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Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik
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- Subject: [AG-GOuFP] Kapitalismus - Definition für Vision
- Date: Fri, 08 Aug 2014 20:56:49 +0000
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Habe gesehen, daß ihr im mumble an der Kapitalismusdefinition der AG als Grundlage für die Vision gearbeitet habt.
Super - hier zu einer klaren Definition der Essenzen zu kommen, halte ich für absolut zentral für die Visionsarbeit. Deshalb möchte ich dazu einen Vorschlag in die Diskussion geben.
Ich würde dabei gern an Arnes Definition anknüpfen, die mir schon sehr gut gefallen hat, und sie aus meiner Sicht etwas präzisieren, ergänzen und modifizieren.
Arnes Definition von "Kapitalismus" war:
/1. Privat-Eigentum an Produktionsmitteln / Produktionsfaktoren (incl. Markenrechte, Patente)
2. Beteiligungsrechte an anderen Unternehmen (Aktien, Anteile, etc.)
3. Vertragsfreiheit (im schuldrechlichen Sinne) (incl. Rechtssicherheit, Haftung)
4. Gewinnabsicht | Inkaufnahme /Absicht der Zufügung von Verlust (unter massiv asymmetrischen Handels- respektive BonitätsPositionen)
( Quelle: https://aggeldordnungundfinanzpolitik.piratenpad.de/14? )/
Diese Definition finde ich schon recht nah am Kern und sehr gut aufs wesentliche eingedampft.
Ich würde aber einiges modifizieren wollen:
Zunächst zu *Punkt 3*: Vertragsfreiheit (schuldrechtlich) impliziert Rechtssicherheit und Vermögenshaftung, aber auch schon Eigentum. *Nur freie Eigentümer treten zueinander durch Vertrag in Beziehung. *Damit kann Punkt 1 als in Punkt 3 enthalten wegfallen. Der Terminus "Privat"-Eigentum ist überflüssig, "Eigentum" genügt. Arnes Punkt 3 wird damit zu meinem Punkt 1 als absolute Essenz des Kapitalismus. Ich möchte es aber noch etwas weiter eindampfen bzw. hoch-chunken auf:
*1.) "Eigentum, Freiheit, Gleichheit" (im Sinn des bürgerlichen Rechts = Zivilrechts / Privatrechts). *
Arne hat im Mumble gesagt, Vertragsfreiheit gäbe es wohl auch außerhalb eines Kapitalismus. Das sehe ich nicht so. Warum nicht?
Stammesmitglieder treten zueinander zwar "frei" in Beziehung in dem Sinn, daß keine staatliche Zentralmacht ihrer arbeitsteiligen Beziehungen plant. *Aber definitiv nicht per Vertrag. * Sondern über etwas, das Ethnologen "Reziprozität" oder "informellen Tausch" nennen.
Wir kennen das von nachbarschaftlichen oder familären Beziehungen. Man gibt dem Nachbarn etwas, das dieser braucht, schließt aber keinen Vertrag, in dem eine äquivalente Gegenleistung spezifiziert wird. Man erwartet zwar eine im großen und ganzen "angemessene" Gegenleistung. Das ist aber nicht etwas, das einen äquivalenten abstrakten, in Geldeinheiten gemessenen und verbuchten Vermögenswert hat. Sondern etwas, das dem "Gegenleister" etwas bedeutet, das der Bedeutung des ursprünglich gegebenen für den ursprünglichen Geber vergleichbar ist.
Beispiel: man schenkt seinem Kind zum Geburtstag ein teures Fahrrad, das sich das Kind nie hätte leisten können. Als "Gegenleistung" akzeptiert man aber sehr gern ein vom Kind mit Fingerfarben gemaltes Blumenbild - weil die Mühe, die es dem Kind gemacht hat, das Bild zu malen, für das Kind etwas bedeutet, das in etwa der Bedeutung vergleichbar ist, die es für uns hatte, das Fahhrad zu besorgen. Man wollte sich gegenseitig nämlich eine Freude machen.
