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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] [MKK] - Finanzmärkte und die Wirtsc h aft

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] [MKK] - Finanzmärkte und die Wirtsc h aft


Chronologisch Thread 
  • From: Keox aka Daniel Worofka <piratkeox AT googlemail.com>
  • To: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] [MKK] - Finanzmärkte und die Wirtsc h aft
  • Date: Tue, 07 Feb 2012 03:10:18 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>

Hallo,

ich bin kein Jurist und habe von Buchungssätzen keine Ahnung, aber
Gesetze wurden von Menschen gemacht und können von Menschen auch wieder
geändert werden.

Am 06.02.2012 23:58, schrieb iGoPirat AT directbox.com:
> Hallo Heinz-Ulrich,
>
> worin erkennst du den einen Unterschied zwischen Eigentumsverhältnissen und
> Eigentumsrechten? Ich sehe dies als das Gleiche.
>
> In einer Bilanz kommen keine Besitzrechte vor. Eine Forderung ist nur ein
> Rechtsanspruch darauf, dass eine gleichwertige Sache zu einem vereinbarten
> Zeitpunkt übertragen wird. Als Rechtsanspruch befindet sie sich im
> Eigentum. Aber die Sache auf die es sich bezieht ist nicht im Eigentum.
> Geht ja auch garnicht, da vor dem Einlösen überhaupt nicht geklährt ist
> welche man bekommst, da ja lediglich Anspruch auf eine gleichwertige Sache
> besteht.
>
> Wenn ich Dinge Verleihe sind die die ganze Zeit über z.B. in meinem Lager
> gebucht und ich bekomme exakt den selben Gegenstand wieder zurück.


Geld ist kein Ding oder Sachgegenstand, sondern gesetzliches
Zahlungsmittel und öffentliches Gut. Geld ist ein Anspruch auf den
Erwerb von angebotenen Gütern oder Dienstleistungen innerhalb eines
Währungsraumes. Eigentümer der Währung ist der Staat. Dasselbe Geld
zurückzubekommen geht bei Giralgeld schon aus technischen Gründen nicht,
da dessen kleinste Einheit keine Seriennummer wie Bargeld hat.


Wenn man Geld verleihen würde müsste man z.B. exakt den Geldschein mit
der Seriennummer zurückbekommen den man ausgegeben hat. Es würde im
Minmum den Auffangtatbestand der Unterschlagung erfüllen auch nur zu
versuchen den geliehenen Gegenstand zu verkaufen.

Bald stelle ich einen Antrag auf eine Maximalquote an Juristen im
Bundestag;) Es gibt dort einfach zuviele

Gruß Keox

Also was sollte man mit geliehenem Geld wollen, vielleicht kennt ihr das
ja, wenn man mal nen großen Schein dabei hat, dass ihn alle mal anfassen
wollen, aber das währe dann auch schon alles.
>
> Ich hoffe ich konnte deine Bedenken zerstreuen, ansonsten würde ich um eine
> Quelle bitten die eine solche Buchung zeigt.
> iGo
> Von: hueisner AT web.de
> Gesendet: 06.02.2012 22:54
> An: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
> Betreff: Re: [AG-GOuFP][MKK] - Finanzmärkte und die Wirtsc h aft
>
> Hier ist mE ein logischer Fehler:
> Die Bilanz bildet auch ab, woran ein Eigentumsrecht besteht.
> Beim Verleihen findet eine Buchung statt von (zB) Kasse (Eigentum, an dem
> ich auch den Besitz halte), zu Forderung (Eigentum, an dem ich
> vorübergehend den Besitz abtreten habe).
> Insofern wird der Vorgang des Verleihens bilanziell sichtbar, obwohl das
> Eigentum (Aktivsumme) sich nicht verändert.
> Heinz-Ulrich
>
>
>
>




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