nrw-pg-struktur AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Nrw-pg-struktur mailing list
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- From: Olaf Wegner <pirat AT thoth23.de>
- To: nrw-pg-struktur AT lists.piratenpartei.de
- Subject: Re: [NRW PG Struktur] Entwurf kurzfristiger Regelungen
- Date: Fri, 09 Jul 2010 22:10:13 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-pg-struktur>
- List-id: <nrw-pg-struktur.lists.piratenpartei.de>
Am 08.07.2010 15:44, schrieb Hilmar Benecke:
> Ahoi PG Piraten,
>
Hallo,
@hilmar: Vielen Dank für deine Mühe und den daraus resultierenden
Vorschlag von Dir.
Ohne diesen hätte ich mich sehr wahrscheinlich nicht dazu durchringen
können, meine Vorstellungen schriftlich zu konkretisieren. - Copy and
Paste (mit Änderungen, Anpassungen und Erweiterungen) ist doch immer
noch die angenehmste Arbeitsweise :-); vor allem wenn man so schöne
Vorlagen bekommt.
> Ich würde gerne in der nächsten Woche ein großes Stück vorankommen mit der
> Arbeit der kurzfristigen Gruppe und möchte daher einen konkreten
> Diskussionsvorschlag für Regelungen zu Gliederungen und deren Finanzierung
> machen. Ein Teil davon ist kürzlich auf der NRW-Mailingliste schon
> andiskutiert worden. Zwei konkrete Regelungsentwürfe habe ich am Dienstag
> in die Vorstandssitzung eingebracht, um diesbezüglich Unterstützung
> beziehungsweise ein Meinungsbild vom Vorstand zu erhalten.
>
> (1) Der Landesverband Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland
> gliedert sich in Bezirks-, Kreis- und Ortsverbände sowie Gebietsverbände
> (GVs), die sich aus mehreren Kreisen und kreisfreien Städten
> zusammensetzen.
>
> ! Hierzu wird der NRW-Landesvorstand mit der Bundes-AG Recht oder dem
> Bundesvorstand abklären, ob dies gegen §7 der Bundessatzung verstößt. Die
> derzeit überwiegende Meinung (auch von den Baden-Württembergern am Sonntag
> in Düsseldorf) ist jedoch, dass dies unproblematisch ist!
>
(1) Der Landesverband Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland
gliedert sich in Kreis- (KVs) und Gebietsverbände (GVs), die sich aus
mehreren Kreisen und kreisfreien Städten zusammensetzen.
(1.a) Eine mögliche weitere Untergliederung wird den einzelnen KVs und
GVs frei gestellt und von diesen völlig autonom geregelt.
! Damit wären wir erst einmal das Monster BV los, welches, so weit ich
das beurteilen kann, kaum einer möchte. - Die meisten Piraten wünschen
sich -wenn schon nötig- eine möglichst flache Hierarchie. Und warum in
der Satzung stehen lassen, was kaum einer will.
! Absatz 1.a habe ich pro forma dazu genommen -er könnte mMn auch weg
gelassen werden- denn eine höhere Gliederung darf, wenn ich die
Kommentare zum ParteiG richtig verstanden habe, einer Untergliederung
sowieso nicht vorschreiben, wie sie sich zu strukturieren hat.
! Unter dieser Prämisse wäre unsere Bundessatzung nicht konform mit dem
ParteiG, wenn sie uns verbieten würde auf BVs zu verzichten.
Allerdings sehe ich in diesem Punkt keinen wirklichen Konflikt mit der
Bundessatzung, solange wir uns an die Kreisgrenzen halten.
Die Bundessatzung macht, wenn ich sie richtig verstehe, nur Vorschriften
zur Untergliederung eines LV, wenn der LV hierzu keine eigenen
Regelungen trifft; ausschließlich die politischen Grenzen sind bei einer
Verbandsgliederung vorgeschrieben; auch wenn dies mMn nicht konform mit
dem ParteiG ist. Doch sollten wir -die NRW-Piraten- nicht kleinlich sein
und uns (erst einmal) an die Grenzen halten.
(1.b) Jeder Pirat ist automatisch Mitglied im KV oder GV der für seinen
Wohnort zuständig ist. Es steht jedem Piraten frei aus dem für seinen
Wohnort zuständigen KV oder GV auszutreten und entweder in einen anderen
KV oder GV einzutreten oder ausschließlich Mitglied des LV zu werden.
Ein KV oder GV darf keinem Piraten die Mitgliedschaft verweigern.
