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duesseldorf - Re: [Düsseldorf]Infostand bzgl. JMStV in MUC

duesseldorf AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreisverband Düsseldorf - INFO - (Nordrhein-Westfalen)

Listenarchiv

Re: [Düsseldorf]Infostand bzgl. JMStV in MUC


Chronologisch Thread 
  • From: Michael Angemeer <pirat AT angemeer.de>
  • To: Ortsgruppe Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen) <duesseldorf AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Düsseldorf]Infostand bzgl. JMStV in MUC
  • Date: Thu, 18 Feb 2010 18:36:05 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/mailman/private/duesseldorf>
  • List-id: Ortsgruppe Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen) <duesseldorf.lists.piratenpartei.de>


Ich seh das eher wie Schwimmen, 

keine Mutter würde Ihr Kind einfach so alleine ins Schwimmbecken oder gar in einen reissenden Fluss springen lassen. 

Normal wird das Kind erst mal über die Gefahren des Wassers aufgeklärt, dann schwimmen erst mal mit Schwimmflügeln im Nichtschwimmerbecken geübt bis man es dann später mal unter Aufsicht ins tiefe Becken und hinterher sogar alleine schwimmen lässt.

Da sind die Eltern in der Pflicht sich erst mal selber das Schwimmen oder zumindest die Theorie vorher anzueignen, oder einen Schwimmlehrer damit zu beauftragen sonst gibts eben keinen Schwimmbadbesuch. 

Das Wasser ist nicht Schuld wenn ein Kind ertrinkt.
Sondern der, der es nicht beaufsichtigt, ihm vorher nicht schwimmen beigebracht hat und später nicht von zu tiefem oder schnell strömenden Gewässern fernhält. 

Analog muss man eben sich erst eine gewisse Medienkompetenz aneignen und die Kinder entsprechend beaufsichtigen oder per Filter auf dem Rechner oder Router schützen, oder jemand der sich damit auskennt betrauen. 

Sonst müsste man ja, analog zum JMStV, damit keine Kinder reinfallen, jegliche Seen abdecken, Brücken dürften nur nachts von Erwachsenen überquert werden und an allen Schwimmbadeingängen muss vorab eine Schwimmprüfung absolviert werden...




Am 18.02.2010 um 16:20 schrieb Seb666:

Moin!

Am 18.02.2010 um 14:57 schrieb Martin Köster:

Analogbeispiel: Im Supermarkt gibts Sachen ab 18 und sachen ab 0. Wir verbieten nicht den Alkohol, sondern die Abgabe an Kinder.
Digital: Im Internet gibts sachen ab 18 und sachen ab 0. Wer nun einem Kind den Zugang zum Internet ermöglicht (Eltern) hat für Kontrolle zu sorgen (Whitelist, Filterung im router, Vertrauen...)
Gefiltert wird immer beim Verbraucher, nicht beim Anbieter.

Grundsätzlich möchte ich Dir ja zustimmen, aber Dein Analogbeispiel hinkt:
Schließlich wird hier sehr wohl beim Anbieter gefiltert, da Kinder und Jugendliche eben keinen Alkohol und keine Zigaretten kaufen dürfen. Der Anblick der Alkoholika haut kein Kind um (kann man auch drüber streiten ob Alkohol so überall rumstehen muss, wie bei uns), aber der Inhalt im Internet ist eben die visualisierte Information.
Das Inhaltsverzeichnis dürften Kinder analog zum Laden dann noch sehen ("Sex in allen Lagen"), aber die Information eben nicht aus dem Regal mitnehmen. Wobei in Bezug auf Pornografie ja generell weitreichendere Regeln gelten. Diese darf ja nicht mal im Laden öffentlich angeboten werden (außer verschweißt und Titelbild zensiert)...

Und jetzt? Wie argumentierst Du gegenüber einer Mutter, die sich einfach nur Sorgen um ihre Kinder macht und daher Jugendschutz im Internet generell einfach mal gut findet?

Grüße
Sebastian
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Michael Angemeer (Derendorfer)
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