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Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik
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Re: [AG-GOuFP] [AG Wirtschaft] [AG-Geldordung-und-Finanzpolitik] & e-Geld für das Parteiprogramm
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- From: alex AT twister11.de
- To: Axel Grimm <axel.grimm AT baig.de>
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- Subject: Re: [AG-GOuFP] [AG Wirtschaft] [AG-Geldordung-und-Finanzpolitik] & e-Geld für das Parteiprogramm
- Date: Tue, 10 Apr 2012 16:56:50 +0200
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- List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>
Also nach meinem Wunsch wäre:
1. Nur die Zentralbank berechtigt es in Umlauf zu geben, im Idealfall schreibt sie jeder am Wirtschaftskreislauf teilnehmenden Person einen entsprechenden Betrag gut.
(Alternativ: Jede natürliche Person kann einen zinsfreien Überziehungsrahmen in Anspruch nehmen, den die Zentralbank für jede Person in der selben Höhe festlegt)
=> Gilt dann für Bargeld und eGeld
2. Geschäftsbanken können die dann "Zentralbankkonten" die jede natürliche und auch juristische Person bei der Zentralbank innehat, verwalten wie ein Schließfach, dessen Inhalt nicht Teil der Geschäftsbankenbilanz ist und auch sonst nichts mit dieser zu tun hat.
3. Möchte eine Geschäftsbank, dann von ihrer Funktion her nur noch Fond, aktiv werden, so wirbt sie Gelder von Kunden ein, welche dann von ihrem ZB-Konto auf das Konto der Geschäftsbank überweisen, damit diese damit "arbeiten" kann um eventuell mit Zinsen zurückzuzahlen.
Sollte man weiterhin darauf bestehen, dass Geld, selbst wenn zinzlos in Umlauf gebracht, mit einer Sicherheit "besichert" wird, dann müsste die Zentralbank jeden Hanswurst prüfen.
Das ist in meinen Augen unmöglich, weshalb die Banken, soweit man an Besicherung festhalten will, dann doch zwischen Zentralbank und Geschäftsbanken geschaltet bleiben müssten.
Sie könnten aber an Stelle der Zentralbank prüfen und von der Zentralbank für ihre Arbeit bezahlt werden :-)
2. Geschäftsbanken können die dann "Zentralbankkonten" die jede natürliche und auch juristische Person bei der Zentralbank innehat, verwalten wie ein Schließfach, dessen Inhalt nicht Teil der Geschäftsbankenbilanz ist und auch sonst nichts mit dieser zu tun hat.
3. Möchte eine Geschäftsbank, dann von ihrer Funktion her nur noch Fond, aktiv werden, so wirbt sie Gelder von Kunden ein, welche dann von ihrem ZB-Konto auf das Konto der Geschäftsbank überweisen, damit diese damit "arbeiten" kann um eventuell mit Zinsen zurückzuzahlen.
Sollte man weiterhin darauf bestehen, dass Geld, selbst wenn zinzlos in Umlauf gebracht, mit einer Sicherheit "besichert" wird, dann müsste die Zentralbank jeden Hanswurst prüfen.
Das ist in meinen Augen unmöglich, weshalb die Banken, soweit man an Besicherung festhalten will, dann doch zwischen Zentralbank und Geschäftsbanken geschaltet bleiben müssten.
Sie könnten aber an Stelle der Zentralbank prüfen und von der Zentralbank für ihre Arbeit bezahlt werden :-)
- Re: [AG-GOuFP] [AG-Geldordung-und-Finanzpolitik] & [AG-Wirtschaft] e-Geld für das Parteiprogramm, (fortgesetzt)
- Re: [AG-GOuFP] [AG-Geldordung-und-Finanzpolitik] & [AG-Wirtschaft] e-Geld für das Parteiprogramm, Christoph Puppe, 09.04.2012
- Re: [AG-GOuFP] [AG-Geldordung-und-Finanzpolitik] & [AG-Wirtschaft] e-Geld für das Parteiprogramm, Nicolai Haehnle, 09.04.2012
- Re: [AG-GOuFP] [AG-Geldordung-und-Finanzpolitik] & [AG-Wirtschaft] e-Geld für das Parteiprogramm, Christoph Puppe, 10.04.2012
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- Re: [AG-GOuFP] [AG Wirtschaft] [AG-Geldordung-und-Finanzpolitik] & e-Geld für das Parteiprogramm, Christoph Puppe, 10.04.2012
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