Der Tausch basiert nicht auf abstrakter Gleichheit von äquivalenten Werten wie im Vertrag, sondern auf der Bedeutung von Leistung und Gegenleistung für die unterschiedlichen Geber und Nehmer. Völlig klar, daß diese sich hier nicht als freie und gleiche Rechtspersonen gegenübertreten wie in einem Vertrag, sondern als konkrete Menschen. Es geht nicht nur um die getauschten Güter, sondern primär darum, die Beziehung zu pflegen, die eine des gegenseitigen /konkret situations- und personangemessenen/ Ausgleichs von Geben und Nehmen ist.
Ein weiterer Unterschied zwischen Vertrag und informellem, reziprokem Tausch ist: für die Gegenleistung wird kein konkreter Termin spezifiziert (wie typischerweise in einem Vertrag). Ein weiterer Unterschied: die Gegenleistung kann nicht von einer unabhängigen Instanz eingeklagt werden und notfalls vollstreckt werden lassen.
*Fazit: Eigentum, Freiheit, Gleichheit und Vertrag sind nicht universell, sondern Kernmerkmale des Kapitalismus.* Erhellend dazu fand ich "Das Kapitel vom Eigentum" in Heinsohn/Steiger: Eigentum, Zins und Geld (ein Buch, das zwar makroökonomisch wenig taugt, aber in seiner konsequent kulturvergleichenden Herausarbeitung der Grundbegriffe neben Marx einzigartig und unter diesem Aspekt sehr lesenswert ist).
Damit komme ich aber zu einem absolut zentralen Punkt:
*Eigentum, Freiheit, Gleichheit und Vertrag (als Kernprinzipien des bürgerlichen Rechts bzw. Zivilrechts und des Kapitalismus) setzen eine staatliche Zentralgewalt immer schon voraus. *
*Deshalb gehören "Eigentum, Freiheit und Gleichheit" nicht auf Platz 1, sondern Platz 2 der Kapitalismusdefinition.
_Auf Platz 1 gehört der Staat und sein Gewaltmonopol_. *
Denn ohne den Staat (ob nun als antiker Stadt- oder moderner Nationalstaat) als rechtssetzende und rechtsgarantierende Instanz kann es Eigentum, Freiheit, Gleichheit und Vertrag (=bürgerliches Recht, Privatrecht, Zivilrecht) nicht geben (auch wenn Anarcholiberale meinen, das Gegenteil behaupten zu können).
In other words: Staat ohne Kapitalismus (d.h. ohne eine Sphäre des Zivilrechts/Privatrechts, also ohne Eigentum, Freiheit, Gleicheit und Vertrag) kann es jederzeit geben und hat es historisch auch viel öfter und geographisch verbreiteter gegeben als Staat "mit" Kapitalismus. Aber _Kapitalismus ohne Staat ist schlicht eine logische und praktische Unmöglichkeit_, auch wenn Anarcholiberale meinen, das Gegenteil behaupten zu müssen und glauben, ALLE Staatsfunktionen "privatisieren" zu können.
Damit sähe meine Kapitalismusdefinition folgendermaßen aus:
/1.) Staat mit Gewaltmonopol und Steuerhoheit (geregelt im öffentlichen Recht)
2.) Eigentum, Freiheit, Gleichheit und Vertrag (geregelt im Zivilrecht)
3.) Nominalforderungen aus Verträgen, die Gläubiger zu Zahlungs- und Verrechnungszwecken an Dritte weiterreichen können (=anonymisierbare Wertpapiere), in denen Gläubiger die forderungslosen haftenden Sicherheiten ihrer Schuldner (wie z.B. "Sachwerte" = Eigentumstitel) in Bezug darauf bewerten, wie sie die Einkommensaussichten des Schuldners sehen.
/
3.) ist die Essenz von "Kreditgeld", booms mit assetprice-inflations und busts mit Pleiten und abzuschreibenden Forderungen. Es entsteht unter den Prämissen von 1 und 2 automatisch, die Eigentümer entwickeln dies im Eigeninteresse selbst. Schon im antiken Griechenland, vermutlich schon im antiken Mesopotamien (Babylon); in der Neuzeit ab dem 13. Jahrhundert in Norditalien, wo mit Wechseln wieder die ersten modernen Kreditzahlungsmittel enstanden. Zur griech. Antike siehe Edward Cohen: Ancient Economy and Society - A Banking Perspective; zum 13. Jhdt. ff. siehe Markus A. Denzel: La Practica della Cambiatura. Europäischer Zahlungsverkehr vom 14. bis zum 17. Jahrhundert, Dissertation. Stuttgart 1994)
Nun zu einem essentiellen 4. Punkt.
