ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht
Listenarchiv
- From: Susanne Putsche Dobert <putsche AT hotmail.de>
- To: "Oliver T. Vaillant" <o.t_vaillant AT yahoo.de>, Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: Re: [Ag-waffenrecht] 27 Missbräuche legaler Waffen
- Date: Wed, 11 Apr 2012 17:51:13 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
- List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>
Hallo Oliver, danke für Deine Ausführungen. Das war mir noch nicht bekannt. (Die Theorie schon - nicht aber die Praxis). Liebe Grüße Susanne Susanne Putsche Dobert Rechtsanwältin Kroatien: Batvaci 100, 52215 Vodnjan Österreich: Floridusgasse, 1210 Wien Deutschland: Raiffeisenstraße 30, 86663 Asbach-Bäumenheim Am 11.04.2012 10:30, schrieb Oliver T. Vaillant: Weil die Bundeswehr per definitionem _Militär_ ist; die dürfen Kreigswaffen führen. Die handels- und gesellschaftsrechtliche
Rechtsform eines Betriebs hat nichts zu tun mit
seinem hoheitsrechtlichen Status: Sind die Wachen
von einem Wachunternehmer gestellt, der von der Bw
nur einen Auftrag hat (von vielen anderen), dann
bleibt es ein Privater; gründet die Bw dagegen ein
eigenes Wachunternehmen in der Rechtsform einer
GmbH, dass nur für die Bw tätig wird, dann ist das
ein _hoheitliches_ Unternehmen. Sofern die Wachen
Vollautomaten führen, ist die beauftragte Firma
ein _Teil_ der Bundeswehr (gehört zur sog.
"Streitkräftebasis", genau so wie z.B. die BW
Fuhrpark GmbH); diese Wachen haben zwar keinen
völkerrechtlichen Kombattantenstatus, gehören aber
zum sog. "Wehrmachts-Gefolge" und fallen damit
unter das IV. Genfer Abkommen. Beauftragt die Bw
z.B. ein privates Wach-und Schließunternehmen
(bspw. gewöhnliche Kasernen), dann haben diese
Wachen auch nur Halbautomaten. Sollen die Wachen
Vollautomaten haben, dann werden sie von einem
hoheitlichen Unternehmen gestellt, das
ausschließlich für hoheitliche Aufgaben gegründet
wurde, und damit Teil der "Hohen Hand" ist, die
Kreigswaffen führen darf.
Übrigens - in einer Kaserne hab' ich schon
G36 gesehen, deren Vollautomatik- und
3-Schuss-Funktion technisch gesperrt war; damit
ist das "kastrierte" G36 ein Halbautomat und ggf.
auch für private legal.
Ausübung hoheitlicher Funktionen in
privatrechtlicher Rechtsform ist allerdings eine
juristische Mißgeburt, aber mittlerweile Tatsache;
das nennt man auch die "Flucht ins Privatrecht".
G*... Lou
Von: Kilian Wied <K_Wied AT gmx.de> An: 'Oliver T. Vaillant' <o.t_vaillant AT yahoo.de>; 'Mailingliste der AG Waffenrecht' <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de> Gesendet: 9:53 Mittwoch, 11.April 2012 Betreff: AW: [Ag-waffenrecht] 27 Missbräuche legaler Waffen Moment.
Wenn das komplett illegal ist, wie läuft
das dann bei den privaten
Sicherheitsdiensten, die Bundeswehr
Kasernen bewachen? Mit G3 bzw.
mittlerweile wohl mit G 36.
Von:
ag-waffenrecht-bounces AT lists.piratenpartei.de
[mailto:ag-waffenrecht-bounces AT lists.piratenpartei.de]
Im Auftrag von Oliver T.
