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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Maßnahmen gegen falsche Aufbewahr ung

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

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Re: [Ag-waffenrecht] Maßnahmen gegen falsche Aufbewahr ung


Chronologisch Thread 
  • From: Cathy <Cathy AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Maßnahmen gegen falsche Aufbewahr ung
  • Date: Fri, 25 May 2012 17:27:38 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


Guschtl schrieb:
Nichtsdestotrotz kann eine Waffenlagerung niemals 100% sicher erfolgen, egal wo und wie man sie lagert. Der Waffen-AG sind sicherlich auch die Zahlen von BaWü bekannt, die soeben im Allgemein-Thread gepostet wurden. Interessant ist sicherlich die Frage was genau bei den beanstandeten Kontrollen nicht ordnungsgemäß war. Dieses zu analysieren und dann zu optimieren wäre vllt schon ein Schritt in die richtige Richtung.

Gruß
Guschtl

Ich habe mir die Evaluation aus BW mal vorgenommen. Dort wird statistisch nicht sauber gearbeitet:

Aussage BW: In 19,1 % der Fälle mussten aufgrund der Schwere der Verstöße förmliche Verfahren zum Widerruf eingeleitet werden.

Fakt: In lediglich 114 Fällen (0,8%) war der Verstoß so gravierend, dass Verfahren zum Widerruf der WBK eingeleitet wurden.

Aussage BW: 21,5 % der kontrollierten Waffenbesitzer haben die Aufbewahrungsvorschriften nicht oder nicht ausreichend beachtet.

Fakt: Die wenigsten Beanstandungen (15% und 16%) gab in den Großkreisen, in denen über 80% der Kontrollen ohne Verdacht erfolgte. Hier wurden auch die wenigsten WBKs (0,3%) widerrufen und die wenigsten Strafanzeigen (1,8%).

Landtag BW: http://www.landtag-bw.de/WP15/Drucksachen/0000/15_0562_d.pdf

Meine Auswertung: http://www.legalwaffenbesitzer.de/index.php/behoerdeninstitutionen/doc_download/206-evaluation-waffenrecht-in-baden-wuerttemberg-2011.html

Und hier noch ein Beispiel aus Berlin, die zeigt, dass Behörden, die Widersprüche einlegen, diese nicht immer beweisen können:

In ACHT Jahren wurden insgesamt 344 Widerspruchsverfahren gegen waffenrechtliche Widerrufsbescheide aller Art bearbeitet. Eine Differenzierung hinsichtlich Zuverlässigkeit, fehlenden Bedürfnisses, persönlicher Eignung sowie des Widerrufs der Erlaubnisse, die sich nicht auf tatsächlichen privaten Waffenbesitz beziehen (z. B. kleine Waffenscheine und Waffenhandelserlaubnisse), ist nicht möglich.

10% der Widersprüche wurden vor Klage oder vor Gericht abgelehnt.
50% der Widersprüche mangels Bedürfnis konnten zurückgenommen werden.

Es gibt keine einzige Aufschlüsselung, ob Waffenbesitzer wegen GEWALT einen Widerspruch bekamen.

Im Schnitt drohte pro Jahr 37 Bürgern der Entzug des Waffenbesitzes (0,37%), obwohl lediglich pro Jahr 0 bis 2 Bürger ihre Waffe missbräuchlich verwendet hatten.

http://www.parlament-berlin.de:8080/starweb/adis/citat/VT/16/KlAnfr/ka16-15736.pdf




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