"Doppelt freie" *Lohnarbeit* ist KEIN notwendiges Definitionsmerkmal für Kapitalismus im allgemeinen, da es historisch auch Kapitalismen OHNE Lohnarbeit gab: den antiken Kaufsklavenkapitalismus (Athen, Rom), in dem die Sklaven nicht Eigentümer ihrer selbst und damit frei, sondern Eigentum ihrer Herren und damit unfrei waren, und den modernen Genossenschaftskapitalismus (z.B. Kibbutzim), in denen die Belegschaften kollektiv die Eigentümer der Produktionsmittel sind.
Doppelt freie Lohnarbeit (samt allgemeinen Menschenrechten) ist also KEIN Definitionsmerkmal für Kapitalismus im Allgemeinen, sondern für eine historisch ganz bestimmte (allerdings heute weltweit dominierende) Form von Kapitalismus, den modernen Lohnarbeiterkapitalismus eben.
Damit ist heute weltweit auch das antagonistische Verhältnis von Lohnarbeit und Kapital (aus dem sich Gewerkschaften vs. Unternehmerverbände, Arbeiter- vs. Unternehmerparteien historisch entwickelt haben) der zentrale gesellschaftliche Klassengegensatz; Schulmeister unterscheidet beim "Kapital" noch zwischen Real- und Finanzkapitalisten, was sehr sinnvoll ist, da auch zwischen diesen beiden Subgruppen Interessengegensätze bestehen, die zu unterschiedlichen Bündnissen führen (Bündnis von Realkapital + Lohnarbeit gegen das ruhiggestellte Finanzkapital in der "realkapitalistischen" Aufschwungphase, Bündnis von Finanz- und Realkapital gegen die Arbeit in der "finanzkapitalistischen" Abschwungphase des "langen Zyklus").
Lohnarbeit existiert im Genossenschaftskapitalismus (in dem die Arbeiter eben auch die Eigentümer des Betriebs sind, den sie betreiben) genausowenig wie im kapitalistischen Ein-Mann-Betrieb oder im Kaufsklavenkapitalismus.
Lohnarbeit heißt: Eigentum an sich selbst, aber kein Eigentum an Produktionsmitteln. Eigentum an sich selbst ist aber kein vollwertiges Eigentum, da man sich selbst nicht verkaufen kann ... es bezieht sich mehr darauf, als freie und gleiche Rechtsperson derselben Vertragsfreiheit zu unterliegen wie Produktionsmitteleigentümer.
Die größten Probleme, mit denen wir es im modernen Kapitalismus und momentan zu tun haben, haben alle DIREKT mit dem Phänomen Lohnarbeit zu tun, dennoch ist gerade dieser Punkt der sicherlich heute am meisten verdrängte und vergessene - natürlich v.a. auch wegen 1917-1989ff. und der nachfolgenden neoliberalen Wende der Sozialdemokratie, die mit Verleugnung / Verdrängung ihrer eigenen, bis heute unaufgearbeiteten Geschichte einherging).
Deshalb muß doppelt freie Lohnarbeit als zwar optionales Definitionsmerkmal für Kapitalismus im allgemeinen, aber als absolut bestimmendes Kernmerkmal des heutigen weltweiten kapitalistischen Systems unbedingt in die Definition aufgenommen werden.
Damit hat meine Definition 4 essentielle Punkte:
/1.) Staat mit Gewaltmonopol und Steuerhoheit (geregelt im öffentlichen Recht)
2.) Eigentum, Freiheit, Gleichheit und Vertrag (geregelt im Zivilrecht)
3.) Nominalforderungen aus Verträgen, die Gläubiger zu Zahlungs- und Verrechnungszwecken an Dritte weiterreichen können und in denen die Gläubiger die forderungslosen haftenden Sicherheiten ihrer Schuldner in Bezug darauf bewerten, wie sie deren Einkommensaussichten beurteilen (=anonymisierbare Wertpapiere) = Basis für Kreditgeld.
