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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Vorschläge zur Stellungnahme der AG zu den verdachtsunabhängigen Wohnungskontrollen

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Vorschläge zur Stellungnahme der AG zu den verdachtsunabhängigen Wohnungskontrollen


Chronologisch Thread 
  • From: "Michael Malcher" <michael.malcher AT web.de>
  • To: "Mailingliste der AG Waffenrecht" <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Vorschläge zur Stellungnahme der AG zu den verdachtsunabhängigen Wohnungskontrollen
  • Date: Fri, 11 May 2012 10:14:50 +0200 (CEST)
  • Importance: normal
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>
  • Sensitivity: Normal

Ahoi Sebastian,
 
ich denke nicht, dass wir mit dem Argument des ARt. 13 GG kommen sollten.
Es zwingt Dich ja niemand, Kontrolleure einzulassen. Dann allerdings kann Dir
Unzuverlässigkeit unterstellt werden, was wiederum zum Verlust der waffen-
rechtlichen Erlaubnis führen kann.
 
Die allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz vom 5. März 2012
(WaffVWV) schreibt unter Anderem zum §36 Absatz 3 Satz 2WaffG:
 
"Wer als Waffenbesitzer bei einer verdachtsunabhängigen Kontrolle den
Zutritt zum Aufbewahrungsort der Waffen oder Munition verweigert, muss
wegen der zu respektierenden Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Abs. 1 GG)
nicht mit einer Durchsuchung gegen seinen Willen rechnen; dennoch bleibt eine
nicht nachvollziehbare Verweigerung der Mitwirkungspflicht nicht folgenlos.
Denn wer wiederholt oder gröblich gegen Vorschriften des WaffG verstößt,
gilt gemäß § 5 Absatz 2 Nummer 5 regelmäßig als unzuverlässig und schafft
damit selbst die Voraussetzungen für den möglichen Widerruf seiner waffenrechtlichen
Erlaubnis nach § 45 Absatz 2."
Die WaffVWV schreibt hier von "wiederholt" bzw. "gröblich", wann hiervon
im Einzelfall zu sprechen ist, liegt damit wieder im Ermessen der einzelnen
Bundesländer bzw. regionalen Behörden. Eine genaue Festlegung wie zum
Beispiel "wer zwei Mal gröblich gegen die Vorschriften verstößt" sucht man
vergeblich.
 
 
Kasperdavid
 
 
Gesendet: Donnerstag, 10. Mai 2012 um 23:58 Uhr
Von: "Sebastian Möcker" <S.Moecker AT gmx.net>
An: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
Betreff: [Ag-waffenrecht] Vorschläge zur Stellungnahme der AG zu den verdachtsunabhängigen Wohnungskontrollen
Die AG Waffenrecht ist gegen die verdachtsunabhängige Kontrolle der Wohnungen von Mitbürgern, die Waffen besitzen. Die Effizienz dieser kostenintensiven Kontrollen und ihr Beitrag zur tatsächlichen Erhöhung der öffentlichen Sicherheit sind fraglich. Ihrem Wesen folgend schränken diese ohne Vorankündigung durchgeführten Kontrollen das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung, gemäß Art. 13 GG, ein und stigmatisieren so einen Teil der Bevölkerung. Dieses Vorgehen ist mit dem Freiheits- und Demokratieverständnis der AG Waffenrecht und der Wahrung der Grundrechte nicht vereinbar. Es wird von uns deshalb nachdrücklich abgelehnt.

Ein Vorschlag von mir, dazu ein herzliches Hi, ich bin neu bei euch und möchte mich auf diesem Wege vorstellen.

Beste Grüße
Sebastian
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Ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-waffenrecht




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