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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Unterschiedlichen Geldtheorien

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

Listenarchiv

Re: [AG-GOuFP] Unterschiedlichen Geldtheorien


Chronologisch Thread 
  • From: Arne Pfeilsticker <Arne.Pfeilsticker AT piratenpartei-hessen.de>
  • To: Eckhard Rülke <ERuelke AT gmx.de>
  • Cc: Geld/Piraten List <ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] Unterschiedlichen Geldtheorien
  • Date: Wed, 5 Aug 2015 10:36:25 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>



Am 05.08.2015 um 01:07 schrieb Eckhard Rülke <ERuelke AT gmx.de>:

nun, mit dem Charme - bei Dir ohne e - hast Du angefangen.
Ohne Rechtschreibprogramm bin ich aufgeschmissen. :=)

Ich zitierte es natürlich nur ironisch.

So habe ich dich auch verstanden.

Außerdem war noch nie die Rede von einem Definitionsanpruch. Ich hatte lediglich einen Vorschlag, wie man den auf dieser Liste endlos diskutierten Satz "Geld ist ein Anspruch auf ..." etwas sinnvoller zuende bringen könnte - genau so steht's in meiner ursprünglichen Mail.
 
Drei Beispiele - hmm. Assoziire ich zB. mit Vergleichsmiete. Da muss man auch drei Beispiele zur Evaluation vorbringen. Mir ist beim Geldanspruch aber nur ein sinnvolles eingefallen - eben 'Anspruch auf Tilgung‘.

Sehr gut!

Und was ist eine Tilgung? - Nach allgemeinem und fachlichem Verständnis ist eine Tilgung eine "Leistung in Geld“.

Also lautet dein Vorschlag: "Geld ist ein Anspruch auf eine Leistung in Geld."

Und da sich ein Anspruch immer auf eine Leistung bezieht, kann und lässt man das Wort „Leistung“ im allgemeinen weg. Und was kommt dann heraus?

„Geld ist ein Anspruch auf Geld.“ - q.e.d.

In der Sache scheinen wir uns ja einig zu sein. :=)

Was jetzt noch fehlt ist ein sog. Rekursionsanker, damit aus dem Zirkelschluss eine ordentliche rekursive Definition wird.

Gruß
Arne



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