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Betreff: Schiedsgericht-Koordination
Listenarchiv
- From: Melano Gärtner <melano.gaertner@piratenpartei-nrw.de>
- To: schiedsgericht-koordination@lists.piratenpartei.de
- Subject: Re: [Schiedsgericht-Koordination] Austritt des Klägers
- Date: Wed, 02 Apr 2014 13:39:59 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/schiedsgericht-koordination>
- List-id: Schiedsgericht-Koordination <schiedsgericht-koordination.lists.piratenpartei.de>
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HiHo,
mit dem § 330 ZPO zu argumentieren halte ich aus zweierlei Gründen
zumindest fraglich :D
Zum einen, Lenski stellt in Ihrem Kommentar es zumindest in Frage, ob
Parteischiedsgerichte überhaupt auf Basis der ZPO handeln können.
Aber zum anderen für mich eigentlicher Grund, wieso der § 330 nicht
anwendbar ist:
Wenn ein Pirat aus der Partei ausgetreten ist, hat er noch weniger die
Pflicht als es sowieso schon nicht ist, bei einer Verhandlung zu
erscheinen. Dazu kommt noch, dass große Teile der Verfahren im
Schriftverfahren statt finden.
Da der Kläger durch seinen Austritt nicht mehr Teil des Systems ist, ist
die Zuständigkeit, da es sich hier um den Kläger handelt, nicht mehr das
Schiedsgericht nach § 8 V, da nach § 8 I S.2 nur Piraten und Organe
Antragsberechtigt sind und durch den Austritt somit auch ein Anspruch
verfallen ist.
Daher würde ich zu Frage 1 sagen, der Fall auf Grund des Austritts des
Klägers aus der Partei nach § 8 V i.V.m. § 8 I S.2 SGO einzustellen.
Zu Frage 2:
Ich würde sagen, da zu einem Verfahren immer einen Kläger und ein
Beklagter gehören muss und dies hier nicht mehr der Fall ist, würde ich
durch meine Antwort zu Frage 1 sagen, nö das Urteil ist als
Gegenstandslos zu sehen.
Auch wenn der Aspekt jetzt interessant wird, wenn der Kläger absichtlich
ausgetreten ist um einem Urteil aus dem Weg zu gehen und nach
Einstellung des Falls wieder in die Partei eintritt........
Zu Frage 3:
Da kein Mitglied da keine Berufungsmöglichkeit. Hier würde ich aber auch
sagen, das Urteil ist als nichtig zu betrachten, sollte es schon an die
Parteien gegangen sein.
So haben wir das zumindest mal bei uns gemacht.
Ein PAV, der Kläger ist wohl aus der Partei ausgetreten, hatte aber auf
Nachfrage, da das LSG nur Gerüchte gehört hatte, nichts von sich
gegeben. Wir haben das Urteil dann ausgegeben und dann kam der Beklagte
an und bestätigte dann doch mal dem LSG gegenüber, dass er ausgetreten sei.
Das Urteil haben wir dann für nichtig erklärt, da nachweislich der
Austritt einige Zeit her war.
Jede menge Meinungen, ich liebe Jura :)
Gruß
Melano
Am 02.04.2014 11:30, schrieb Bastian:
> § 330 ZPO.
> VG
> Bastian
>
>> -----Ursprüngliche Nachricht-----
>> Auftrag von Katrin
>> Gesendet: Mittwoch, 2. April 2014 11:15
>> Betreff: [Schiedsgericht-Koordination] Austritt des Klägers
>>
>> Hallo, liebe Schiedsrichter,
>>
>> ich habe drei abstrakte Fragen, bei denen ihr mir hoffentlich
>> helfen könnt:
>>
>> 1. Was passiert eigentlich, wenn der Kläger während des
>> Verfahrens vor dem Schiedsgericht austritt und das dem
>> Gericht auch bekannt gemacht wird?
>>
>> Meiner Meinung nach muss dann ein Einstellungsbeschluss
>> ergehen, da ja nur Mitglieder vor den Schiedsgerichten klagen dürfen.
>>
>> 2. Was aber, wenn das Urteil in dem Verfahren schon fertig in
>> der Schublade der Richter lag? Darf es dann trotzdem
>> verkündet bzw. den Parteien zugestellt werden?
>>
>> Meiner Meinung nach geht das nicht, da die Urteilsverkündung
>> ja auch eine Prozesshandlung ist und das Gericht zu diesem
>> Zeitpunkt ja bereits wusste, dass der Kläger ausgetreten ist.
>>
>> 3. Falls das Gericht das Urteil trotzdem verkündet bzw. den
>> Parteien zustellt, wie kann sich dann der Beklagte dagegen wehren?
>>
>> Eine Berufung scheitert meiner Meinung nach am fehlenden
>> Gegner, denn der ist ja nicht mehr Mitglied der Partei.
>> Aber es kann ja auch nicht sein, dass dem Beklagten durch den
>> Austritt des Klägers das Rechtsmittel entzogen wird, oder?
>>
>> Any ideas?
- --
_______________________________________________
Melano Gärtner
Vorsitzender Richter
Piratenpartei Deutschland
Landesschiedsgericht NRW
Postfach 101925
44719 Bochum
Fax: 0211-54223-489
schiedsgericht@piratenpartei-nrw.de
http://wiki.piratenpartei.de/NRW:Schiedsgericht
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- Re: [Schiedsgericht-Koordination] Austritt des Klägers, Markus Gerstel, 03.04.2014
- Re: [Schiedsgericht-Koordination] Austritt des Klägers, Katrin Kirchert, 03.04.2014
- Re: [Schiedsgericht-Koordination] Austritt des Klägers, Holger van Lengerich, 03.04.2014
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