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ag-drogen - Re: [AG-Drogen] Eigenbedarf Cannabis: bundeslandspezifisch / Kompetenzen des Zolls und Gerichtsstand

ag-drogen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Drogen- und Suchtpolitik

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Re: [AG-Drogen] Eigenbedarf Cannabis: bundeslandspezifisch / Kompetenzen des Zolls und Gerichtsstand


Chronologisch Thread 
  • From: Michael Demus <cyfarwyddi AT t-online.de>
  • To: Mailingliste der AG Drogen <ag-drogen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-Drogen] Eigenbedarf Cannabis: bundeslandspezifisch / Kompetenzen des Zolls und Gerichtsstand
  • Date: Sun, 01 Apr 2012 15:19:00 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-drogen>
  • List-id: Mailingliste der AG Drogen <ag-drogen.lists.piratenpartei.de>

Am 01.04.2012 15:03, schrieb Andreas:
Ahoi Michael,

meinst Du §§ 98& 98a StPO ff?

Die sind nicht einschlägig, wenn ich sie richtig gelesen und verstanden habe.
Aber denke Du meinst andere Paragraphen, die ich grad nicht auf dem Schirm
habe?

--
Lieben Piratengruß

Andreas Vivarelli alias Bestenfalls

Nein. StPO Dritter Abschnitt §§ 430 ff. behandelt die Einziehungsgegenstände. Das Thema ist so komplex, dass darüber massenhaft Doktorarbeiten geschrieben oder abgeschrieben wurden. :-)

Kurzfassung:
Einziehungsgegenstände sind ... "die die Allgemeinheit gefährden können oder zur Begehung weiterer rechtswidriger Taten dienen werden". (Wikipedia)

Das beschlagnahmte Marihuana kann nicht wieder heraus gegeben werden, weil damit dann sofort wieder ein Straftatbestand verwirklicht würde: Illegaler Besitz von Betäubungsmitteln.

LG
Micha



--
"Es ist nicht wichtig, was die Leute hinter deinem Rücken reden, wichtig ist
nur, wenn du Dich umdrehst,
dass alle ihre Fresse halten!"
"Es ist nicht weise, das zu verteidigen, was man ohnehin aufgeben muß."
Niccoló Machiavelli, (1469 - 1527), italienischer Staatsmann





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