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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Bürgerwaffe?

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Bürgerwaffe?


Chronologisch Thread 
  • From: takomitom <takomitom AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Bürgerwaffe?
  • Date: Fri, 11 May 2012 12:48:04 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


Verbrecherrechnung

Der angehende Verbrecher bildet ein Wagnis-zu-Gewinn-Verhältnis.

Gewagt wird gesellschaftliche Mißbilligung, Ächtung, Haft, Strafe, Verletzung oder gar der Tod. Gewonnen sollen Geld, Macht, u. ä. werden. Dann stellt er noch eine Entdeckungswahrscheinlichkeit auf. Nach Prof. Hans Alberts, Polizeihochschule Hamburg, ist die ein wesentliches Merkmal Täterverhalten zu erklären.

Erst nach geschätztem Wagnis-zu-Gewinn-Verhältnis entscheidet sich der Verbrecher zu handeln.

Ein bewaffneter Angriff gegen bewaffnete Opfer ist äußert gewagt, denn ein Schußwaffenangriff nimmt die eigene leibliche Vernichtung in Kauf, denn nur gekonnte schwierige Kopf- und hohe Wirbelsäulentreffer führen zur sofortigen Kampfbeendigung, lärmen, ziehen Aufmerksamkeit und Polizeierscheinen nach sich, werden in der polizeilichen Ermittlungsarbeit bevorzugt.

Für solch hohes Wagnis sollte sich der mögliche Gewinn dann schon lohnen, sonst sucht sich der angehende Verbrecher einen anderen Weg sein Bedürfnisse zu befriedigen, läßt also den Vorsatz ein Gewaltverbrechen gegen ein bewaffnetes Opfer zu führen, leichter fallen als gegen ein unbewaffnetes Opfer. Verbrecher wollen Beute – keine Schießereien.

Anscheinend denken Verbrecher eben genau so, denn die Gewaltverbrechenzahlen sind in den meisten US-Staaten, die Schußwaffen zu führen erlauben, niedriger als im heutigen entwaffneten England! Auch in dem seit der Jahrhundertwende weitgehend entwaffneten New York City bewirkt das Waffenverbot nicht das gewünschte Ergebnis, Gewaltverbrechen mit Schußwaffen zu verhindern. In England und Australien stiegen ach den dortigen Kurzwaffenverboten die bewaffnete Kriminalität mit eben solch Kurzwaffen stark an. Die Verbote waren kontraproduktiv. Waffenverbote begünstigen böswillige Angriffe gegen wehrlose Opfer!

Jeder Soldat, Polizist oder Jäger läuft andauern bewaffnet unter Bewaffneten herum. Zwischen denen herrscht gelegentlich auch Streit. Den Streit beizulegen werden hier Waffen grundsätzlich nie gebraucht. Im Gegenteil! Das Wissen um den Besitz der eigenen Waffe hilft oft, den eigenen Streitgeist im Zaume zu halten, sich in beherrschter Selbstzucht zu üben. Wer will schon wegen einer Unbedachtsamkeit seine Lizenz verlieren?

Ist nun deutlich, nicht Waffen, sondern Verbrecher bilden das Problem?

Verbrecher sollen also bekämpft werden, nicht Waffen. Denn nicht Waffen, sondern Menschen, und zwar böse, klauen, brechen ein, brennen, schänden, töten oder morden gar. Damit die Guten sich der Bösen erwehren können, sollen die Guten die Möglichkeit haben sich zu bewaffnen und ggf. die Bösen abwehren zu können. Die Kriminellen sind eh schon, werden immer als deren ureigenes Handwerkzeug bewaffnet sein und bleiben. Ordnungsrecht betrifft nur die, die sich daran halten. Verbrecher nicht. Verbrecher halten sich nicht ans Waffengesetz. Die erreicht man damit nicht. Solange gesetzgebende Politik diesen grundlegenden Zusammenhang zwischen gesellschaftliches Handeln lenken sollenden Wunschvorstellungen und tatsächlichen, unmittelbaren Gesetzwirkungen für das einzelne Opfer mißachtet, läuft sie ins Leere. Wenn der Gesetzgeber widersinnig Täter und Opfer in einen Gesetztopf wirft, beide gleich regeln will, obwohl nicht Gleiches zu regeln ist, statt die Schutzwürdigen von den Rechtbrechern getrennt zu behandeln, wird sich Verbrechensabwehr nicht bessern lassen, Mitglieder der Ostmafia sind mit gemeldeten Waffen mitsamt den dafür nötigen (ggf. falschen) Waffenpapieren ausgerüstet. Täuschende falsche Papiere sind für organisierte international operierende Verbrecher ebenso Handwerkszeug wie Waffen. Verbrecher muß man mit polizeilichen Mitteln verfolgen, nicht mit Ordnungsrecht.

Die strafverfolgenden (sic!) Staatsanwaltschaft und Polizei regen sich immer erst nach der bösen Tat. Die Polizei läuft den Tätern nach der Tat hinterher, nicht dem Opfer schützend vorweg, sofern es sich nicht vielleicht um den Landesinnenminister auf Reisen handelt, sondern um Oma vorm Fernseher im Sessel mit dem Familienschmuck und ein klein bißchen Bargeld im Schrank.

Der nicht Opfer sein will muß sich schützen. Der nicht ungeschützt Opfer sein soll, muß sich selbst wehren können. Um sich notfalls wehren zu können, darf ich dem Opfer nicht per Waffengesetz verbieten, sich zu bewaffnen.




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