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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Kann es wirklich so einfach sein?

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] Kann es wirklich so einfach sein?


Chronologisch Thread 
  • From: Keox <piratkeox AT googlemail.com>
  • To: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] Kann es wirklich so einfach sein?
  • Date: Fri, 14 Sep 2012 19:15:15 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>

Hallo,

Am 14.09.2012 13:53, schrieb Gerhard:
Am 13.09.12 20:45, schrieb Keox:
Bank A verleiht Bank B ZB-Geld. Bank A hat danach nur eine Forderung
auf ZB-Geld gegenüber Bank B und Bank B hat das ZB-Geld
(Sichtguthaben bei der ZB). Aber warum denkst Du, dass Bank A jetzt
auch ZB-Geld hätte? Kapiere ich nicht. Bank A hat nur eine Forderung
gegenüber Bank B, aber kein Sichtguthaben.

Nein! Bank B macht ein Zahlungsversprechen an Bank A und umgekehrt. In
Folge haben beide Banken wechselseitige Forderungen in Form von
Sichtguthaben gegenüber der jeweils anderen Bank (=Giralgeld_A bzw.
Giralgeld_B) auf der Aktivseite und auf der Passivseite
Verbindlichkeiten gegenüber der jeweils anderen Bank. 'Broad Money' bzw.
M1 sind gestiegen. ZB und ZB-Geld ist bei diesem Vorgang gar nicht
beteiligt. Das ist ja das Wesentliche am Teilreservesystem!


Sichtguthaben sind täglich fällige Verbindlichkeiten. Bist Du Dir sicher, dass dies bei Deinem Beispiel zutrifft?

Außerdem gehören solche Forderungen und Verbindlichkeiten zu keiner offiziellen Geldmenge. Weder zu M3 noch zum Geldkapital.

Deshalb sind das auch keine Zahlungsmittel. Zumindest keine allgemeingültigen. Es kann wohl schon sein, dass Bank A mit Forderungen gegenüber Bank B die Bank C bezahlt. Aber das muss von Bank C auch akzeptiert werden.


Jetzt kaufen sich Bank A und Bank B mit dem Geld jeweils eine
Immobilie in Höhe von 1 Mio.€; gehen wir mal mal davon aus, dass
die Besitzer der Immobilie jeweils bei einer der Banken ihr Konto
haben.

Eine Immobilie von einer Nichtbank kauft sich die Bank mit einer
Forderung gegen sich selbst -> neu geschöpftem Giralgeld.

Wir führen jetzt zusätzlich Bankkunden ein. Mit dem Immobilienkauf
findet dann folgendes statt: Die Immobilie wird bei der Bank auf der
Aktivseite eingebucht, Die Gegenbuchung auf der Passivseite der Bank ist
das Sichtguthaben des Immobilienverkäufers, auf dem der Verkaufspreis
gutgeschrieben wird. Dies geschieht in Giralgeld_A, wenn der Kauf bei
Bank A erfolgte.

Das stimmt.



Somit hat Bank A jetzt also eine Immobilie im Wert von 1 mio.€ und
Verbindlichkeiten von 1 mio.€ bei Bank B, zzgl. eines Kunden mit
einem Sichtguthabens von 1mio.€ auf der Passivseite, bei Bank A
sieht es entsprechend (aber umgekehrt) aus.

Nein, das war zu schnell! Siehe oben.

Nun einigen sich Bank A und Bank B darauf, die gegenseitigen
Verbindlichkeiten aufzurechnen.

Wieso sollten Sie?

Jetzt haben also beide Banken je eine Immobilie in Höhe von 1
mio.€ auf der Aktivseite und Sichtguthaben von Kunden in Höhe von 1
mio.€ auf der Passivseite.

Der "Kaufmann" würde jetzt sagen, es ist rein buchhalterisch kein
Gewinn entstanden (siehe oben, feiner Kaufmann).

