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ag-drogen - Re: [AG-Drogen] Eigenbedarf Cannabis: bundeslandspezifisch / Kompetenzen des Zolls und Gerichtsstand

ag-drogen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Drogen- und Suchtpolitik

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Re: [AG-Drogen] Eigenbedarf Cannabis: bundeslandspezifisch / Kompetenzen des Zolls und Gerichtsstand


Chronologisch Thread 
  • From: Michael Demus <cyfarwyddi AT t-online.de>
  • To: Mailingliste der AG Drogen <ag-drogen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-Drogen] Eigenbedarf Cannabis: bundeslandspezifisch / Kompetenzen des Zolls und Gerichtsstand
  • Date: Sun, 01 Apr 2012 15:56:48 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-drogen>
  • List-id: Mailingliste der AG Drogen <ag-drogen.lists.piratenpartei.de>

Am 01.04.2012 15:45, schrieb Andreas:
ein kleines Aber: Berlin...unter 10 Gramm, ist das nicht konträr? Da beißt
sich doch zumindest Richtlinie StPO/BtMG?

Nein. Du verwechselst etwas. Sämtliche Richtlinien der Bundesländer zur Regelung der "geringen Menge" beziehen sich auf die "einstellungsgeeignete" Menge. Damit kann die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren einstellen. Davon unberührt bleibt jedoch, dass zunächst einmal eine Straftat vorgelegen hat. Die (von den Richtlinien leider eben nicht betroffenen) Polizeien leiten zunächst einmal in Eigenregie ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Illegaler Besitzes von Betäubungsmitteln ein und beschlagnahmen das BtM als Beweismittel und als Einziehungsgegenstand. Es bleibt ein Einziehungsgegenstand, auch nachdem die StA das Verfahren eingestellt hat, weil eine Herausgabe ja wieder den Straftatbestand des Illegalen Besitzes von BtM erfüllen würde.

verständlich ausgedrückt?

LG
Micha

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"Es ist nicht wichtig, was die Leute hinter deinem Rücken reden, wichtig ist
nur, wenn du Dich umdrehst,
dass alle ihre Fresse halten!"
"Es ist nicht weise, das zu verteidigen, was man ohnehin aufgeben muß."
Niccoló Machiavelli, (1469 - 1527), italienischer Staatsmann





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