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Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik
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- Subject: Re: [AG-GOuFP] Kann es wirklich so einfach sein?
- Date: Sun, 16 Sep 2012 17:27:13 +0200
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- List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>
Am 16.09.2012 11:16, schrieb Gerhard:
Am 14.09.12 19:15, schrieb Keox:
Sichtguthaben sind täglich fällige Verbindlichkeiten. Bist Du Dir
sicher, dass dies bei Deinem Beispiel zutrifft?
Ich habe in dem Beispiel nur die wesentlichen Schritte skizziert.
was Du als Sichtguthaben bezechnet hast, sind trotzdem keine täglich fälligen Verbindlichkeiten
Außerdem gehören solche Forderungen und Verbindlichkeiten zu keiner
offiziellen Geldmenge. Weder zu M3 noch zum Geldkapital.
In diesem Minimodell einer Volkswirtschaft ist das Mx (mit x>0)!
Das Du eigene geldmengendefinitionen verwendest, solltest du in Zukunft schon am Anfang klar machen. Habe keine Lust ständig raten zu müssen. Also hat Mx überhaupt nichts mit den offiziellen Geldmengen zu tun.
Deshalb sind das auch keine Zahlungsmittel. Zumindest keine
allgemeingültigen. Es kann wohl schon sein, dass Bank A mit
Forderungen gegenüber Bank B die Bank C bezahlt. Aber das muss von
Bank C auch akzeptiert werden.
Welche allgemeingültigen Zahlungsmittel? Meinst du etwa die bunten
Scheinchen in deiner Brieftasche?
M1 enthält die allgemeingültigen Zahlungsmittel für Nichtbanken und M0 enthält die allgemeingültigen Zahlungsmittel der Banken.
Sowas brauchst du gar nicht. Wir haben
in diesem Modell lediglich den Finanzsektor betrachtet und dabei in
erster Linie Interbankentransaktionen berücksichtigt. Diese
Zahlungsvorgänge sind perfekt finalisiert.
dabei wurde nichts bezahlt, sondern lediglich angeschrieben. Wenn ich Dir etwas abkaufe und Du mit einer späteren Bezahlung zufrieden bist, habe ich Schulden gegenüber Dir. Aber diese Schulden sind eben kein Zahlungsmittel. Oder kannst Du mit den Forderungen gegenüber mir etwa überall einkaufen gehen?
Es kommt ein zusätzlicher Akteur hinzu: die Zentralbank. Die 1Mio
€ Giralgeld_B sind im Moment noch bankinterne Reserven. Da sie
aber gleichzeitig eine erstklassige Forderung gegenüber Bank B
ist, kann Bank A diese Forderung an die Zentralbank abtreten.
Bist Du Dir sicher, das solche Bankschuldverschreibungen
notenbankfähige Sicherheiten sind? Das sollte belegbar sein.
<http://www.ecb.int/paym/coll/assets/html/list.en.html>
Und was soll das ganze? Die ZB gibt Bank A ZB-Geld für eine Forderung
gegenüber Bank B und gibt Bank B ZB-Geld für eine Forderung gegenüber
Bank A. Warum soll die ZB dabei mitspielen? Sie kann doch auf eine
Forderung gegenüber Bank A bestehen, falls Bank A ZB-Geld haben
möchte. Ich verstehe nicht was das den Banken bringen soll?
Ich habe hier in Kürze ein sehr erfolgreiches Geschäftsmodell skizziert.
Für mich selbst war dabei überraschend festzustellen, wenn analoge
Transaktionen von Nichtbanken durchgeführt werden, dies den Tatbestand
der Wechselreiterei erfüllt, was ein Betrugsdelikt ist.
Von Betrug zu sprechen, wenn die ZB es duldet und mitmacht halte ich für sehr weit hergeholt. Oder glaubst Du, dass die Zentralbanker blöd sind und nicht bemerkt haben?
Gut, falls die ZB mitspielt können sie sich mit
Bankschuldverschreibungen ZB-Geld besorgen. Aber die ZB könnte das
doch auch offen tun und den Banken Kredite ohne Sicherheiten
verleihen. Denn nichts anderes passiert in Deinem Beispiel.
Die ZB, zumindest in D bzw. Eurozone darf gerade das nicht tun. Die
Geldpolitik in Deutschland hat sich schon immer buchstabengetreu an die
Lehrbuchmeinung der Quantitätstheorie gehalten und der ZB strikte
Neutralität verordnet. Deswegen haben wir ja auch Art. 123 AEUV.
Dann ist es eben eine Umgehung von Verboten. Aber so etwas geschieht wird doch von der ZB und der Politik geduldet. Vielleicht sogar aktiv gefördert.
Gruß Keox
gerhard
--
Alle sagten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht und hat's gemacht.
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