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schiedsgericht-koordination - Re: [Schiedsgericht-Koordination] Nichtigkeit von Satzungsänderungen

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Betreff: Schiedsgericht-Koordination

Listenarchiv

Re: [Schiedsgericht-Koordination] Nichtigkeit von Satzungsänderungen


Chronologisch Thread 
  • From: Markus Gerstel <piratenmlfilter@gmail.com>
  • To: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Schiedsgericht-Koordination] Nichtigkeit von Satzungsänderungen
  • Date: Thu, 22 May 2014 21:54:45 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
  • List-id: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>

Am 22. Mai 2014 15:44 schrieb Simon Gauseweg <simon.gauseweg@junge-piraten.de>:
Moin!

Danke für die Urteile. Ich spiele tlw. mal etwas advocatus diaboli; ich hoffe, das ist okay.

Am 22.05.2014 13:33, schrieb Florian 'branleb' Zumkeller-Quast:
Unter welchen Umständen wird eine Satzungsbestimmung nichtig?
Verstoß gegen nicht dispositives/zwingendes Recht.


Ein Blick in §§ 26 ff. BGB bzw direkt § 40 BGB ist da immer hilfreich,
allerdings bedenken: Dieses Vereinsrecht gilt nur subsidiär und nicht
alles ist 1:1 auf Parteien anwendbar, manches gar nicht.

Zwingende Normen des PartG sind da meist wichtiger uva. direkter.

Ein Beispiel sei hier
http://wiki.piratenpartei.de/Datei:BSG_2013-11-12-EA.pdf genannt.
Ist die Bestimmung dann nichtig? Oder schlicht unanwendbar? Fällt "nur" die Durchführung der entsprechenden Vorschriften unter das gesetzliche Verbot des § 134 BGB oder bereits die Beschlussfassung? Ist die Beschlussfassung als Rechtsgeschäft nur formell, oder auch materiell zu prüfen?

Also ich hab da die Sichtweise dass die Partei sich alles in die Satzung schreiben darf, was sie will - solange die Beschlussfassung vollständig korrekt ablief, also Einladung, Veranstaltung, Abstimmung.

Wenn dann Blödsinn in der Satzung steht, dann ist das eben ärgerlich (vgl. § 6 Abs. 4 Bundessatzung, und zuletzt BSG 26/14 http://piraten-bsg.de/#1129463523 ), tötet aber nicht den ursächlichen Beschluss (der idR ja auch weiter geht als der angegriffene Bestandteil).
Dazu hat das BSG iirc in einem Bienenrechtsurteil auch mal was geschrieben :)

Beste Grüße,
-Markus



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