ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht
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- From: nokvok <nokvok AT news.piratenpartei.de>
- To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
- Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Bürgerwaffe?
- Date: Fri, 11 May 2012 22:10:32 +0000
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
- List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>
- Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver
von tirpitz4 schrieb:
nokvok schrieb:Genau darum geht es, damit eben nicht Kinder, GEZ-leute oder sonstwer getasert wird. Da Taser ja Vorgeblich Nicht tödlich sind ist die Hemmschwelle deutlich niedriger als bei Beil, Schlagstock oder Küchenmesser.
von tirpitz4 schrieb:
Zumindest bei den normalen Tasern gibt's soweit ich weiß Modelle, deren Kartusche automatisch so eine Art ID-Konfetti mit verschießt. Wie das beim XREP ist weiß ich nicht, das Ding kenne ich leider nur aus Videos. Und was sollte sich bei den Voraussetzungen ändern? Notwehr ist Notwehr.Sowas wär schonmal was. Mit den Voraussetzungen meinte ich eben sowas wie Schulung, eventuell Registrierung etc.
Man sollte eben sicherstellen das Trotz der vermeintlichen nicht Tödlichkeit der Einsatz nicht leichtfertig erfolgt.
Schulung, OK. Wobei jeder ein Tierabwehrspray erwerben kann und da auch keine Schulung braucht. Zumal Taser-Kartuschen doch ins Geld gehen können. Aber wir können es auch wie in einigen Staaten der USA machen: wer einen Taser will, muss sich tasern lassen.
Aber weder Beil, Schlagstock noch (Küchen-) Messer sind zentral registriert, wobei ich auch mit einer Registrierungspflicht keine Probleme habe.
Das Leichtfertigkeitsargument kann ich aber überhaupt nicht nachvollziehen. Es geht ja nicht darum, dass Kinder getasert werden, die Kirschen aus dem Baum klauen oder die Zeugen Jehovas, weil sie mal wieder zu früh geklingelt haben oder der GEZ-Mann, einfach weil er nervt...
All diese Sachen sind auch nicht zum Waffeneinsatz gedacht wie eben Selbstschutzmittel. Wer sich ein Selbstschutzmittel besorgt sollte denke ich auch ein Selbstschutztraining absolvieren. Wer Auto fahren will muss ja auch einen Erste Hilfe Schein machen. Es muss ja keine Wochenlange Ausbildung sein.
Ein Tierabwehrspray gegen Menschen anzuwenden ist ja auch eine Schwere Körperverletzung, obwohl es das selbe Mittel enthält wie Pfefferspray (das als Reizstoff gegen Menschen in Deutschland nicht genehmigt ist), CS-Gas (was mMn gesundheitsschädlicher ist) ist aber doch heute schon problemlos erhältlich oder nicht?
- Re: [Ag-waffenrecht] Bürgerwaffe?, (fortgesetzt)
- Re: [Ag-waffenrecht] Bürgerwaffe?, Susanne Putsche Dobert, 10.05.2012
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- Re: [Ag-waffenrecht] Bürgerwaffe?, Andreas Gutwirth, 10.05.2012
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