! Ich weiß, dieser Punkt ist besonders kontrovers diskutiert worden, da
er in den Augen vieler gegen das ParteiG verstößt.
Ich sehe das anders. Denn der Grund bzw. Zweck warum ein Parteimitglied
immer in der niedrigsten Gliederung einer Partei Mitglied sein muss ist
in der Piratenpartei nicht gegeben.
Der Grund, warum ein Parteimitglied immer in der niedrigsten Gliederung
Mitglied sein muss, ist (wenn ich das richtig verstanden habe) der, dass
ein Parteimitglied die Möglichkeit der Einflussnahme auf die politische
Willensbildung der Partei haben muss. Innerhalb einer Partei mit
Delegierten ist dies auch anders kaum zu bewerkstellingen.
Da die Piratenpartei aber keine Delegierten bei LPTs und BPTs hat, fällt
der Grund bzw. der Zweck für diese Regelung weg. Und (so weit ich
juristisch informiert bin) fällt -wenn der Grund bzw. Zweck einer
Regelung nicht gegeben ist- auch die Pflicht weg, die Regelung einhalten
zu müssen. - Ich würde mich sehr freuen wenn zu diesem Punkt ein Jurist
mal kurz etwas sagen würde.
> (2) Der Anteil der Mitgliedsbeiträge, der nicht an den Bund abgeführt wird,
> sowie die Mittel aus der Parteienfinanzierung werden wie folgt aufgeteilt:
> a. Der Landesverband (LV) erhält 40%
> b. Der für das Mitglied zuständige Bezirksverband (BV) erhält 10%
> c. Der für das Mitglied zuständige Kreisverband (KV) erhält 25%
> d. Der für das Mitglied zuständige Ortsverband (OV) erhält 25%
> Existiert kein OV gehen die für diese Gliederungsebene vorgesehenen Mittel
> zusätzlich an den KV. Existiert kein BV gehen die für diese
> Gliederungsebene vorgesehenen Mittel zusätzlich an den LV.
>
(2) Der Anteil der Mitgliedsbeiträge, der nicht an den Bund abgeführt
wird, sowie die Mittel aus der Parteienfinanzierung werden wie folgt
aufgeteilt:
a. Der Landesverband (LV) erhält 40%
b. Der für das Mitglied zuständige Kreisverband (KV) oder Gebietsverband
(GV) erhält 30%
Existiert kein KV oder GV gehen die für diese Gliederungsebene
vorgesehenen Mittel zusätzlich an den LV.
c. Alle Crews erhalten zusammen 30%
! Die Mittel für die Crews fehlten mir im ersten Vorschlag.
> Alternativ in Gesamt-Prozenten, wenn man nur die Verteilung der
> Mitgliedsbeiträge regeln möchte (und nicht Mittel aus der
> Parteienfinanzierung auch auf die Gliederungen verteilen möchte) und den
> Bundes-/PPI-Anteil mit auflisten möchte:
> a. Der Landesverband (LV) erhält 24%
> b. Der für das Mitglied zuständige Bezirksverband (BV) erhält 6%
> c. Der für das Mitglied zuständige Kreisverband (KV) erhält 15%
> d. Der für das Mitglied zuständige Ortsverband (OV) erhält 15%
> e. Der Bundesverband erhält 35%
> f. PPI erhält 5%
>
Alternativ in Gesamt-Prozenten, wenn man nur die Verteilung der
Mitgliedsbeiträge regeln möchte (und nicht Mittel aus der
Parteienfinanzierung auch auf die Gliederungen verteilen möchte) und den
Bundes-/PPI-Anteil mit auflisten möchte:
a. Der Landesverband (LV) erhält 24%
b. Der für das Mitglied zuständige Kreisverband (KV) erhält 18%
c. Alle Crews erhalten zusammen 18%
e. Der Bundesverband erhält 35%
f. PPI erhält 5%
> (3) Für jeden nicht existierenden Kreisverband werden vom Schatzmeister des
> Landesvorstands im Kassenbuch KV-Konten (= virtuelle KVs) angelegt. Auf
> diese fließen die für die KVs vorgesehen Anteile der jeweiligen
> Mitgliedsbeiträge (inkl. OV-Mittel, falls nicht existent). Jeder Pirat und
> jede Vereinigung von Piraten (z.B. Crews, Stammtische) können für die
> parteipolitische Arbeit in denjenigen Kreisen/kreisfreien Städten, für die
> keine KVs existieren, Mittel aus diesen virtuellen KVs für die jeweilige
> Region beim LVor beantragen. Wird ein KV/GV unterjährig gegründet, gehen
> die noch nicht abgerufenen Mittel des/der "virtuellen KVs" auf diesen über.