4.) Lohnarbeit (optional, durch Genossenschaften oder Sklaverei ersetzbar). /
NB: Banken sind *KEIN* primär notwendiges Definitionsmerkmal, entstehen aber schnell quasi automatisch bei der Bewältigung des Verrechnungsproblems, indem sie sich sozusagen als Dienstleister für multilaterale Verrechnung anbieten (Handelsmessen ab dem 13. Jahrhundert - siehe Markus A. Denzel: La Practica Della Cambiatura).
Wo 1-2 fehlen, besteht keine Notwendigkeit für Banken.
3 entwickelt sich unter den Prämissen von Eigentum, Freiheit und Gleichheit praktisch von alleine, auch dort, wo Warengeld genutzt wird. Nominalforderungen, die auf Warengeld lauten, können von allem Anfang an auch durch Verrechnung erfüllt und vernichtet werden, sodaß der Bedarf an Warengeld immer unter der Summe des existierenden "Kreditgelds" liegen wird. Die Liquiditätspyramide des heutigen, 2-stufigen Bankensystems, in dem auf der untersten Stufe private Nichtbanken nach Verrechnung ihre Salden mit Geschäftsbankengeld ausgleichen, die Geschäftsbanken untereinander nach Verrechnung in Zentralbankgeld, und die Zentralbanken untereinander im jeweiligen Weltgeld (sei das nun Gold, der Dollar oder - wie von Keynes im Bancor-Plan vorgesehen - einfach eine internationale Verrechnungseinheit einer internationalen Zentralbank) entwickelt sich also aus der Logik von Eigentum, Freiheit, Gleichheit und Vertrag in rudimentärer Form von allem Anfang an.
Treffender als der Terminus "Geldwirtschaft" ist daher für den Kapitalismus der Terminus "Nominalkreditwirtschaft".
Jetzt müßte man noch etwas zur "Gleichheit" und zu ihrem Verhältnis zur "Gerechtigkeit" sagen - und zur "Dialektik der Gleichheit" (zu den Paradoxa, die damit verbunden sind). Das lasse ich aber - obwohl hier ideenmäßig der allerzentralste, abstrakteste und oft als selbstverständlich vorausgesetzte Kern des Kapitalismus liegt) erstmal außen vor. Nur soviel, daß er nichts "natürliches" ist (wie in der Naturrechtsideologie der Aufklärung natürlich immer behauptet wird), sondern eine Erfindung der antiken Griechen.
Ich denke aber, dieser Begriff ist für jede "Vision" absolut zentral, und muß daher auch noch explizit durchleuchtet und diskutiert werden, sowohl was die Definition, die juristische Bedeutung und die praktische Wirkung als auch was die historische Herkunft der Idee angeht. Denn Freiheit und Gleichheit sind die ideellen / begrifflichen Atomkerne des Kapitalismus und der "westlichen Zivilisation" überhaupt, und Kern jedes "westlichen" Verständnisses von "Gerechtigkeit" und damit "Recht" überhaupt.
Abschließend stelle ich nach den Erläuterungen nochmal meine modifizierte Version von Arnes Kapitalismusdefinition zur Diskussion:
*/1.) Staat mit Gewaltmonopol und Steuerhoheit (geregelt im öffentlichen Recht)
2.) Eigentum, Freiheit, Gleichheit und Vertrag (geregelt im Zivilrecht)
3.) Nominalforderungen aus Verträgen, die Gläubiger zu Zahlungs- und Verrechnungszwecken an Dritte weiterreichen können und in denen die Gläubiger die forderungslosen haftenden Sicherheiten ihrer Schuldner in Bezug darauf bewerten, wie sie deren Einkommensaussichten beurteilen (=anonymisierbare Wertpapiere) = Basis für Kreditgeld und - weil unabhängige Eigentümer im Eigeninteresse prozyklisch bewerten und Kredite vergeben müssen - selbstverstärkende Boom/Bust-Zyklen.
4.) Lohnarbeit (optional, durch Genossenschaften oder Sklaverei ersetzbar). /*
Entscheidend ist, daß in dieser Definition ganz klar derjenige (logische) Primat der Politik (Staat, öffentliches Recht) über die Ökonomie (bürgerliche Gesellschaft, Markt, Wirtschaft - Privatrecht/Zivilrecht, bürgerliches Recht) erkennbar ist, der von Marktfundamentalisten aller Art (Anarchokapitalisten inclusive) immer geleugnet wird.
