Zum Inhalt springen.
Sympa Menü

ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Bürgerwaffe?

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Bürgerwaffe?


Chronologisch Thread 
  • From: Holger Deussen <holger AT bestattungen-deussen.de>
  • To: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Bürgerwaffe?
  • Date: Fri, 11 May 2012 16:38:41 +0200 (CEST)
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Trefflich formuliert. Haarscharf. Kein Wort zu wenig - kein Wort zuviel.

Druck- und Sprachreif.

Chapeau!!!


Mit freundlichen Grüßen

Holger Deussen

Bestattungen Deussen
Geschwister Deussen Bestattungen oHG
Geilenkirchener Straße 438
D - 52134 Herzogenrath

Fon +49 (0) 2406 6071
Fax +49 (0) 2406 64125

email: info AT bestattungen-deussen.de
web: www.bestattungen-deussen.de


Amtsgericht Aachen HRA 4241
Gerichtsstand: Aachen


Von: "takomitom" <takomitom AT news.piratenpartei.de>
An: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
Gesendet: Freitag, 11. Mai 2012 14:48:04
Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] Bürgerwaffe?


Verbrecherrechnung

Der angehende Verbrecher bildet ein Wagnis-zu-Gewinn-Verhältnis.

Gewagt wird gesellschaftliche Mißbilligung, Ächtung, Haft, Strafe,
Verletzung oder gar der Tod. Gewonnen sollen Geld, Macht, u. ä. werden.
Dann stellt er noch eine Entdeckungswahrscheinlichkeit auf. Nach Prof.
Hans Alberts, Polizeihochschule Hamburg, ist die ein wesentliches Merkmal
Täterverhalten zu erklären.

Erst nach geschätztem Wagnis-zu-Gewinn-Verhältnis entscheidet sich der
Verbrecher zu handeln.

Ein bewaffneter Angriff gegen bewaffnete Opfer ist äußert gewagt, denn
ein Schußwaffenangriff nimmt die eigene leibliche Vernichtung in Kauf,
denn nur gekonnte schwierige Kopf- und hohe Wirbelsäulentreffer führen
zur sofortigen Kampfbeendigung, lärmen, ziehen Aufmerksamkeit und
Polizeierscheinen nach sich, werden in der polizeilichen Ermittlungsarbeit
bevorzugt.

Für solch hohes Wagnis sollte sich der mögliche Gewinn dann schon
lohnen, sonst sucht sich der angehende Verbrecher einen anderen Weg sein
Bedürfnisse zu befriedigen, läßt also den Vorsatz ein Gewaltverbrechen
gegen ein bewaffnetes Opfer zu führen, leichter fallen als gegen ein
unbewaffnetes Opfer. Verbrecher wollen Beute – keine Schießereien.

Anscheinend denken Verbrecher eben genau so, denn die
Gewaltverbrechenzahlen sind in den meisten US-Staaten, die Schußwaffen zu
führen erlauben, niedriger als im heutigen entwaffneten England! Auch in
dem seit der Jahrhundertwende weitgehend entwaffneten New York City
bewirkt das Waffenverbot nicht das gewünschte Ergebnis, Gewaltverbrechen
mit Schußwaffen zu verhindern. In England und Australien stiegen ach den
dortigen Kurzwaffenverboten die bewaffnete Kriminalität mit eben solch
Kurzwaffen stark an. Die Verbote waren kontraproduktiv. Waffenverbote
begünstigen böswillige Angriffe gegen wehrlose Opfer!

Jeder Soldat, Polizist oder Jäger läuft andauern bewaffnet unter
Bewaffneten herum. Zwischen denen herrscht gelegentlich auch Streit. Den
Streit beizulegen werden hier Waffen grundsätzlich nie gebraucht. Im
Gegenteil! Das Wissen um den Besitz der eigenen Waffe hilft oft, den
eigenen Streitgeist im Zaume zu halten, sich in beherrschter Selbstzucht
zu üben. Wer will schon wegen einer Unbedachtsamkeit seine Lizenz
verlieren?

Ist nun deutlich, nicht Waffen, sondern Verbrecher bilden das Problem?

Verbrecher sollen also bekämpft werden, nicht Waffen. Denn nicht Waffen,
sondern Menschen, und zwar böse, klauen, brechen ein, brennen, schänden,
töten oder morden gar. Damit die Guten sich der Bösen erwehren können,
sollen die Guten die Möglichkeit haben sich zu bewaffnen und ggf. die
Bösen abwehren zu können. Die Kriminellen sind eh schon, werden immer
als deren ureigenes Handwerkzeug bewaffnet sein und bleiben. Ordnungsrecht
betrifft nur die, die sich daran halten. Verbrecher nicht. Verbrecher
halten sich nicht ans Waffengesetz. Die erreicht man damit nicht. Solange
gesetzgebende Politik diesen grundlegenden Zusammenhang zwischen
gesellschaftliches Handeln lenken sollenden Wunschvorstellungen und
tatsächlichen, unmittelbaren Gesetzwirkungen für das einzelne Opfer
mißachtet, läuft sie ins Leere. Wenn der Gesetzgeber widersinnig Täter
und Opfer in einen Gesetztopf wirft, beide gleich regeln will, obwohl
nicht Gleiches zu regeln ist, statt die Schutzwürdigen von den
Rechtbrechern getrennt zu behandeln, wird sich Verbrechensabwehr nicht
bessern lassen, Mitglieder der Ostmafia sind mit gemeldeten Waffen mitsamt
den dafür nötigen (ggf. falschen) Waffenpapieren ausgerüstet.
Täuschende falsche Papiere sind für organisierte international
operierende Verbrecher ebenso Handwerkszeug wie Waffen. Verbrecher muß
man mit polizeilichen Mitteln verfolgen, nicht mit Ordnungsrecht.

Die strafverfolgenden (sic!) Staatsanwaltschaft und Polizei regen sich
immer erst nach der bösen Tat. Die Polizei läuft den Tätern nach der
Tat hinterher, nicht dem Opfer schützend vorweg, sofern es sich nicht
vielleicht um den Landesinnenminister auf Reisen handelt, sondern um Oma
vorm Fernseher im Sessel mit dem Familienschmuck und ein klein bißchen
Bargeld im Schrank.

Der nicht Opfer sein will muß sich schützen. Der nicht ungeschützt
Opfer sein soll, muß sich selbst wehren können. Um sich notfalls wehren
zu können, darf ich dem Opfer nicht per Waffengesetz verbieten, sich zu
bewaffnen.
--
Ag-waffenrecht mailing list
Ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-waffenrecht




Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.

Seitenanfang