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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Aufbewahrungskontrolle

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

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Re: [Ag-waffenrecht] Aufbewahrungskontrolle


Chronologisch Thread 
  • From: WolfgangR <WolfgangR AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Aufbewahrungskontrolle
  • Date: Fri, 25 May 2012 11:30:20 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


Hallo - da hätte ich eine Frage zu :Es ist somit das einzige Gesetz welches sich laufend ändert, ohne dass dies an die große Glocke gehängt wird. - wo kann ich das so nachlesen um das in einer Diskusion auch zu beweisen -muß gelegentlich gegen Leute antreten die sowiso alles wissen..
Grüße
Wolfgang
charly.strolchi schrieb:

Hallo!

Bei den Zahlen über Verstöße gegen die Aufbewahrung ist einzig und allein entscheidend welche zum Verlust der Besitzberechtigung führten. Ansonsten sind die Zahlen nicht aussagekräftig. Aus dem einfachen Grund dass zum einen das Amt, also die Kontrollbehörde, zunächst mal beraten soll. Wenn ich, politisch gewünscht, jetzt die Beratung schon mit anführe dann manipuliere ich eine Statistik.

Ferner sind viele Tresore in Verwendung, die z. B. aus Bank- oder Postfillialen stammen, entsprechend schwer sind, aber eben nicht klassifiziert. Kommt jetzt die Behörde und ich habe einen alten Posttresor, Gewicht etwa 300 kg, ohne die DIN-Norm auf der Tür stehen ist das, wie oben angeführt, schon ein Fall für die Statistik. Ich muss nachweisen dass dieser Tresor der Klasse B, O oder höher entspricht. Dass der weit über die Vorgaben eines B-Klasse Schrankes geht ist klar, aber dem Amt muss ich das darlegen.

Außerdem ist mittlerweile ja bekannt dass in der Anfangszeit vor allem die sog. Altbesitzer besucht wurden. Das sind z. B. Erben von Waffen. Dass die von einem Gesetz, welches sich zwar nicht täglich, aber doch monatlich ändert, keine Ahnung haben ist klar. So war es einfach politisch gewollte Zahlen zu veröffentlichen.

Ach ja, eines noch, auch Opa`s Säbel, der an der Wand hängt und den ein Fremder runternehmen kann, ist ein Verstoß gegen die Aufbewahrung, da entsprechend zu sichern.

Und falls sich jemand jetzt an der Aussage, dass sich das Gesetz monatlich ändert, stößt, dann möchte ich klarstellen dass dazu kein Gesetzgebungsverfahren notwendig ist, denn jede Einstufung, die das Bundeskriminalamt zu was auch immer trifft ist automatisch Teil des Gesetzes. Es ist somit das einzige Gesetz welches sich laufend ändert, ohne dass dies an die große Glocke gehängt wird. So sind z. B. Schlagverstärker, die vor allem für Frauen in Selbstverteidigungskursen angeboten wurden, von heute auf morgen als dem Führverbot unterliegend eingestuft worden. Und Selbstverteidigung ist kein sozial adäquater Zweck, somit liegt einen Ordnungswidrigkeit vor. Ich möchte nicht wissen wie viele Frauen die Dinger auch heute noch mitnehmen und sich sicherer fühlen. Und da wird viel vom BKA erlassen, das vergessen Leute, die sich nicht eingehend mit dem Gesetz beschäftigen, leider sehr gerne.

Uwe Weber




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