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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Maßnahmen gegen falsche Aufbewahr ung

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

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Re: [Ag-waffenrecht] Maßnahmen gegen falsche Aufbewahr ung


Chronologisch Thread 
  • From: Michael Gehm <michael.gehm AT gmx.de>
  • To: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Maßnahmen gegen falsche Aufbewahr ung
  • Date: Fri, 25 May 2012 13:53:32 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Man muss ab- und zugeben im Leben. Ich wäre bereit, in dieser Frage lieber zielführend zuzugeben, als irgendwann "in Schönheit zu sterben", heißt, die Waffen in der Gewissheit abgegeben zu haben, bis zuletzt auf meinen Grundrechten bestanden zu haben. Ob denn wirklich besagtes Grundrecht betroffen ist, vermag ich nicht zu beurteilen. Immerhin hat das Bundesverfassungsgericht bekanntlich gerade eine entsprechende Beschwerde nicht zugelassen.

Ich muss sagen, mich ärgert der alljährliche kostenträchtige Besuch des Schornsteinfegers ungleich mehr. Den muss ich auch ins Haus lassen, ob ich will oder nicht!

Die Achillesverse bei den LW sind nunmal nicht die LWB -ich denke, das geben sogar die Gegner zu-, sondern der unberechtigte Zugriff auf die Waffen. Wir sollten vielleicht nicht alles, aber doch zumindest sehr viel dafür tun, um hier dem öffentlichen Interesse/Schutzbedürfnis "großzügig" entgegenzukommen. Ich denke, in dem Punkt vergeben wir uns nicht wirklich etwas (Kosten dito).

Michael


Am 25.05.2012 12:46, schrieb Guschtl:
Das mit den Grundrechten ist halt so eine Sache. Bin weit davon entfernt, Fachmann für Grundrechte zu sein, aber m.E. gelten Grundrechte erst einmal für jeden Einzelnen. Bei einem begründeten Verdacht können auf richterlichen Beschluss hin bestimmte Grundrechte ausgehebelt werden. Dasselbe gilt bei Gefahr im Verzug. Das sind imho die definierten/abgegrenzten Bereiche im Einzelfall. Der Umkehrschluss, dass Grundrechte für eine Interessengruppe (hier: Sportschützen/Jäger/Waffensammler) von ca. 1,5-2 Mio Personen nicht mehr gelten sollen, halte ich für nicht zulässig.





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