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schiedsgericht-koordination - [Schiedsgericht-Koordination] Austritt des Klägers

schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de

Betreff: Schiedsgericht-Koordination

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[Schiedsgericht-Koordination] Austritt des Klägers


Chronologisch Thread 
  • From: Katrin <Katrin.Kirchert@gmx.de>
  • To: "schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de" <schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [Schiedsgericht-Koordination] Austritt des Klägers
  • Date: Wed, 2 Apr 2014 11:15:25 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
  • List-id: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>

Hallo, liebe Schiedsrichter,

ich habe drei abstrakte Fragen, bei denen ihr mir hoffentlich helfen könnt:

1. Was passiert eigentlich, wenn der Kläger während des Verfahrens vor dem
Schiedsgericht austritt und das dem Gericht auch bekannt gemacht wird?

Meiner Meinung nach muss dann ein Einstellungsbeschluss ergehen, da ja nur
Mitglieder vor den Schiedsgerichten klagen dürfen.

2. Was aber, wenn das Urteil in dem Verfahren schon fertig in der Schublade
der Richter lag? Darf es dann trotzdem verkündet bzw. den Parteien zugestellt
werden?

Meiner Meinung nach geht das nicht, da die Urteilsverkündung ja auch eine
Prozesshandlung ist und das Gericht zu diesem Zeitpunkt ja bereits wusste,
dass der Kläger ausgetreten ist.

3. Falls das Gericht das Urteil trotzdem verkündet bzw. den Parteien
zustellt, wie kann sich dann der Beklagte dagegen wehren?

Eine Berufung scheitert meiner Meinung nach am fehlenden Gegner, denn der ist
ja nicht mehr Mitglied der Partei.
Aber es kann ja auch nicht sein, dass dem Beklagten durch den Austritt des
Klägers das Rechtsmittel entzogen wird, oder?

Any ideas?

VG Katrin

Justiziarin des Landesverbandes Berlin
Ersatzrichterin am Bundesschiedsgericht a.D. ;-)







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