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ag-geldordnung-und-finanzpolitik - Re: [AG-GOuFP] [MKK] - Finanzmärkte und die Wirtsc h aft

ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik

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Re: [AG-GOuFP] [MKK] - Finanzmärkte und die Wirtsc h aft


Chronologisch Thread 
  • From: iGoPirat AT directbox.com
  • To: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-GOuFP] [MKK] - Finanzmärkte und die Wirtsc h aft
  • Date: Mon, 06 Feb 2012 23:58:03 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
  • List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>

Hallo Heinz-Ulrich,

worin erkennst du den einen Unterschied zwischen Eigentumsverhältnissen und Eigentumsrechten? Ich sehe dies als das Gleiche.

In einer Bilanz kommen keine Besitzrechte vor. Eine Forderung ist nur ein Rechtsanspruch darauf, dass eine gleichwertige Sache zu einem vereinbarten Zeitpunkt übertragen wird. Als Rechtsanspruch befindet sie sich im Eigentum. Aber die Sache auf die es sich bezieht ist nicht im Eigentum. Geht ja auch garnicht, da vor dem Einlösen überhaupt nicht geklährt ist welche man bekommst, da ja lediglich Anspruch auf eine gleichwertige Sache besteht.

Wenn ich Dinge Verleihe sind die die ganze Zeit über z.B. in meinem Lager gebucht und ich bekomme exakt den selben Gegenstand wieder zurück. Wenn man Geld verleihen würde müsste man z.B. exakt den Geldschein mit der Seriennummer zurückbekommen den man ausgegeben hat. Es würde im Minmum den Auffangtatbestand der Unterschlagung erfüllen auch nur zu versuchen den geliehenen Gegenstand zu verkaufen. Also was sollte man mit geliehenem Geld wollen, vielleicht kennt ihr das ja, wenn man mal nen großen Schein dabei hat, dass ihn alle mal anfassen wollen, aber das währe dann auch schon alles.

Ich hoffe ich konnte deine Bedenken zerstreuen, ansonsten würde ich um eine Quelle bitten die eine solche Buchung zeigt.
iGo



Von: hueisner AT web.de
Gesendet: 06.02.2012 22:54
An: ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Re: [AG-GOuFP][MKK] - Finanzmärkte und die Wirtsc h aft


Hier ist mE ein logischer Fehler:
Die Bilanz bildet auch ab, woran ein Eigentumsrecht besteht.
Beim Verleihen findet eine Buchung statt von (zB) Kasse (Eigentum, an dem ich auch den Besitz halte), zu Forderung (Eigentum, an dem ich vorübergehend den Besitz abtreten habe).
Insofern wird der Vorgang des Verleihens bilanziell sichtbar, obwohl das Eigentum (Aktivsumme) sich nicht verändert.
Heinz-Ulrich



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