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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Aufbewahrungskontrolle

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Aufbewahrungskontrolle


Chronologisch Thread 
  • From: Heiko Humbert <heiko.humbert AT gmx.de>
  • To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Aufbewahrungskontrolle
  • Date: Fri, 25 May 2012 14:04:47 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Am 25.05.12 13:30, schrieb WolfgangR:
>
> Hallo - da hätte ich eine Frage zu :Es ist somit das einzige Gesetz
> welches sich laufend ändert, ohne dass dies an die große Glocke gehängt
> wird. - wo kann ich das so nachlesen um das in einer Diskusion auch zu
> beweisen -muß gelegentlich gegen Leute antreten die sowiso alles wissen..

Nachlesen? Hm - da gibt's sicher keine offizielle Bestätigung für.

Die Tatsache ist, wenn heute das BKA einen Gegenstand als Waffe
einstuft, dann bezieht sich das Waffengesetz auf diesen Gegenstand.
Somit hat das Waffengesetz eine Erweiterung erfahren, indem es sich auf
einen bisher nicht als Waffe eingestuften Gegenstand bezieht.

Jeder neue Feststellungsbescheid des BKA ist also faktisch eine
Ergänzung/Erweiterung des Waffengesetzes. Mir ist kein anderes Gesetz
bekannt, bei dem so etwas so leicht gehandhabt werden kann.

http://www.bka.de/nn_205618/DE/ThemenABisZ/Deliktsbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/Sonstige/feststellungsbescheideSonstige__tabelle.html

Ein neuer Feststellungsbescheid und schon ist etwas verboten, was bisher
legal war und als ungefährlich galt.

Oder das hier:
http://www.dradio.de/kulturnachrichten/2012052311/5/

Gibt Riesenärger bis gerichtlich festgestellt wird, ob dieser
Schlagring, der nach Definition des BKA erstmal definitv ein Schlagring
ist, als Waffe gilt oder als Modeaccessoir.

lg
Heiko




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