Zum Inhalt springen.
Sympa Menü

rlp-ag-kommunalpolitik - Re: [Rlp-ag-kommunalpolitik] Zur Arbeit im Mainzer Stadtrat

rlp-ag-kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Rlp-ag-kommunalpolitik mailing list

Listenarchiv

Re: [Rlp-ag-kommunalpolitik] Zur Arbeit im Mainzer Stadtrat


Chronologisch Thread 
  • From: Sebastian Kratz <sebastian.kratz AT piraten-ahoi.de>
  • To: rlp-ag-kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Rlp-ag-kommunalpolitik] Zur Arbeit im Mainzer Stadtrat
  • Date: Thu, 17 Jul 2014 15:31:44 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/rlp-ag-kommunalpolitik>
  • List-id: <rlp-ag-kommunalpolitik.lists.piratenpartei.de>

On 07/16/2014 05:35 PM, guru wrote:
>
> Sebastian Kratz schrieb:
>> ich weiß es leider nicht, das muss Darja uns sagen. die TO der letzten
>> sitzung sah nichts bezüglich der GO vor:
>>
>>> https://info.trier.de/bi/to010.asp?SILFDNR=6494&options=4
>> die nächste auch nicht:
>>> https://info.trier.de/bi/to010.asp?SILFDNR=6496&options=4
>> ----------------------------------------------------------------------Sebastian
>> Kratz
>> @ProhtMeyhet
> Hallo,
>
> daran sieht man ja schon, wie "bescheiden" diese Regelung ist, denn
> somit hätte Darja nicht die Möglichkeit, eine entsprechende GO-Änderung
> von sich aus einzubringen.

kotzen könnt ich grade:

> OVG Rheinland-Pfalz, 17.12.1991 - 7 A 10752/91
>
> Amtlicher Leitsatz:
>
> 1. Das Recht des einzelnen Ratsmitglieds nach § 30 Abs. 4 GemO, in dem
> Gemeinderat und in den Ausschüssen, denen es angehört, Anträge zu stellen,
> ist auf Anträge (Sachanträge, Änderungsanträge, Anträge zur
> Geschäftsordnung) zu den Gegenständen beschränkt, mit denen sich der
> Gemeinderat nach der festgesetzten Tagesordnung zu befassen hat.
>
> 2. Das Recht, die Aufnahme einer Angelegenheit in die Tagesordnung der
> nächsten Sitzung zu beantragen, ist in § 34 Abs. 5 GemO J: 1973 F:
> 1991-04-08 abschließend geregelt; es steht danach nur einem Viertel der
> Ratsmitglieder sowie einer Fraktion, nicht aber einem einzelnen
> Ratsmitglied zu.
>
> 3. Die Beratung und Entscheidung über Gegenstände, die nicht in die
> Tagesordnung aufgenommen waren, setzt gemäß § 34 Abs. 7 Nr. 1 GemO J: 1973
> F: 1991-04-08 Dringlichkeit voraus; eine entsprechende Beschlußfassung des
> Gemeinderats kann daher von dem einzelnen Ratsmitglied nur unter dieser
> Voraussetzung angeregt werden.


> https://www.jurion.de/Urteile/OVG-Rheinland-Pfalz/1991-12-17/7-A-10752_91

--
Sebastian Kratz
@ProhtMeyhet




Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.

Seitenanfang