Vaillant
Gesendet: Mittwoch, 11. April 2012 09:32 An: Mailingliste der AG Waffenrecht Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] 27 Missbräuche legaler Waffen >Stimmt es, dass Bedienstete privater Wachunternehmen z.T. nur einen neun-wöchigen Kurs absolvieren müssen, bis man sie mit Vollautomaten (wenn auch nicht mit vollem Magazin) auf die Straße stellt, wo sie Objektschutz, z.B. vor Botschaften, machen? (Aussage von L. Winkelsdorf in seinem Buch "Waffenrepublik Deutschland"). Nein, das stimmt so nicht. Alle Vollautomaten (MPs, Sturmgewehre etc.) fallen unter das _Kriegswaffenkontrollgesetz_ und sind privaten Personen aller Art _absolut_ verboten (auch dem Bewachungsgewerbe!); von diesem Totalverbot gibt es rechtlich _keine_ Ausnahme. Botschaften und Konsulate genießen allerdings diplomatische bzw. konsularische Immunität; wenn also der Entsendestaat seine Wachen mit diesen Vollautomaten ausrüstet, dann können deutsche Behörden dagegen rein gar nichts tun - es bleibt aber illegal! Bei US-Botschaften wird das Wachpersonal von US Marines gestellt, bei den Briten von den Royal Marines; andere Staaten verwenden dafür private Wachunternehmen, die i.d.R. aber im Entsendestaat registriert sind und schon deshalb nicht unter deutsches Recht fallen. Welche Voraussetzungen diese Wachen haben, das ist je nach Staat höchst unterschiedlich; eine allgemeine Regel lässt sich hier nicht finden. Die "neun Wochen" bei Winkelsdorf sind die reguläre Zeit einer Waffenausbildung bei den meisten Armeen - nur bei der BW ist die Waffenausbildung kürzer. Mit dem privaten Wachgewerbe hat der Zeitansatz nix zu tun. Problem bei privaten "Sicherheitsdiensten" ist allerdings, dass der Waffenschein nur auf den Inhaber lautet; dieser kann die Erlaubnis dann an seine Bediensteten weiter geben, _ohne_ dass diese "Wächter" irgend eine geregelte Ausbildung haben müssten - persönliche Zuverlässigkeit genügt, und die schätzt der Inhaber des Wachgewerbes ein, ohne dass es staatlich überprüft wird. Interessant ist auch § 55 WaffG, nachdem bei bestimmten Beamten (u.a. Amtsträgern) eine besondere Erlaubnis erteilt wird, wenn diese Beamten wegen ihres Amtes besonders gefährdet sind. Eine wie auch immer geartete Ausbildung oder ein Sachkundenachweis wird dafür nicht verlangt, obwohl diese Erlaubnis einem vollen Waffenschein gleich kommt. So kommt es, dass viele Politiker eine Pistole führen, obwohl sie nicht die Bohne Ahnung haben, wie man damit umgeht - es sei denn, ihre Personenschützer haben es ihnen mehr schlecht als recht beigebracht. In den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg haben inzwischen auf § 55 auch die Mitarbeiter der Ordnungsämter (Gewerbe- und Gaststätten-Inspekteure etc.) offiziell eine "Knarre", dafür aber _keinerlei_ Ausbildung - und das sind die wirklich gefährlichen Schlumpschützen. G*... Lou |
- Re: [Ag-waffenrecht] (kein Betreff), (fortgesetzt)
- Re: [Ag-waffenrecht] (kein Betreff), Snakecleaver, 05.04.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] (kein Betreff), schunder13, 06.04.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] (kein Betreff), tomalavr, 06.04.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] (kein Betreff), Cathy, 07.04.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] LWB Gedicht, laszloboehm, 07.04.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] 27 Missbräuche legaler Waffen in Berlin (was kein Betreff), Oliver T. Vaillant, 08.04.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] 27 Missbräuche legaler Waffen in Berlin (was kein Betreff), Cathy, 09.04.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] 27 Missbräuche legaler Waffen, Oliver T. Vaillant, 11.04.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] 27 Missbräuche legaler Waffen, Kilian Wied, 11.04.2012
- Nachricht nicht verfügbar
- Re: [Ag-waffenrecht] 27 Missbräuche legaler Waffen, Oliver T. Vaillant, 11.04.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] 27 Missbräuche legaler Waffen, Susanne Putsche Dobert, 11.04.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] 27 Missbräuche legaler Waffen, tomalavr, 12.04.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] 27 Missbräuche legaler Waffen, Snakecleaver, 11.04.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] (kein Betreff), Cathy, 07.04.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] (kein Betreff), tomalavr, 06.04.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] (kein Betreff), schunder13, 06.04.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] (kein Betreff), Snakecleaver, 05.04.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] (kein Betreff), Guido Körber, 09.04.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] (kein Betreff), Dirksen-Immo AT t-online.de, 09.04.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] (kein Betreff), laszloboehm, 06.04.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Frohe Ostern, laszloboehm, 07.04.2012
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