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rlp-ag-kommunalpolitik - Re: [Rlp-ag-kommunalpolitik] Zur Arbeit im Mainzer Stadtrat

rlp-ag-kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Rlp-ag-kommunalpolitik mailing list

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Re: [Rlp-ag-kommunalpolitik] Zur Arbeit im Mainzer Stadtrat


Chronologisch Thread 
  • From: Georg Schroll <karlgeorg.schroll AT yahoo.de>
  • To: "rlp-ag-kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de" <rlp-ag-kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Rlp-ag-kommunalpolitik] Zur Arbeit im Mainzer Stadtrat
  • Date: Wed, 16 Jul 2014 09:56:05 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/rlp-ag-kommunalpolitik>
  • List-id: <rlp-ag-kommunalpolitik.lists.piratenpartei.de>

Es ist Sache der GO des Kreistages. Da GOs im Grunde auf einem Gesetz basieren (LKO), kann es eigentlich keine Unterschiede in den einzelnen Landkreisen/Städte/Gemeinden geben.
Hier der Link zum Kreis Trier-Saarburg, insbesondere der § 14 der GO: http://www.trier-saarburg.de/downloads/12/Geschaeftsordnung.pdf
In der GO ist bestimmt, dass Kreistagsmitglieder und Fraktionen Antragsrecht haben.
 
Dr. Karl-Georg Schroll
In den Kampen 8
54459 Wiltingen

Mobil: 0175-5120621


Andreas Neugebauer <didiman2000 AT googlemail.com> schrieb am 10:23 Mittwoch, 16.Juli 2014:


Am 16.07.2014 09:45, schrieb Patrick Walter:
> Am 16.07.14 08:55, schrieb Andreas Neugebauer:
>> Eine Frage hätte ich allerdings noch: Wieso hast Du als einzelner>> Abgeordneter kein Antragsrecht? Welche rechtliche Grundlage gibt es
>> hierfür?
>>
>> Grüße
>>
>> --Andreas
>
> Hallo Andreas,
>
> tatsächlich geben die meisten GOs vor, dass nur Fraktionen ein
> Antragsrecht haben (ich glaube sogar, dass die Muster GO vom Land diesen
> Passus drin hat)!
>

Die Frage ist, ob das überhaupt rechtlich zulässig ist. Immerhin wird
man in seinen Rechten als Abgeordneter so massiv eingeschränkt. Hast Du
mal Quellen aus der Kommunalordnung, aus der das hervor geht?



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