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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - [AG-GOuFP] Mumble 5. Juni: Einmaliger Geldschöpfungsgewinn: Kompromissvorschlag qua Begrifflichkeit

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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[AG-GOuFP] Mumble 5. Juni: Einmaliger Geldschöpfungsgewinn: Kompromissvorschlag qua Begrifflichkeit


Chronologisch Thread 
  • From: Frank + Frei <frank.umann AT googlemail.com>
  • To: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de, Arne Pfeilsticker <Arne.Pfeilsticker AT pfeilsticker.de>, Axel Grimm <axel.grimm AT baig.de>
  • Subject: [AG-GOuFP] Mumble 5. Juni: Einmaliger Geldschöpfungsgewinn: Kompromissvorschlag qua Begrifflichkeit
  • Date: Tue, 5 Jun 2012 23:51:11 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>

Hallo Arne und Axel,

um einen Point of Dissens im Detail herauszuarbeiten, möchte ich hier anhand
eines Beispiels nochmals auf den einmaligen Geldschöpfungsgewinn
zurückkommen, der entstehen soll, wenn eine Geschäftsbank ein Grundstück für
100 TEU vom Verkäufer kauft, welches dauerhaft im Wert gleich bleibt.
(Grundstück deshalb, damit wir nicht noch über Abschreibungen reden müssen).

Wir konsolidieren den Geschäftsbankensektor der Einfachheit halber und
stellen uns vor, es gäbe nur eine Geschäftsbank. Der Verkäufer des
Grundstückes hat sein Konto also bei dieser Geschäftsbank.

Die Geschäftsbank kauft das Grundstück mit selbstgeschöpftem Geld wie folgt:

Sie schreibt dem Verkäufer 100 TEU auf seinem Konto gut und ist im gleichen
Augenblick Kreditnehmer des Verkäufers in Höhe von 100 TEU. (Daher nimmt sie
die 100 TEU)
Wenn der Verkäufer mit seinem Kaufpreis einen Porsche kauft, landet das Geld
auf dem Konto des Porschehändlers, der sein Konto auch bei der Geschäftsbank
hat. Damit ist der Porschehändler Kreditgeber der Geschäftsbank … usw.

Die Geschäftsbank hat das Grundstück also gewissermaßen "für nichts".
Trotzdem erhöht sich nicht ihr Eigenkapital. Sie hat keinen Gewinn im
handelsrechtlichen Sinne.
Sie hat, solange niemand sein Geld in bar abhebt, einen ewigen Kredit. Dieser
Kredit ist allerdings nicht zinsfrei. Banken zahlen i.d.R. Zinsen auf ihre
Verbindlichkeiten. (Manche finden zu geringe)

Das, Arne, bezeichnest Du als einmaligen Geldschöpfungsgewinn, oder?

Du, Axel, empfindest diesen Begriff als unglücklich, weil es eben kein echter
Gewinn ist, sondern "nur" Verfügungsgewalt über die 100 TEU. Die
Geschäftsbank darf die 100 TEU nicht an ihre Anteilseigner ausschütten.
Außerdem macht es auf Laien den Eindruck, als wäre es ein Gewinn im
handelsrechtlichen Sinne, der in die Taschen der Eigentümer der Geschäftsbank
fliest.

Habe ich das so richtig dargestellt?
Können wir uns vielleicht auf eine andere Begrifflichkeit verständigen und
darüber Einigkeit finden?

MpG Frank & Frei

PS: Über den dauerhaften Geldschöpfungsgewinn per abgezinster Zinsmarge
möchte ich an dieser Stelle aus Gründen der Einfachheit erst mal nicht reden









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