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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] (kein Betreff)

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] (kein Betreff)


Chronologisch Thread 
  • From: laszloboehm AT aol.com
  • To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] (kein Betreff)
  • Date: Fri, 6 Apr 2012 14:33:32 -0400 (EDT)
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Also echt...ich kann in meinem revier als Jäger so strunzbesoffen rumgurken wie ich will. So lange ich nicht Auto fahre und meine Gewehre im Panzerschrank verschlossen sind
.
gibt es da nichts zu beanstanden. Mein Problem ist....ich trinke nicht.
 
Gruß
 
Laszlo

-----Ursprüngliche Mitteilung-----
Von: Snakecleaver <Snakecleaver AT news.piratenpartei.de>
An: ag-waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
Verschickt: Fr, 6 Apr 2012 4:30 pm
Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] (kein Betreff)


Argh.. wir müssen schauen das wir die Diskussion in einem Thread 
fortführen..

Naja..
Also, zu den Jägern und besoffen im Revier angetroffen: Das ist keine 
Staftat, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit.
Die landet nicht in der PKS.
Der Jäger bekommt aber große Probleme, da die Erlaubnisbehörde ihm 
daraus einen Strick wegen fehlender Zuverlässigkeit drehen wird.

Dann der angesprochene Überfall auf eine Tankstelle:
Du sagst es war eine Sportpistole im Spiel.
OK.. aber.. hatte der Täter diese Waffe legal in seinem Besitz, also 
hatte er eine Waffenbesitzkarte?
Wenn nicht, dann fällt diese Tat unter die Rubrik "Staftaten mit 
illegalen Waffen".
Sobald nämlich jemand unberechtigterweise eine Waffe an sich nimmt dann 
macht sich derjenige des unerlaubten Waffenbesitz
schuldig und die Waffe selbst wird dann zur illegalen Waffe.
Es gibt Ausnahmen wann und wo man ohne Erlaubnisdokument eine 
erlaubnispflichtige Waffe in die Hand nehmen darf, aber das
beschränkt sich im Großen und Ganzen auf Schießstände.

Dein Fall den du erlebt hast mit der KK-Pistole:
Kam der Fall zur Anzeige? Dann taucht er auch in der PKS des 
entsprechenden Jahres auf.
Die Pistole mag eine Sportpistole gewesen sein, aber genau wie im oberen 
Absatz schon gefragt:
Hatte der Typ eine behördliche Erlaubnis diese Waffe zu besitzen?
Oder gehörte sie dem Vater und Sohnemann hatte sie einfach genommen? 
(-->illegaler Waffenbesitz des Sohnes?)
2009 mit dem Massaker von Winnenden stellte den Höhepunkt der 
vernachlässigten Aufbewahrung dar.
Seit dem sind die Aufbwahrungsvorschriften soweit verschärft worden das 
wir Waffenbesitzer in unserem Grundrecht nach
Artikl 13 GG eingeschränkt werden was die Unverletzlichkeit der Wohnung 
angeht.

zur Info was Waffenbeitzenden Opis betrifft:
Alt- bzw. Erbwaffenbesitzer dürfen ihre Waffen behalten.
Aber: Sie bekommen keine Berechtigung zum Erwerb von Munition.
Wenn also der EnkelIn weiß wo die Waffe zu finden ist und sie auch ohne 
große Probleme an sich nehmen kann, so fehlt halt noch die Munition.
Teilweise ist es auch so, das betrifft meistens die Erbwaffenbesitzer:
Die Waffen sind so alt das es dafür keine Munition mehr zu kaufen gibt.
Selbst ich als Sportschütze muss bei jedem Munitionskauf meine WBK mit 
eingetragegen Munitionserwerb vorlegen, auch wenn ich da Stammkunde bin.
Und dann Bekomme ich auch nur die Munition, die für meine Waffe bestimmt 
ist.

Du verstehst hoffentlich meine Korinthenkackerei.

