Zum Inhalt springen.
Sympa Menü

ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Vorschläge zur Stellungnahme der AG zu den verdachtsunabhängigen Wohnungskontrollen

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Vorschläge zur Stellungnahme der AG zu den verdachtsunabhängigen Wohnungskontrollen


Chronologisch Thread 
  • From: "Sebastian Möcker" <S.Moecker AT gmx.net>
  • To: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Vorschläge zur Stellungnahme der AG zu den verdachtsunabhängigen Wohnungskontrollen
  • Date: Fri, 11 May 2012 16:28:24 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Hi Michael,

natürlich muss der unerwartete Besuch der Behörde nicht in die Privaträume
gelassen werden. Eine Verweigerung zieht allerdings in der Konsequenz die
fragliche Zuverlässigkeit nach sich, welche wiederum mit erheblichen
Unannehmlichkeiten, dem Besuch beim Anwalt usw verbunden sein dürfte.

Ferner ist die allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz meiner
Auffassung nach derart formuliert, dass sie zwar augenscheinlich das
Grundrecht wahrt, jedoch von einer nicht nachvollziehbaren Verweigerung der
Mitwirkung ausgeht, insofern kein Zutritt gestattet wird. Mit Zweifeln an der
Zuverlässigkeit der Person korreliert dies nach Ermessen des Sachbearbeiters,
schlussendlich kann die Besitzerlaubnis dadurch widerrufen werden.

De iure wird die Unverletzlichkeit der Wohnung respektiert und gewahrt, de
facto leider nicht. Selbstverständlich handelt es sich nur um eine teilweise
Einschränkung des Grundrechts, Zugang ist nur zu dem Raum zu gewähren, in dem
die Waffen und Munition aufbewahrt werden, auch sind keine Schränke o. ä. zur
Einsicht zu öffnen, dennoch ist auch eine faktisch nur minimale Einschränkung
eines Grundrechts eben eine solche und aus diesem Grund äußerst kritisch zu
betrachten.

Leider bleibt die Tatsache, dass der Bürger, welcher Waffen besitzt, die
sichere Aufbewahrung nachweisen muss, nicht die Behörde das Gegenteil, häufig
unbeachtet.

Besten Gruß
Sebastian


-------- Original-Nachricht --------
> Datum: Fri, 11 May 2012 10:14:50 +0200 (CEST)
> Von: "Michael Malcher" <michael.malcher AT web.de>
> An: "Mailingliste der AG Waffenrecht"
> <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
> Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] Vorschläge zur Stellungnahme der AG zu den
> verdachtsunabhängigen Wohnungskontrollen

> --
> Ag-waffenrecht mailing list
> Ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
> https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-waffenrecht

--
Empfehlen Sie GMX DSL Ihren Freunden und Bekannten und wir
belohnen Sie mit bis zu 50,- Euro! https://freundschaftswerbung.gmx.de




Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.

Seitenanfang