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schiedsgericht-koordination - Re: [Schiedsgericht-Koordination] Austritt des Klägers

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Betreff: Schiedsgericht-Koordination

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Re: [Schiedsgericht-Koordination] Austritt des Klägers


Chronologisch Thread 
  • From: Markus Gerstel <piratenmlfilter@gmail.com>
  • To: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Schiedsgericht-Koordination] Austritt des Klägers
  • Date: Wed, 2 Apr 2014 23:30:21 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
  • List-id: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>

Am 2. April 2014 10:15 schrieb Katrin <Katrin.Kirchert@gmx.de>:
Hallo, liebe Schiedsrichter,

ich habe drei abstrakte Fragen, bei denen ihr mir hoffentlich helfen könnt:

1. Was passiert eigentlich, wenn der Kläger während des Verfahrens vor dem Schiedsgericht austritt und das dem Gericht auch bekannt gemacht wird?

Meiner Meinung nach muss dann ein Einstellungsbeschluss ergehen, da ja nur Mitglieder vor den Schiedsgerichten klagen dürfen.

Einstellung. Das Schiedsgericht kann wegen Aufkündigung der Schiedsklausel nicht mehr helfen.

(ggf. Ausnahme: Wenn Gegenstand des Verfahrens der Fortbestand der Mitgliedschaft ist, also z.B. Klage wg. Streichung von Mitgliederliste.)

Da gibts jede Menge Altfälle zu, z.B.

 
2. Was aber, wenn das Urteil in dem Verfahren schon fertig in der Schublade der Richter lag? Darf es dann trotzdem verkündet bzw. den Parteien zugestellt werden?

Meiner Meinung nach geht das nicht, da die Urteilsverkündung ja auch eine Prozesshandlung ist und das Gericht zu diesem Zeitpunkt ja bereits wusste, dass der Kläger ausgetreten ist.

s.o.
Wir sind nicht in der Piratenpartei Österreich, wo irgendwelche Witzbolde in die Schiedsgerichtsordnung eine allgemeine Zuständigkeit auch für Streitfälle zwischen Mitgliedern und Nichtmitgliedern reingeschrieben haben.


3. Falls das Gericht das Urteil trotzdem verkündet bzw. den Parteien zustellt, wie kann sich dann der Beklagte dagegen wehren?

Eine Berufung scheitert meiner Meinung nach am fehlenden Gegner, denn der ist ja nicht mehr Mitglied der Partei.
Aber es kann ja auch nicht sein, dass dem Beklagten durch den Austritt des Klägers das Rechtsmittel entzogen wird, oder?

Any ideas?

Solange das Urteil nur das nicht mehr bestehende Rechtsverhältnis zwischen Ex-Mitglied und Partei betrifft - wen interessierts.
Ansonsten wirds komplizierter. Feststellung wäre wohl eine Lösungsvariante, 

 
VG Katrin

Justiziarin des Landesverbandes Berlin
Ersatzrichterin am Bundesschiedsgericht a.D. ;-)

Jemand (tm) müsste mal die Schreibrechte auf der Liste neusortieren :)

-Markus



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