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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] Klare Worte von Mr. Dax.... und wenn er so weiter macht, lebt er wohl nicht mehr lang

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] Klare Worte von Mr. Dax.... und wenn er so weiter macht, lebt er wohl nicht mehr lang


Chronologisch Thread 
  • From: Patrik Pekrul <patrik.pekrul AT hotmail.de>
  • To: "alex AT twister11.de" <alex AT twister11.de>
  • Cc: "ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de" <ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] Klare Worte von Mr. Dax.... und wenn er so weiter macht, lebt er wohl nicht mehr lang
  • Date: Sat, 19 May 2012 01:25:45 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>


> Sie starten damit ein Unternehmen, was auch immer. Nächstes Jahr müssen Sie mir 105 Euro zurückgeben. Die 100 Euro plus die Zinsen. Da aber Geld nur durch Schuldaufnahme entsteht – wo nehmen Sie diese 5 Euro Zinsen her?


SO! HIER WIRDS KRITISCH!
Die 5 EUR für die Zinsen kommen daher, dass die Geschäftsbank ihre Zinsen einnehmen darf, bevor der Kredit getilgt ist.
Das bedeutet, wenn ich 100 zurückzahle, dann kann Die Bank entscheiden, dass NICHT 100 getilgt sind und 5 Schulden offen sind, sie kann auch 95 TILGEN und 5 als ZINSGEWINN verbuchen.
[@ALL - Wenn es eine Regelung gibt, die dies verbietet, bitte Quelle nennen, ich suche schon sehr lange vergebens danach]
Diese 5 ZINSGEWINN kann die Bank nun "ausgeben" in dem sie damit ihre Kosten bezahlt oder sie an Eigentümer ausschüttet.
Dadurch sind sie in Umlauf und der Unternehmer kann sie NOCHMAL einnehmen und auch noch seine 5 offenen Schulden tilgen.


Volle Zustimmung! Es ist nicht nur nicht verboten, das Geld als Zins einzunehmen, bevor die Tilgung vollständig geleistet wurde, es ist sogar EXPLIZIT der Regelfall, dass es so gehandhabt wird!

Jeder, schon einmal einen Kredit aufgenommen hat, hat auch einen Tilgungsplan bekommen: http://de.wikipedia.org/wiki/Tilgungsplan

Unter einem Tilgungsplan versteht man im Kreditwesen eine Zusammenstellung aller nach Fälligkeitszeitpunkten geordneten Tilgungs- und Zinsanteile bis zur endgültigen Tilgung eines langfristigen Kredits.

Der Tilgungsplan ist Bestandteil des Kreditvertrages, in welchem die Kreditkonditionen (Kreditbetrag, Kreditlaufzeit und Tilgungsperioden) aufgeführt sind, aus denen sich der Tilgungsplan entwickeln lässt. Bei Verbraucherdarlehensverträgen ist der Tilgungsplan gesetzlicher Pflichtbestandteil des Darlehensvertrages (Art. 247 § 6 Abs. 1 Nr. 4 EGBGB).


Daraus geht glasklar hervor, dass in jeder Periode Tilgung + Zins gezahlt werden - und nur die Tilgung verschwindet aus den Büchern, der Zins kann zirkulieren. Befremdlich, dass man dieses immer wieder erläutern muss.

Offensichtlich müssen viele, die sich über Schulden unterhalten, noch nie einen Kredit aufgenommen haben, einschließlich Mr. Dax.




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