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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Vorschläge zur Stellungnahme der AG zu den verdachtsunabhängigen Wohnungskontrollen

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Vorschläge zur Stellungnahme der AG zu den verdachtsunabhängigen Wohnungskontrollen


Chronologisch Thread 
  • From: Michael Malcher <michael.malcher0804 AT googlemail.com>
  • To: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Vorschläge zur Stellungnahme der AG zu den verdachtsunabhängigen Wohnungskontrollen
  • Date: Fri, 11 May 2012 16:49:37 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Hallo Sebastian,

ich sehe schon, es wird eine Menge Spaß machen, sich mit Dir auszutauschen :-)

Stimmt, in Bezug auf den Nachweis der korrekten Aufbewahrung ist der
Waffenbesitzer
in der Bringschuld, hier herrscht Beweislastumkehr.

Ich wollte darauf aufmerksam machen, dass auf den Artikel 13 GG in der WaffVWV
explizit eingegangen wird. Aber de facto hast Du natürlich Recht; der
Waffenbesitzer
hat keine andere Wahl als sich in seinen Grundrechten beschneiden zu lassen,
um
die Unterstellung einer mangelnden Zuverlässigkeit und daraus folgend
den Verlust
der waffenrechtlichen Erlaubnis zu verhindern. Oder auf gut deutsch:
das riecht nach
Erpressung!

Kasperdavid

Am 11. Mai 2012 16:28 schrieb "Sebastian Möcker" <S.Moecker AT gmx.net>:
> Hi Michael,
>
> natürlich muss der unerwartete Besuch der Behörde nicht in die Privaträume
> gelassen werden. Eine Verweigerung zieht allerdings in der Konsequenz die
> fragliche Zuverlässigkeit nach sich, welche wiederum mit erheblichen
> Unannehmlichkeiten, dem Besuch beim Anwalt usw verbunden sein dürfte.
>
> Ferner ist die allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz meiner
> Auffassung nach derart formuliert, dass sie zwar augenscheinlich das
> Grundrecht wahrt, jedoch von einer nicht nachvollziehbaren Verweigerung der
> Mitwirkung ausgeht, insofern kein Zutritt gestattet wird. Mit Zweifeln an
> der Zuverlässigkeit der Person korreliert dies nach Ermessen des
> Sachbearbeiters, schlussendlich kann die Besitzerlaubnis dadurch widerrufen
> werden.
>
> De iure wird die Unverletzlichkeit der Wohnung respektiert und gewahrt, de
> facto leider nicht. Selbstverständlich handelt es sich nur um eine
> teilweise Einschränkung des Grundrechts, Zugang ist nur zu dem Raum zu
> gewähren, in dem die Waffen und Munition aufbewahrt werden, auch sind keine
> Schränke o. ä. zur Einsicht zu öffnen, dennoch ist auch eine faktisch nur
> minimale Einschränkung eines Grundrechts eben eine solche und aus diesem
> Grund äußerst kritisch zu betrachten.
>
> Leider bleibt die Tatsache, dass der Bürger, welcher Waffen besitzt, die
> sichere Aufbewahrung nachweisen muss, nicht die Behörde das Gegenteil,
> häufig unbeachtet.
>
> Besten Gruß
> Sebastian
>
>
> -------- Original-Nachricht --------
>> Datum: Fri, 11 May 2012 10:14:50 +0200 (CEST)
>> Von: "Michael Malcher" <michael.malcher AT web.de>
>> An: "Mailingliste der AG Waffenrecht"
>> <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
>> Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] Vorschläge zur Stellungnahme der AG zu den
>> verdachtsunabhängigen Wohnungskontrollen
>
>> --
>> Ag-waffenrecht mailing list
>> Ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
>> https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-waffenrecht
>
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> Ag-waffenrecht mailing list
> Ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
> https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-waffenrecht




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