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schiedsgericht-koordination - Re: [Schiedsgericht-Koordination] Problem: Streit mit LSG eines fremden Landesverbandes

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Betreff: Schiedsgericht-Koordination

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Re: [Schiedsgericht-Koordination] Problem: Streit mit LSG eines fremden Landesverbandes


Chronologisch Thread 
  • From: Simon Gauseweg <simon.gauseweg@junge-piraten.de>
  • To: schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Schiedsgericht-Koordination] Problem: Streit mit LSG eines fremden Landesverbandes
  • Date: Tue, 13 May 2014 23:12:09 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
  • List-id: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>

Moin Friederike,

Am 13.05.2014 22:46, schrieb Friederike:
wir haben da in SH ein kleines Problemchen und wollten mal nachhaken, ob
ihr schon Erfahrungen damit gemacht habt, wenn ein Pirat vor einem
fremden LSG klagt.
Worin besteht denn genau Euer Problem? Klagt der Antragsteller VOR Eurem LSG oder GEGEN Euer LSG (auf letzteres deutet der Betreff "Streit mit LSG" ein wenig hin…).

In § 6 II SGO steht, die örtliche Zuständigkeit richte sich nach dem
Antragsgegner. Das ist ziemlich eindeutig.
In § 8 I SGO ist aufgeführt, dass /jeder/ Pirat mit Verletzung im eigene
Recht antragsberechtigt ist.
Genau. ;-)

Wird sind uns da ein wenig uneins drüber und wollten mal nachforschen,
ob solch ein Verfahren überhaupt schon mal eröffnet wurde, bzw. ob da
bereits woanders Probleme aufgetaucht sind.
Wo ist denn genau die Streitfrage verortet? Habt Ihr einen Piraten, der nicht dem LV SH angehört, aber gerade das LSG SH anruft?

Ein solches Verfahren hatten wir nicht; allerdings haben wir kürzlich die Eröffnung mehrerer Verfahren in einem ähnlich gelagerten Sachverhalt abgelehnt: Die Verfahren LSG Bbg 14/1–3 (<https://wiki.piratenbrandenburg.de/Landesschiedsgericht/Verfahren#abgeschlossene_Verfahren>) gingen jeweils auf behauptete Rechtsverletzung der Mitgliedsrechte eines in Bbg ansässigen Piraten zurück, die durch Angehörige/Organe anderer LV bzw. des BV begangen worden sein sollen.

Da uns die örtliche Zuständigkeit in Konsequenz des § 6 II SGO fehlte, haben wir die Verfahren nicht eröffnet. Von einer Verweisung haben wir mangels entsprechender Vorschrift in der SGO abgesehen (keiner von uns hatte Lust auf eine Analogie… ;)).

LSG Bbg 14/2 wäre übrigens an das LSG SH gegangen. ;)

Beste Grüße,
Friederike
Grüße aus Brandenburg!

Simon





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