Es ist nun mal so: Die Grünen und Teile der SPD wollen den legalen 
privaten Waffenbesitz in Deutschland abschaffen.
Dazu nehmen sie die allgemeine Schusswaffenkriminalität, vermischen das 
ganze mit den Massakern von Winnenden, Erfurt und sogar Utøya,
drücken gewaltig auf die Tränendrüsen und verbreiten sogar falsches 
Wissen zum Waffenrecht.
Trauriges Beispiel hier ist Josef Winkler (B90/Die Grünen, MdB, Mitglied 
im Innenausschuss)
Er unterstellte den legalen Waffebesitzern sie würden mit verbotener 
Hartkernmunition schießen. (Mehr dazu hier: Teil 1 
http://www.liberales-waffenrecht.de/2012/02/08/fakten-vs-fiktion/ + Teil 2 
http://www.liberales-waffenrecht.de/2012/02/16/fakten-vs-fiktion-fortsetzung/)
Oder Herr Björn Tschöpe, SPD-Fraktionsvorsitzender in der Bremischen 
Bürgerschaft, stellt die Behauptung auf das es bei 4 von 5
durchgeführten Aufbewahrungskontrollen etwas zu beanstanden gab.
Daraus leitet er dann die Aussage ab das sich alle Waffenbesitzer eben 
nicht an die Aufbewahrungsvorschriften halten würden.
Er liefert aber keine absoluten Zahlen ( Klick 
http://www.liberales-waffenrecht.de/2012/03/21/waffensteuer-goodby-hello-schikane/)

Du verstehst das Dilemma?
Wir müssen bei jeder Waffenrechtlichen Debatte das Niveau von der 
polemischen Argumentation auf die Stufe der faktenorientieren Debatte 
anheben.
Dabei müssen wir beinahe jede Aussage mit Fakten ergänzen, die den 
Verbotsbefürwortern zwar auch bekannt sind, aber ihre
Argumentation von Sportschützen/Jäger als gefährder der öffentlichen 
Sicherheit entgegen steht.
Und was uns das ganze erschwert:
Die Politiker haben Zugriff auf alle Statistiken.
Uns werden solche Informationen aber vorenthalten.
Wir können nur mit den paar Brotkrumen argumentieren die man uns durch 
kleine/große parlamentarische Anfragen vorwirft oder,
wie im Falle Herr Hinners, irgendwo in einer öffentlichen Debatte in den 
Raum geworfen werden.

Anderes Beispiel:
Ende 2011 wurde eine Evaluation zum Waffengesetz durchgeführt.
Augenmerk lag auf auf die 2009 gemachten Änderungen zum WaffG bzgl. ihrer 
Wirksamkeit.
Die Innenminsterkonferenz der Länder hat diese Evaluation nicht zur 
Veröffentlichung frei gegeben, was im Bundestag von Gabriele Fograscher 
(SPD) angeprangert wurde. (Quelle: Plenarprotokol 152. Sitzung des BT vom 
19.1.2012 http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/17/17152.pdf Seite 182, 
Linke Spalte, 3. Absatz)

Du verstehst hoffentlich langsam das das Thema Waffenrecht ein sehr 
kompliziertes Thema ist, bei dem vor allen von den Verbotsbefürwortern 
gerne die Grenze legaler<->illegaler Waffenbesitz einfach ignoriert wird 
und der legale Waffenbesitzer sich plötzlich auf einer Stufe mit 
Kriminellen wieder findet, wobei wir von Behördenseite regelmäßig auf 
Vorstrafen und Straftaten hin überprüft werden.

P.S.: Ich weiß, ich verlinke viel in meinen Blog.
das hat nichts damit zu tun das ich den Zähler hochtreiben will, sondern 
weil ich mich seit 2009 mit der Politik rund um das Waffengesetz
hier befasse und seit letztes Jahr diesen Blog fortführe und dort viel zu 
dem Thema gechrieben habe.
Und ich bin zu faul dieses jedesmal in alle möglichen Foren wieder zu 
tippen.. ;)
-- 
Ag-waffenrecht mailing list
Ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-waffenrecht




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