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schiedsgericht-koordination - Re: [Schiedsgericht-Koordination] Nichtigkeit von Satzungsänderungen

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Subject: Schiedsgericht-Koordination

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Re: [Schiedsgericht-Koordination] Nichtigkeit von Satzungsänderungen


Chronological Thread 
  • From: Simon Gauseweg <simon.gauseweg@junge-piraten.de>
  • To: schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Schiedsgericht-Koordination] Nichtigkeit von Satzungsänderungen
  • Date: Thu, 22 May 2014 23:48:25 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
  • List-id: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>

Moin,

vielen Dank schonmal! Hilfreich, und so. ;-)

Am 22.05.2014 23:34, schrieb Benjamin Siggel:
Am 22. Mai 2014 10:30 schrieb Simon Gauseweg
<simon.gauseweg@junge-piraten.de>:
Moin!

Unter welchen Umständen wird eine Satzungsbestimmung nichtig? Wer hat die
Verwerfungskompetenz? Warum/Woraus?

Um das dogmatisch mal glattzuziehen - ich denke dann wird auch einiges klarer:

Nichtig bedeutet, dass eine Rechtsnorm keine Wirkung entfaltet.
Schlichtweg deshalb, weil eine Partei einfach keine Satzungsbestimmung
_wirksam_ in die Welt setzen kann, die mit gesetzlichen Vorschriften
unvereinbar ist.
Also letztlich ein gesetzliches Verbot, der den Rechtsakt "Satzungsbestimmung beschließen" nichtig macht?

Hält jetzt das Kreisschiedsgericht Hintertupfingen eine
Satzungsbestimmung irriger Weise für nichtig, ist die
Satzungsbestimmung nicht plötzlich weg, sondern das Urteil ist einfach
nur falsch. Dieses falsche Urteil entfaltet im schlimmsten Fall dann
Rechtskraft, wenn es nicht angefochten wird, aber lediglich im Rahmen
des Tenors und auch nur inter partes.
Für eine weitere Betrachtung der Frage: Streiche "Verwerfungskompetenz", setzte "Feststellung mit erga-omnes-Wirkung". ;-)

Danke!
Simon




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