>
Dem Schließe ich mich an.
> ! Eine solche Regelung hält der Landesvorstand gemäß seiner Sitzung am
> letzten Dienstag für administrativ sinnvoll und leistbar!
>
(3.a) Für jede Crew wird vom Schatzmeister des Landesvorstands im
Kassenbuch ein Konto angelegt.
Das Folgende müsste noch ausformuliert werden:
- Die Verteilung der Mittel aller Crews auf die einzelnen Crews erfolgt
nach dem derzeitigen Schlüssel (außer dass es jetzt nicht mehr die
sogenannten freien Mittel des LV sind die an die Crews verteilt werden,
sondern die prozentual vorgeschriebene Summe die für die Crews
reserviert wird.)
- Eine Crew kann frei über den Betrag auf Ihrem Konto verfügen, solange
sie damit nicht gegen das Parteienfinanzierungsgesetz verstößt.
- Der Vorstand beurteilt mit einfacher Mehrheit, ob eine Ausgabe gegen
das Parteienfinanzierungsgesetz verstößt. Dies ist der Crew mit
Begründung mitzuteilen.
! Hier gibt es wahrscheinlich noch eine Problematik: Soweit ich gehört
habe kann es vorkommen, dass einzelne Ausgaben als solches zwar mit dem
Parteienfinanzierungsgesetz konform sind, die Summe der Ausgaben
allerdings nicht.
Blödes Beispiel: Es verstößt nicht gegen das Parteienfinanzierungsgesetz
wenn eine Partei Geld für Partys ausgibt.
Sollte allerdings der Gesammtbetrag, den eine Partei für Partys ausgibt,
eine bestimmte Größe überschreiten, soll dies dann nicht mehr konform
mit dem Parteienfinanzierungsgesetz sein.
Ich weiß nicht ob dass stimmt, doch halte ich es für wahrscheinlich.
für den Fall, dass es stimmt sehe ich zwei mögliche Lösungen:
1. "Wer kommt zu erst, der malt zu erst."
2. Die Crews dürfen in so einem Fall über Ihre Mittel nur anteilig verfügen.
Für das blöde Beispiel würde dies bedeuten, dass eine Crews nur so viel
Geld für Partys ausgeben darf, dass folgende Formel aufgeht:
[Ausgabe für Partys einer Crew] x [Anzahl der Crews] < [zulässiger
Gesamtbetrag für alle Partys des LV]
> (4) (Eher eine Regelung für die FO)
> Alle dem Landesverband verbleibenden Mittel werden vom Landesvorstand
> verwaltet und können für Piratenaktivitäten auf Antrag per
> Vorstandsbeschluss zugewiesen werden.
>
Dem schließe ich mich an.
> (5) (Eher eine Regelung für die FO)
> Die LMV als höchstes Beschlussorgan im Landesverband NRW kann Mittel aus
> dem LV-Budget PGs/AGs/AKs und sonstigen Vereinigungen von Piraten auf
> Antrag zweckgebunden zuweisen. Konkrete Ausgaben aus den derart
> zugewiesenen Mitteln bedürfen der Zustimmung des LVor, der mit seinem
> Beschluss die korrekte Verwendung im Sinne der Zweckbindung bestätigt. Bei
> einer Ausgabenhöhe bis 200,- ist die Zustimmung des Landesschatzmeisters
> ausreichend.
>
Dem schließe ich mich an.
(6) (Eher eine Regelung für die FO)
Jeder Pirat und jede Vereinigung von Piraten (Crews, Stammtische,
Piratenbüros, KVs, GVs, AGs, PGs, Aks, ...) können zweckgebunden,
kurzfristig zur Sammlung von finanziellen Mitteln aufzurufen.
In dem Aufruf muss
1. die Höhe der notwendigen finanziellen Mittel angegeben werden
2. eine Frist bis wann diese finanziellen Mittel benötigt werden.
Jede Vereinigung von Piraten (KVs, GV, Crews, ...) entscheidet über eine
Beteiligung im Rahmen ihres Budgets und innerhalb der gesetzten Frist.
Der Aufruf scheitert vollständig, wenn die notwendigen Mittel innerhalb
der gesetzten Frist nicht zusammen kommen.
Wenn der Aufruf gescheitert ist, gehen die finanziellen Mittel zurück an
die Vereinigungen die dem Aufruf gefolgt sind.
