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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] 27 Missbräuche legaler Waffen

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] 27 Missbräuche legaler Waffen


Chronologisch Thread 
  • From: Susanne Putsche Dobert <putsche AT hotmail.de>
  • To: "Oliver T. Vaillant" <o.t_vaillant AT yahoo.de>, Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] 27 Missbräuche legaler Waffen
  • Date: Wed, 11 Apr 2012 17:51:13 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Hallo Oliver,

danke für Deine Ausführungen.
Das war mir noch nicht bekannt. (Die Theorie schon - nicht aber die Praxis).

Liebe Grüße

Susanne
Susanne Putsche Dobert
Rechtsanwältin
Kroatien: Batvaci 100, 52215 Vodnjan
Österreich: Floridusgasse, 1210 Wien
Deutschland: Raiffeisenstraße 30, 86663 Asbach-Bäumenheim

Am 11.04.2012 10:30, schrieb Oliver T. Vaillant: Weil die Bundeswehr per definitionem _Militär_ ist; die dürfen Kreigswaffen führen.

Die handels- und gesellschaftsrechtliche Rechtsform eines Betriebs hat nichts zu tun mit seinem hoheitsrechtlichen Status: Sind die Wachen von einem Wachunternehmer gestellt, der von der Bw nur einen Auftrag hat (von vielen anderen), dann bleibt es ein Privater; gründet die Bw dagegen ein eigenes Wachunternehmen in der Rechtsform einer GmbH, dass nur für die Bw tätig wird, dann ist das ein _hoheitliches_ Unternehmen. Sofern die Wachen Vollautomaten führen, ist die beauftragte Firma ein _Teil_ der Bundeswehr (gehört zur sog. "Streitkräftebasis", genau so wie z.B. die BW Fuhrpark GmbH); diese Wachen haben zwar keinen völkerrechtlichen Kombattantenstatus, gehören aber zum sog. "Wehrmachts-Gefolge" und fallen damit unter das IV. Genfer Abkommen. Beauftragt die Bw z.B. ein privates Wach-und Schließunternehmen (bspw. gewöhnliche Kasernen), dann haben diese Wachen auch nur Halbautomaten. Sollen die Wachen Vollautomaten haben, dann werden sie von einem hoheitlichen Unternehmen gestellt, das ausschließlich für hoheitliche Aufgaben gegründet wurde, und damit Teil der "Hohen Hand" ist, die Kreigswaffen führen darf.

Übrigens - in einer Kaserne hab' ich schon G36 gesehen, deren Vollautomatik- und 3-Schuss-Funktion technisch gesperrt war; damit ist das "kastrierte" G36 ein Halbautomat und ggf. auch für private legal.

Ausübung hoheitlicher Funktionen in privatrechtlicher Rechtsform ist allerdings eine juristische Mißgeburt, aber mittlerweile Tatsache; das nennt man auch die "Flucht ins Privatrecht".

G*... Lou


Von: Kilian Wied <K_Wied AT gmx.de>
An: 'Oliver T. Vaillant' <o.t_vaillant AT yahoo.de>; 'Mailingliste der AG Waffenrecht' <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
Gesendet: 9:53 Mittwoch, 11.April 2012
Betreff: AW: [Ag-waffenrecht] 27 Missbräuche legaler Waffen

Moment. Wenn das komplett illegal ist, wie läuft das dann bei den privaten Sicherheitsdiensten, die Bundeswehr Kasernen bewachen? Mit G3 bzw. mittlerweile wohl mit G 36.
 
Von: ag-waffenrecht-bounces AT lists.piratenpartei.de [mailto:ag-waffenrecht-bounces AT lists.piratenpartei.de] Im Auftrag von Oliver T. Vaillant
Gesendet: Mittwoch, 11. April 2012 09:32
An: Mailingliste der AG Waffenrecht
Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] 27 Missbräuche legaler Waffen
 
 
1:11 Montag, 9.April 2012 Cathy <Cathy AT news.piratenpartei.de> schrieb:

>Stimmt es, dass Bedienstete privater Wachunternehmen z.T. nur einen neun-wöchigen Kurs absolvieren müssen, bis man sie mit Vollautomaten (wenn auch nicht mit vollem Magazin) auf die Straße stellt, wo sie Objektschutz, z.B. vor Botschaften, machen? (Aussage von L. Winkelsdorf in seinem Buch "Waffenrepublik Deutschland").

Nein, das stimmt so nicht.

Alle Vollautomaten (MPs, Sturmgewehre etc.) fallen unter das _Kriegswaffenkontrollgesetz_ und sind privaten Personen aller Art  _absolut_ verboten (auch dem Bewachungsgewerbe!); von diesem Totalverbot gibt es rechtlich _keine_ Ausnahme.

Botschaften und Konsulate genießen allerdings diplomatische bzw. konsularische Immunität; wenn also der Entsendestaat seine Wachen mit diesen Vollautomaten ausrüstet, dann können deutsche Behörden dagegen rein gar nichts tun - es bleibt aber illegal! Bei US-Botschaften wird das Wachpersonal von US Marines gestellt, bei den Briten von den Royal Marines; andere Staaten verwenden dafür private Wachunternehmen, die i.d.R. aber im Entsendestaat registriert sind und schon deshalb nicht unter deutsches Recht fallen. Welche Voraussetzungen diese Wachen haben, das ist je nach Staat höchst unterschiedlich; eine allgemeine Regel lässt sich hier nicht finden.

Die "neun Wochen" bei Winkelsdorf sind die reguläre Zeit einer Waffenausbildung bei den meisten Armeen - nur bei der BW ist die Waffenausbildung kürzer. Mit dem privaten Wachgewerbe hat der Zeitansatz nix zu tun.

Problem bei privaten "Sicherheitsdiensten" ist allerdings, dass der Waffenschein nur auf den Inhaber lautet; dieser kann die Erlaubnis dann an seine Bediensteten weiter geben, _ohne_ dass diese "Wächter" irgend eine geregelte Ausbildung haben müssten - persönliche Zuverlässigkeit genügt, und die schätzt der Inhaber des Wachgewerbes ein, ohne dass es staatlich überprüft wird.

Interessant ist auch § 55 WaffG, nachdem bei bestimmten Beamten (u.a. Amtsträgern) eine besondere Erlaubnis erteilt wird, wenn diese Beamten wegen ihres Amtes besonders gefährdet sind. Eine wie auch immer geartete Ausbildung oder ein Sachkundenachweis wird dafür nicht verlangt, obwohl diese Erlaubnis einem vollen Waffenschein gleich kommt. So kommt es, dass viele Politiker eine Pistole führen, obwohl sie nicht die Bohne Ahnung haben, wie man damit umgeht - es sei denn, ihre Personenschützer haben es ihnen mehr schlecht als recht beigebracht.

In den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg haben inzwischen auf § 55 auch die Mitarbeiter der Ordnungsämter (Gewerbe- und Gaststätten-Inspekteure etc.) offiziell eine "Knarre", dafür aber _keinerlei_ Ausbildung - und das sind die wirklich gefährlichen Schlumpschützen.

G*... Lou
 









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