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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Geld und Macht

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] Geld und Macht


Chronologisch Thread 
  • From: Rudolf Müller <muellerrudolf AT on22.de>
  • To: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] Geld und Macht
  • Date: Wed, 26 Nov 2014 16:05:59 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>

Am 26.11.2014 um 13:36 schrieb Axel Grimm:
bridgR schrieb:
vielleicht einfach mal unterscheiden zwischen einem Geldinhaber, der auf dem realen Angebotsmarkt (Waren, Dienstleistungen..) / Nichtbanken aktiv eine Gegenleistung für sein Geld fordert - und einem Geldinhaber der versucht ggü. Banken (und Versicherern etc.) eine monetäre Gegenleistung in seinem Sinne zu erzwingen..

Der Warenhersteller/Handel hat eine Forderung gegenüber dem Geldhalter, es ist die Forderung, das die Ware gekauft wird. Blöde dabei ist, das diese Forderung auch keine durchsetzbare Forderung ist = keinen echten Forderungscharakter innehat.

Der Geldhalter kann gar nichts fordern. Wenn der Hersteller/Dienstleister keinen Bock hat, dann bekommst Du gar nichts.
Jo, Axel, Du hast ja recht. Wäre aber nett gewesen, wenn Du den zweiten Teil auch erwähnst. Wenn jetzt der Händler seine Ware verkauft wird er eine Forderung an den Käufer haben. Ist vertraglich nichts vereinbart, "muss" der Händler das Bargeld des Käufers zur Begleichung der Forderung annehmen. Ich habe an der Tankstelle vollgetankt und gehe zur Kasse. Diese muss meine Bargeld annehmen. Sie kann die Zahlung mit Schecks,
Kreditkarte, Bankkarte, Reiseschecks oder ähnlichem ablehnen, nicht jedoch die Zahlung mit Bargeld, dem "gesetzlichen Zahlungsmittel".

An dieser Stelle hast Du etwas verwechselt, Stephan. Dass der Händler mir nichts verkaufen will, wie Axel beschreibt, ist zwar rechtlich möglich und trotzdem unrealistisch. Wovon lebt der Händler denn? Von den schönen Auslagen in seinem Laden die er alle für sich behalten will? Bleiben wir doch im Bereich unseres Alltagslebens mit tatsächlichen stattfindenden Vorgängen.


Das mit den Banken ist mal wieder letztes Jahrtausend oder gibt es noch Lohntüten, deren Inhalt jeden Moant zur Bank gebracht wird? (Hier steckt wieder das Dinggeldbild als Basis drin)
Was dass jetzt mit "Dinggeld" zu tun hat, verstehe ich nicht.
Du kannst heute einer Bank nichts abpressen, denn Banken haben keine Notwendigkeit mehr auch mehr als 0% Zins zu zahlen. Im Gegenteil, die können auch noch eine (kleine) Verwaltungsgebühr erheben.

Banken, die jegliche Bankgeldanlagen verweigern, die können sich zu lächerlichen 0,05% refinanzieren. Da nun von diesen Banken das ZB-Geld an die anderen Banken geht, haben eben diese ein Problem, denn die zahlen für die Überschüsse über die Mindestreserve 0,2% Zins (das sind 300% höhere Kosten als der Bankgeldanlagenverweigerer) oder müssen es den Banken ohne Geldanlagenangebote für 0% oder gar 0,1% (zu bezahlen) als Kredit überlassen. = die Banken, die Banksparen eliminieren bekommen das auch noch verzinst.

Dass man eine Bank zu nichts zwingen kann, ist korrekt. Trotzdem besitzen Banken ein Geschäftsmodell, welches sich vorwiegend mit der Annahme und der Vergabe von Krediten beschäftigt. Rein rechnerisch gesehen sind die Banken blöde, wenn sie mir mehr als 0,05 % Zinsen auf mein Tagesgeld oder mein Sparbuch gewähren. Vielleicht existieren aber auch noch andere Gründe, die die Banken zu der Zahlung von Zinsen >0,05 % veranlassen.

Beste Grüße
Rudi2

Die Zins-ist-Schuld-an-der-Aufschuldung-Theorie hat dann aufgehört zu existieren.








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