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ag-drogen - Re: [AG-Drogen] Eigenbedarf Cannabis: bundeslandspezifisch / Kompetenzen des Zolls und Gerichtsstand

ag-drogen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Drogen- und Suchtpolitik

Listenarchiv

Re: [AG-Drogen] Eigenbedarf Cannabis: bundeslandspezifisch / Kompetenzen des Zolls und Gerichtsstand


Chronologisch Thread 
  • From: "Andreas" <bestenfalls AT gmx.de>
  • To: "Mailingliste der AG Drogen" <ag-drogen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-Drogen] Eigenbedarf Cannabis: bundeslandspezifisch / Kompetenzen des Zolls und Gerichtsstand
  • Date: Sun, 1 Apr 2012 16:12:30 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-drogen>
  • List-id: Mailingliste der AG Drogen <ag-drogen.lists.piratenpartei.de>

Ja, sehr verständlich, aber meine Frage schloß die tatsache ein, daß der
Staatsanwalt auf Basis der bestehenden Richtlinie (unter 10 Gramm Berlin bla
bla bla) garnicht ermitteln darf!

Könnte es mir damit erklären, daß Richtlinien nur Landesrechte sind, die StPO
und das BtMG Bundesrechte(damit den Vorzug haben). Folge: Eine Straftat nach
dem Bundesgesetz grundsätzlich unterstellt wird.

Aber jetzt wirds wirklich etwas für`n Volljuristen oder? ;-)

--
Lieben Piratengruß

Andreas Vivarelli alias Bestenfalls

--
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Am 01.04.2012 um 15:56 schrieb Michael Demus <cyfarwyddi AT t-online.de>:
>Am 01.04.2012 15:45, schrieb Andreas:
>> ein kleines Aber: Berlin...unter 10 Gramm, ist das nicht konträr? Da beißt
>> sich doch zumindest Richtlinie StPO/BtMG?
>
>Nein. Du verwechselst etwas. Sämtliche Richtlinien der Bundesländer zur
>Regelung der "geringen Menge" beziehen sich auf die
>"einstellungsgeeignete" Menge. Damit kann die Staatsanwaltschaft das
>Strafverfahren einstellen. Davon unberührt bleibt jedoch, dass zunächst
>einmal eine Straftat vorgelegen hat. Die (von den Richtlinien leider
>eben nicht betroffenen) Polizeien leiten zunächst einmal in Eigenregie
>ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Illegaler Besitzes von
>Betäubungsmitteln ein und beschlagnahmen das BtM als Beweismittel und
>als Einziehungsgegenstand. Es bleibt ein Einziehungsgegenstand, auch
>nachdem die StA das Verfahren eingestellt hat, weil eine Herausgabe ja
>wieder den Straftatbestand des Illegalen Besitzes von BtM erfüllen würde.
>
>verständlich ausgedrückt?
>
>LG
>Micha
>
>--
>"Es ist nicht wichtig, was die Leute hinter deinem Rücken reden, wichtig ist
nur, wenn du Dich umdrehst,
>dass alle ihre Fresse halten!"
>"Es ist nicht weise, das zu verteidigen, was man ohnehin aufgeben muß."
>Niccoló Machiavelli, (1469 - 1527), italienischer Staatsmann
>
>--
>AG-Drogen mailing list
>AG-Drogen AT lists.piratenpartei.de
>https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-drogen






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