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ag-waffenrecht - [Ag-waffenrecht] Für Wolfgang

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

[Ag-waffenrecht] Für Wolfgang


Chronologisch Thread 
  • From: <charly.strolchi AT t-online.de>
  • To: <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [Ag-waffenrecht] Für Wolfgang
  • Date: 25 May 2012 11:57 GMT
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Hallo Wolfgang!

Das Bundeskriminalamt ist lt. Gesetz beauftragt zu Gegenständen, die möglicherweise dem WaffG unterliegen, sowie zu Waffen, die hergestellt werden sollen, Bescheide zu erlassen. Der Antrag kann von einer Firma erfolgen - z. B. einem Waffenhersteller der ein ziviles Modell des G3 verkaufen möchte - oder von einer Behörde. Das Bundeskriminalamt erlässt dazu einen Bescheid. So stuft es z. B. Gewehre wie o. g. ein, mit dem Hinweis für die Verwendung im sportlichen Schießen etc. (Was also den Antrag der Grünen lächerlich macht, denn alles was in Deutschland verkauft wird ist entweder für das sportliche Schießen zugelassen und klassifiziert, oder eben nicht, und dann kann ich es als Sportschütze nicht auf meine WBK erwerben, das nur nebenbei). Es gibt z. B. Bescheide für Fantasymesser, für Überlebensmesser, für kleine Butterflymesser - ja, die sind eben nicht verboten, im Gegensatz zu den großen -, für die Schlagverstärker, für bei asiatischen Sportarten verwendeten Sachen - z.B. Kubotan - und so weiter und so weiter. Jeder dieser Bescheide ist lt. WaffG nach Erlass und Veröffentlichung Teil des Gesetzes. Bei Vorträgen vor Amtspersonen spiele ich immer mit diesen Bescheiden, denn die einschlägigen Waffenrechtskommentare werden nicht monatlich neu aufgelegt, und wenn ich den kleinen Unterschied zwischen erlaubten Springmesser und federunterstützten Einhandmesser erkläre (letzteres bleibt auch bei 40 cm Klingenlänge erlaubt, bei Springmesser (seitlich) ist bei 8,5 cm Schluss) ernte ich immer Unglauben. Nachzulesen auf der Homepage des BKA, da werden die Bescheide veröffentlicht, und das sind doch einige. Bei gewissen Sachen ist es auch so dass das Stichwerkzeug in Scheide ein Vergehen, also Straftat darstellt, ohne Scheide nicht....

Gruß Uwe Weber

  • [Ag-waffenrecht] Für Wolfgang, charly.strolchi, 25.05.2012

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