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schiedsgericht-koordination - [Schiedsgericht-Koordination] Nichtigkeit von Satzungsänderungen

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Betreff: Schiedsgericht-Koordination

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[Schiedsgericht-Koordination] Nichtigkeit von Satzungsänderungen


Chronologisch Thread 
  • From: Simon Gauseweg <simon.gauseweg@junge-piraten.de>
  • To: schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de
  • Subject: [Schiedsgericht-Koordination] Nichtigkeit von Satzungsänderungen
  • Date: Thu, 22 May 2014 10:30:13 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
  • List-id: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>

Moin!

Unter welchen Umständen wird eine Satzungsbestimmung nichtig? Wer hat die Verwerfungskompetenz? Warum/Woraus?

Es geht mir hier tatsächlich um eine "harte" Derogation, d.h. wirkliche Nichtigkeit (Frage, ob Wirkung ex nunc oder ex tunc wäre dann gewissermaßen die "Kür") mit der Wirkung, dass die Norm nicht mehr existiert. Anwendungsvorrang (bspw. nach der lex specialis-Regel) ist mir im Moment nicht wichtig. ;)

Beispiel: Eine Satzungsbestimmung wird ex nunc nichtig, wenn die Bestimmung geändert/neu gefasst wird (lex posterior derogat legi priori).

Gruß und Dank,
Simon




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