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schiedsgericht-koordination - Re: [Schiedsgericht-Koordination] Nichtigkeit von Satzungsänderungen

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Betreff: Schiedsgericht-Koordination

Listenarchiv

Re: [Schiedsgericht-Koordination] Nichtigkeit von Satzungsänderungen


Chronologisch Thread 
  • From: Benjamin Siggel <piraten@benjamin-siggel.eu>
  • To: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Schiedsgericht-Koordination] Nichtigkeit von Satzungsänderungen
  • Date: Thu, 22 May 2014 23:34:30 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
  • List-id: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>

Am 22. Mai 2014 10:30 schrieb Simon Gauseweg
<simon.gauseweg@junge-piraten.de>:
> Moin!
>
> Unter welchen Umständen wird eine Satzungsbestimmung nichtig? Wer hat die
> Verwerfungskompetenz? Warum/Woraus?

Um das dogmatisch mal glattzuziehen - ich denke dann wird auch einiges klarer:

Nichtig bedeutet, dass eine Rechtsnorm keine Wirkung entfaltet.
Schlichtweg deshalb, weil eine Partei einfach keine Satzungsbestimmung
_wirksam_ in die Welt setzen kann, die mit gesetzlichen Vorschriften
unvereinbar ist.

Entsprechend _wird_ eine Satzungsbestimmung nicht nichtig, sondern sie
_ist_ es, weil sie (aus welchen Gründen auch immer) gesetzeswidrig
ist. Eine Entscheidung der Schiedsgerichte hierzu ist niemals
konstitutiv, sondern immer nur deklaratorisch. Soll heißen: Die
Schiedsgerichte können nur _feststellen_, dass eine Satzungsbestimmung
nichtig ist und deshalb keine Rechtswirkung entfaltet, sie können sie
aber nicht für nichtig erklären. Die Nichtigkeit der Norm hängt gerade
nicht davon ab, ob ein Schiedsgericht das sagt. Daher gibt es auch
keine "Verwerfungskompetenz", weil nichts verworfen wird.

(Eine etwas makabere Analogie: Ein Kind das tot geboren wird, ist tot.
Ein Arzt mag feststellen, dass das Kind tot ist, aber auch wenn der
Arzt meint, das Kind lebe noch, so bleibt es tot. Umgekehrt mag ein
Arzt meinen, dass ein lebendes Kind tot sei, aber auch dies ändert
nichts daran, dass das Kind lebt.)

Hält ein Schiedsgericht eine Satzungsbestimmung für nichtig, die für
die Entscheidung erheblich ist, wird es dies feststellen (und ggf.
entsprechend tenorieren) und dann so urteilen, wie es urteilen würde,
wenn die Norm nicht existierte. Ein ggf. höheres Schiedsgericht wird
diese Entscheidung ggf. ebenso sehen oder auch nicht. Und ein
ordentliches Gericht, das in Bezug auf die Vereinbarkeit von
Satzungsvorschriften mit zwingendem Recht volle Prüfungskompetenz hat,
kann das auch nochmal ggf. anders beurteilen.

Hält jetzt das Kreisschiedsgericht Hintertupfingen eine
Satzungsbestimmung irriger Weise für nichtig, ist die
Satzungsbestimmung nicht plötzlich weg, sondern das Urteil ist einfach
nur falsch. Dieses falsche Urteil entfaltet im schlimmsten Fall dann
Rechtskraft, wenn es nicht angefochten wird, aber lediglich im Rahmen
des Tenors und auch nur inter partes.

So far,
B.




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