! Ist bei den "Langsamen" raubkopiert (Siehe:
http://piratenpad.de/pg-struktur). Ich finde die Idee genial. Denn
demokratischer geht es kaum. Je größer der Betrag ist, der benötigt
wird, um so mehr Piraten müssen sich finanziell beteiligen und somit
zustimmen.
Geld ist nun einmal Macht und diese sollte mMn gleichmäßig verteilt werden.
> Mein Vorschlag für das weitere Vorgehen wäre wie folgt:
> Diskussion dieser Entwürfe auf der PG Struktur-ML bis nächsten Dienstag -
> möglichst mit konkreten Gegenvorschlägen, wenn Ergänzungs- oder
> Veränderungsbedarf einzelner Regelungen gewünscht
> Abstimmung am nächsten Mittwoch in der Gesamtprojektgruppe (Termin UpH
> bereits definitiv vereinbart?) mit Einigung auf ein oder zwei konkret
> formulierte Regelungsvorschläge
> anschließend Diskussion/Anregungen und Abstimmung über LF mit dem Ziel
> dies als eigene Ergänzungs- oder Änderungsvorschläge zu den
> Satzungsalternativen auf der nächsten LMV einzubringen.
>
> Bitte um lebhafte Beteiligung bei der möglichen Optimierung der
> Formulierungsentwürfe und natürlich konstruktiv-kritisches Feedback. :-)
>
>
> Klarmachen zum Ändern
> Hilmar
>
Grüße Olaf/Thoth23
- Re: [NRW PG Struktur] Entwurf kurzfristiger Regelungen, (fortgesetzt)
- Re: [NRW PG Struktur] Entwurf kurzfristiger Regelungen, Fizz, 09.07.2010
- Re: [NRW PG Struktur] Entwurf kurzfristiger Regelungen, Andreas Rohrmann, 16.07.2010
- Re: [NRW PG Struktur] Entwurf kurzfristiger Regelungen, ryana1970, 17.07.2010
- Re: [NRW PG Struktur] Entwurf kurzfristiger Regelungen, Andreas Rohrmann, 20.07.2010
- Re: [NRW PG Struktur] Entwurf kurzfristiger Regelungen, Fizz, 21.07.2010
- Re: [NRW PG Struktur] Entwurf kurzfristiger Regelungen, Michele Marsching, 21.07.2010
- Re: [NRW PG Struktur] Entwurf kurzfristiger Regelungen, John Martin Ungar, 21.07.2010
- Re: [NRW PG Struktur] Entwurf kurzfristiger Regelungen, Andreas Rohrmann, 22.07.2010
- Re: [NRW PG Struktur] Entwurf kurzfristiger Regelungen, Andreas Rohrmann, 22.07.2010
- Re: [NRW PG Struktur] Entwurf kurzfristiger Regelungen, Andreas Rohrmann, 20.07.2010
- Re: [NRW PG Struktur] Entwurf kurzfristiger Regelungen, ryana1970, 17.07.2010
- Re: [NRW PG Struktur] Entwurf kurzfristiger Regelungen, Dave-Kay, 17.07.2010
- Re: [NRW PG Struktur] Entwurf kurzfristiger Regelungen, Seb666, 10.07.2010
- Re: [NRW PG Struktur] Entwurf kurzfristiger Regelungen, Seb666, 10.07.2010
- Re: [NRW PG Struktur] Entwurf kurzfristiger Regelungen, Dave-Kay, 10.07.2010
- Re: [NRW PG Struktur] Entwurf kurzfristiger Regelungen, Orangebay, 10.07.2010
- Re: [NRW PG Struktur] Entwurf kurzfristiger Regelungen, Dave-Kay, 10.07.2010
- Re: [NRW PG Struktur] Entwurf kurzfristiger Regelungen, Seb666, 11.07.2010
- Re: [NRW PG Struktur] Entwurf kurzfristiger Regelungen, Olaf Wegner, 11.07.2010
- Re: [NRW PG Struktur] Entwurf kurzfristiger Regelungen, Dave-Kay, 11.07.2010
- Re: [NRW PG Struktur] Entwurf kurzfristiger Regelungen, Orangebay, 11.07.2010
- Re: [NRW PG Struktur] Entwurf kurzfristiger Regelungen, Dave-Kay, 11.07.2010
- Re: [NRW PG Struktur] Entwurf kurzfristiger Regelungen, Orangebay, 11.07.2010
- Re: [NRW PG Struktur] Entwurf kurzfristiger Regelungen, Dave-Kay, 11.07.2010
- Re: [NRW PG Struktur] Entwurf kurzfristiger Regelungen, Seb666, 10.07.2010
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