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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] [MKK] - Finanzmärkte und die Wirtsc h aft

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] [MKK] - Finanzmärkte und die Wirtsc h aft


Chronologisch Thread 
  • From: Heinz-Ulrich Eisner <hueisner AT web.de>
  • To: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] [MKK] - Finanzmärkte und die Wirtsc h aft
  • Date: Mon, 06 Feb 2012 22:54:25 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>

Am 06.02.2012 20:48, schrieb iGoPirat AT directbox.com:

Hallo Axel,

danke für die Buchungssätze, jetzt wissen wir genau wovon wir reden und ich kann nochmal daran erklähren was ich meine.

Dazu werde ich den Vorgang mal aufdröseln. Dazu will A von B Geld zur Verfügung haben. Als erstes schaffen wir einen Kredit. Also buchen sie:

A: Forderungen an Verbindlichkeiten
B: Forderungen an Verbindlichkeiten

Soweit ist nicht viel passiert, wenn wir das Geld bei BankX benötigen, dann buchen wir:

A: BankX an Forderungen
B: Verbindlichkeiten an BankX

Wir könnten das Geld aber auch in Bar bekommen mit:

A: Kasse an Forderungen
B: Verbindlichkeiten an Kasse

Dies sind eigentlich drei unabhängige Vorgänge, nur das du eine NB-Kreditvergabe als eine Kombination aus den ersten beiden verstehst. Dies ist zwar nachvollziebar, weil wir Forderungen an NB im algemeinen nicht als Geld betrachten, führt aber dazu das du beide Vorgänge unnötig unterschiedlich betrachtest. Bei dem was ich aufgeschrieben habe ist es völlig unerheblich ob B eine Bank oder eine NB ist.

Auch wird schon aus deinen Buchungsätzen ersichtlich das es sich um eine Eigentumsübertragung handelt und somit einen Kredit. Eine Leihe ist Bilanziell überhaupt nicht darstellbar, da sie lediglich eine Besitzüberlassung ist und in Bilanzen nur Eigentumsverhältnisse abgebildet werden. Somit kann ich es logisch nicht nachvollziehen wie sich NB untereinander Geld leihen können.


Hier ist mE ein logischer Fehler:
Die Bilanz bildet auch ab, woran ein Eigentumsrecht besteht.
Beim Verleihen findet eine Buchung statt von (zB) Kasse (Eigentum, an dem ich auch den Besitz halte), zu Forderung (Eigentum, an dem ich vorübergehend den Besitz abtreten habe).
Insofern wird der Vorgang des Verleihens bilanziell sichtbar, obwohl das Eigentum (Aktivsumme) sich nicht verändert.
Heinz-Ulrich



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