"Staat" ist die Sphäre des öffentlichen Rechts, deren Grundprizip "Herrschaft" ist (weswegen eine nominale Steuerforderung auch etwas ganz anderes ist als eine nominale Forderung aus einem Vertrag zwischen Privaten, denn sie beruht nicht auf Konsens, sondern herrschaftlicher Aufoktroyierung).
"Markt" oder "Kapitalismus" ist die Sphäre (das Teilsystem) des Privatrechts, von Eigentum, Freiheit und Gleichheit, deren Grundprinzip der Vertrag ist. Steht übrigens in jeder Einführung in die Rechtswissenschaft, z.B. bei Johann Braun: Einführung in die ReWi http://books.google.de/books?id=AHHO3e2hD78C&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false (sehr gutes Buch über die Essentials), aber welcher Ökonom liest sowas schon?
*Die Piraten sind eine Partei, die politisch (herrschaftlich) gestalten möchte. Politik findet in der Sphäre des Staates statt. Sie schafft den Markt überhaupt erst, und kann und soll ihn gestalten und managen. Sie kann ihn - wenn gewünscht - auch jederzeit beseitigen. In other words: der Markt ist kein Naturphänomen.
*
Zum Abschluß noch: der ultimative Test für jede Kapitalismusdefinition und -Theorie besteht darin, Kapitalismus _herzustellen_, d.h. "Entwicklungsplanung" zu machen, also den Versuch zu machen, in einem Land "Kapitalismus einzuführen". Viele sog. "Entwicklungsländer" versuchen das, postsozialistische "Transformationsländer" ebenfalls.
Die Kapitalismusdefinition muß einen Leitfaden fürs *Herstellen *(und nicht nur fürs wirtschaftspolitische "managen") eines Kapitalismus liefern können.
Daß die bisherigen Wirtschaftstheorien dabei allesamt kläglich gescheitert sind und die Gründe für den Erfolg derjenigen, die es "geschafft" haben (Südkorea z.B.) für die meisten Ökonomen recht dunkel sind (weil diese ja per definitionem Märkte immer und überall am Werk sehen und daher glauben, diese würden sich selber herstellen, wenn man nur den Staat zurückdrängt) dürfte bekannt sein.
Vielleicht hilft es ja bei der Schärfung unserer Kapitalismusdefinition, uns ganz konkret und praktisch zu fragen:
Wenn wir "Kapitalismus" (z.B. in Nordkorea) einführen wollten: was würden wir (auf der Basis unserer Kapitalismusdefinition) als erstes machen/einführen? Was als zweites? Usw.
Das nur als Anregung.
- [AG-GOuFP] Kapitalismus - Definition für Vision, moneymind, 08.08.2014
- Re: [AG-GOuFP] Kapitalismus - Definition für Vision, Piratos, 09.08.2014
- Re: [AG-GOuFP] Kapitalismus - Definition für Vision, moneymind, 10.08.2014
- Re: [AG-GOuFP] Ergänzung: dazu Wolfgang Stützel, was: Kapitalismus - Definition für Vision, moneymind, 11.08.2014
- Re: [AG-GOuFP] Kapitalismus - Definition für Vision, Arne Pfeilsticker, 11.08.2014
- Re: [AG-GOuFP] Kapitalismus - Definition für Vision, moneymind, 12.08.2014
- Re: [AG-GOuFP] Kapitalismus - Definition für Vision, thomas, 12.08.2014
- Re: [AG-GOuFP] Kapitalismus - Definition für Vision, moneymind, 12.08.2014
- Re: [AG-GOuFP] Kapitalismus - Definition für Vision, thomas, 12.08.2014
- Re: [AG-GOuFP] Kapitalismus - Definition für Vision, moneymind, 12.08.2014
- Re: [AG-GOuFP] Kapitalismus - Definition für Vision, moneymind, 10.08.2014
- Re: [AG-GOuFP] Kapitalismus - Definition für Vision, thomas, 09.08.2014
- Re: [AG-GOuFP] Kapitalismus - Definition für Vision, moneymind, 11.08.2014
- Re: [AG-GOuFP] Kapitalismus - Definition für Vision, Arne Pfeilsticker, 10.08.2014
- Re: [AG-GOuFP] Kapitalismus - Definition für Vision, Piratos, 09.08.2014
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