Realistisch betrachtet haben sich die Banken aber Realkapital im
Wert von 2 mio.€ angeeignet, dafür Fiatgeld emittiert (Nichts) und
auf der Passivseite haben sie nun "Verbindlichkeiten" in Höhe von
je 1 mio.€ (Anspruch auf Zentralbankgeld), von denen sie aber aus
Erfahrung wissen, dass diese de facto NIE abgerufen werden - DAS
ist der Trick!

Meinst Du mit Verbindlichkeiten der Banken Giralgeld? Natürlich wird
das abgerufen. Ein Teil wird abgehoben und ein anderer Teil wird
gespart. Deshalb ist es Unsinn zu glauben, dass der Bank dadurch
keine Kosten entstehen würde.

Jetzt kommt die Zentralbank ins Spiel. Die Banken gewähren sich
gegenseitig natürlich nicht irgendwelche IOUs, in der Regel werden das
Bankschuldverschreibungen oder sonstige zentralbankfähige Sicherheiten
sein. Schauen wir uns das näher am Beispiel Bank A an:
Wir haben auf der Aktivseite:
1Mio € Giralgeld_B (=eine Forderung ggü Bank B)
1Mio € Sachwert (Immobilie)
auf der Passivseite:
1Mio € Verbindlichkeiten (ggü Bank B)
1Mio € Sichteinlage des Kunden (gemessen in Giralgeld_A)

Es kommt ein zusätzlicher Akteur hinzu: die Zentralbank.
Die 1Mio € Giralgeld_B sind im Moment noch bankinterne Reserven. Da sie
aber gleichzeitig eine erstklassige Forderung gegenüber Bank B ist, kann
Bank A diese Forderung an die Zentralbank abtreten.

Bist Du Dir sicher, das solche Bankschuldverschreibungen notenbankfähige Sicherheiten sind? Das sollte belegbar sein.

Bei der Zentralbank wird das Giralgeld_B als ZB-Einlage auf der
Passivseite registriert. Der buchhalterische Gegenposten stellt die
Schuldverschreibung der Bank B dar.

In der Zentralbankbilanz haben wir jetzt:
Aktiva (Assetseite): 1Mio € Schuldverschreibung Bank B
Passiva (verbindlichkeit): 1Mio € Sichteinlage Bank A

Aktiva bei der Bank A:
1Mio € Reserven (= Zentralbankgeld); Giroguthaben und Banknoten sind in
diesem Posten zusammengefasst.
1Mio € Sachwert (Immobilie)
Die Passivseite bleibt gleich.

Analog funktioniert das auch bei Bank B. Durch die Vermittlung der
Zentralbank wurden die heterogenen (Giral-)gelder der Banken homogenisiert.

Wenn jetzt der Bankkunde von A etwas abheben will, so sinken bei der
Bank A die Posten Reserven (Aktiva) und Sichteinlagen (Passiva).

Buchhalterisch ist alles paletti, das soll natürlich nicht darüber
hinwegtäuschen, daß bei der endogenen Geldschöpfung durch
Geschäftsbanken zahlungstechnisch dasselbe passiert, wie bei einer
Wechselreiterei.


Und was soll das ganze? Die ZB gibt Bank A ZB-Geld für eine Forderung gegenüber Bank B und gibt Bank B ZB-Geld für eine Forderung gegenüber Bank A. Warum soll die ZB dabei mitspielen? Sie kann doch auf eine Forderung gegenüber Bank A bestehen, falls Bank A ZB-Geld haben möchte. Ich verstehe nicht was das den Banken bringen soll? Gut, falls die ZB mitspielt können sie sich mit Bankschuldverschreibungen ZB-Geld besorgen. Aber die ZB könnte das doch auch offen tun und den Banken Kredite ohne Sicherheiten verleihen. Denn nichts anderes passiert in Deinem Beispiel.


Gruß Keox


gerhard






--
Alle sagten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht und hat's gemacht.

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