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schiedsgericht-koordination - Re: [Schiedsgericht-Koordination] Nichtigkeit von Satzungsänderungen

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Betreff: Schiedsgericht-Koordination

Listenarchiv

Re: [Schiedsgericht-Koordination] Nichtigkeit von Satzungsänderungen


Chronologisch Thread 
  • From: Christian Reidel <christian.reidel@piratenpartei-bayern.de>
  • To: schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Schiedsgericht-Koordination] Nichtigkeit von Satzungsänderungen
  • Date: Fri, 23 May 2014 11:42:31 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
  • List-id: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>

Am 22.05.2014 23:34, schrieb Benjamin Siggel:
> Am 22. Mai 2014 10:30 schrieb Simon Gauseweg
> <simon.gauseweg@junge-piraten.de>:
>> Moin!
>>
>> Unter welchen Umständen wird eine Satzungsbestimmung nichtig? Wer hat die
>> Verwerfungskompetenz? Warum/Woraus?
>
> Um das dogmatisch mal glattzuziehen - ich denke dann wird auch einiges
> klarer:
>
> Nichtig bedeutet, dass eine Rechtsnorm keine Wirkung entfaltet.
> Schlichtweg deshalb, weil eine Partei einfach keine Satzungsbestimmung
> _wirksam_ in die Welt setzen kann, die mit gesetzlichen Vorschriften
> unvereinbar ist.
>
> Entsprechend _wird_ eine Satzungsbestimmung nicht nichtig, sondern sie
> _ist_ es, weil sie (aus welchen Gründen auch immer) gesetzeswidrig
> ist. Eine Entscheidung der Schiedsgerichte hierzu ist niemals
> konstitutiv, sondern immer nur deklaratorisch. Soll heißen: Die
> Schiedsgerichte können nur _feststellen_, dass eine Satzungsbestimmung
> nichtig ist und deshalb keine Rechtswirkung entfaltet, sie können sie
> aber nicht für nichtig erklären. Die Nichtigkeit der Norm hängt gerade
> nicht davon ab, ob ein Schiedsgericht das sagt. Daher gibt es auch
> keine "Verwerfungskompetenz", weil nichts verworfen wird.
>
> (Eine etwas makabere Analogie: Ein Kind das tot geboren wird, ist tot.
> Ein Arzt mag feststellen, dass das Kind tot ist, aber auch wenn der
> Arzt meint, das Kind lebe noch, so bleibt es tot. Umgekehrt mag ein
> Arzt meinen, dass ein lebendes Kind tot sei, aber auch dies ändert
> nichts daran, dass das Kind lebt.)

Sehe ich auch so. In diesem Licht bitte ich auch meine vorige Mail zu
verstehen, falls das etwas unklar rübergekommen ist.


>
> Hält ein Schiedsgericht eine Satzungsbestimmung für nichtig, die für
> die Entscheidung erheblich ist, wird es dies feststellen (und ggf.
> entsprechend tenorieren) und dann so urteilen, wie es urteilen würde,
> wenn die Norm nicht existierte. Ein ggf. höheres Schiedsgericht wird
> diese Entscheidung ggf. ebenso sehen oder auch nicht. Und ein
> ordentliches Gericht, das in Bezug auf die Vereinbarkeit von
> Satzungsvorschriften mit zwingendem Recht volle Prüfungskompetenz hat,
> kann das auch nochmal ggf. anders beurteilen.
>
> Hält jetzt das Kreisschiedsgericht Hintertupfingen eine
> Satzungsbestimmung irriger Weise für nichtig, ist die
> Satzungsbestimmung nicht plötzlich weg, sondern das Urteil ist einfach
> nur falsch. Dieses falsche Urteil entfaltet im schlimmsten Fall dann
> Rechtskraft, wenn es nicht angefochten wird, aber lediglich im Rahmen
> des Tenors und auch nur inter partes.
>
> So far,
> B.
>


--
Christian Reidel - Vorsitzender Richter - Landesschiedsgericht Bayern,
Piratenpartei Deutschland http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:permeabel

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