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Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik
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- To: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
- Subject: Re: [AG-GOuFP] [MKK] - Finanzmärkte und die Wirtsc h aft
- Date: Mon, 06 Feb 2012 16:53:09 +0100
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- List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>
Hallo Axel,
da ich mich wohl leider misverständlich in meiner Fragestellung ausgedrückt habe, versuche ich es nocheinmal.
Kannst du mir bitte die Buchungsätze zu deinem leihen von Geld zwischen zwei NB aufschreiben, denn leihen und überweisen sind wohl sicher nicht die selben Vorgänge. Wenn dies so zwingend logisch währe, dürfte es ja kein Proble sein dies mit Zahlen und einem Beispiel zu verdeutlichen.
Grüße iGo
Von: axel.grimm AT baig.de
Gesendet: 06.02.2012 16:32
An: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Re: [AG-GOuFP][MKK] - Finanzmärkte und die Wirtsc h aft
Das ist gar nicht widersprüchlich, sondern zwingend
logisch.
Das Geld der Banken (Interbankengeld oder Zentralbankgeld)
steht in der Bilanz der Geschäftsbank auf der Aktivseite
und in der Zentralbank auf der Passivseite.
Eine Bank kann der anderen Zentralbankzahlungsmittel
leihen.
Das gleiche Bild findet sich auf der Nichtbank-Bank Seite.
"Unser" Geld (Giralgeld oder Geschäftsbankgeld) steht in
der Bilanz der Nichtbanken auf der Aktivseite und in der
Geschäftsbank auf der Passivseite.
Eine Person kann der anderen durch eine Überweisung
Zahlungsmittel leihen.
Die Verbindung Zentralbank zu Nichtbank
(Person/Firma/öffentlich rechtlich) ist gesetzlich 1994
gekappt worden.
Die "Verwirrung" des erkennes, das zwei Gelder exisitieren
bringt das Bargeld ins Spiel. Da Bargeld scheinbar die
Grenzen überwinden kann.
Wenn Banken Bargeld bei der Zentralbank anfodern, dann
geht zu Lasten des ZB-Girokontos der Bank bei der
Zentralbank. Ich bezeichne es mal salopp als ZB-Giralgeld,
das man in den Banktresor legen kann.
Der gleiche Vorgang ist bei den Personen zu finden. Wenn
Persoenen Bargeld abheben, dann geht das zu Lasten des
Girokontos. Ich bezeichne es erneut salopp als
GB-Giralgeld, das man spazieren tragen kann.
Ein Bargeldschein ist sowohl manifestitiertes ZB-Giralgeld
als auch mainfestiertes GB-Giralgeld, es ist beides
zugleich.
Wird Bargeld wieder eingezahlt, dann wird es wieder zu
GB-Giralgeld, ist aber noch manifestiertes ZB-Giralgeld.
Bei der Einzahlung in die ZB, ist es wieder in seiner
Geburtsform angekommen.
--
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- Re: [AG-GOuFP] [MKK] - Finanzmärkte und die Wirtsc h aft, iGoPirat, 06.02.2012
- Re: [AG-GOuFP] [MKK] - Finanzmärkte und die Wirtsc h aft, axel . grimm, 06.02.2012
- <Mögliche Wiederholung(en)>
- Re: [AG-GOuFP] [MKK] - Finanzmärkte und die Wirtsc h aft, iGoPirat, 06.02.2012
- Re: [AG-GOuFP] [MKK] - Finanzmärkte und die Wirtsc h aft, Axel Grimm, 06.02.2012
- Re: [AG-GOuFP] [MKK] - Finanzmärkte und die Wirtsc h aft, iGoPirat, 06.02.2012
- Re: [AG-GOuFP] [MKK] - Finanzmärkte und die Wirtsc h aft, Heinz-Ulrich Eisner, 06.02.2012
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- Re: [AG-GOuFP] [MKK] - Finanzmärkte und die Wirtsc h aft, iGoPirat, 06.02.2012
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- Re: [AG-GOuFP] [MKK] - Finanzmärkte und die Wirtsc h aft, Bernhard Mosolf, 07.02.2012
- Re: [AG-GOuFP] [MKK] - Finanzmärkte und die Wirtsc h aft, Keox aka Daniel Worofka, 07.02.2012
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