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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] 27 Missbräuche legaler Waffen

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] 27 Missbräuche legaler Waffen


Chronologisch Thread 
  • From: tomalavr AT aol.com
  • To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] 27 Missbräuche legaler Waffen
  • Date: Thu, 12 Apr 2012 02:52:58 -0400 (EDT)
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>


<ZITAT>
Ausübung hoheitlicher Funktionen in privatrechtlicher Rechtsform ist allerdings eine juristische Mißgeburt, aber mittlerweile Tatsache; das nennt man auch die "Flucht ins Privatrecht".
</ZITAT>

Ich würde das als Aufweichung des Gewaltmonoplos bezeichnen.

Vor einiger Zeit habe ich im DLF eine Reportage über private Wachschutzunternehmen gehört,
die im Auftrag deutscher Reeder mit schwerem Gerät (MP und MG) zum Schutz vor Piraten
auf Handelsschiffen mitfahren sollen.

Weiss vielleicht jemand etwas genaueres zu diesem Thema?

Grüße
Volker



-----Ursprüngliche Mitteilung-----
Von: Oliver T. Vaillant <o.t_vaillant AT yahoo.de>
An: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
Verschickt: Mi, 11 Apr 2012 3:57 pm
Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] 27 Missbräuche legaler Waffen

Weil die Bundeswehr per definitionem _Militär_ ist; die dürfen Kreigswaffen führen.


Die handels- und gesellschaftsrechtliche Rechtsform eines Betriebs hat nichts zu tun mit seinem hoheitsrechtlichen Status: Sind die Wachen von einem Wachunternehmer gestellt, der von der Bw nur einen Auftrag hat (von vielen anderen), dann bleibt es ein Privater; gründet die Bw dagegen ein eigenes Wachunternehmen in der Rechtsform einer GmbH, dass nur für die Bw tätig wird, dann ist das ein _hoheitliches_ Unternehmen. Sofern die Wachen Vollautomaten führen, ist die beauftragte Firma ein _Teil_ der Bundeswehr (gehört zur sog. "Streitkräftebasis", genau so wie z.B. die BW Fuhrpark GmbH); diese Wachen haben zwar keinen völkerrechtlichen Kombattantenstatus, gehören aber zum sog. "Wehrmachts-Gefolge" und fallen damit unter das IV. Genfer Abkommen. Beauftragt die Bw z.B. ein privates Wach-und Schließunternehmen (bspw. gewöhnliche Kasernen), dann haben diese Wachen auch nur Halbautomaten. Sollen die Wachen Vollautomaten haben, dann werden sie von einem hoheitlichen Unternehmen gestellt, das ausschließlich für hoheitliche Aufgaben gegründet wurde, und damit Teil der "Hohen Hand" ist, die Kreigswaffen führen darf.


Übrigens - in einer Kaserne hab' ich schon G36 gesehen, deren Vollautomatik- und 3-Schuss-Funktion technisch gesperrt war; damit ist das "kastrierte" G36 ein Halbautomat und ggf. auch für private legal.



Ausübung hoheitlicher Funktionen in privatrechtlicher Rechtsform ist allerdings eine juristische Mißgeburt, aber mittlerweile Tatsache; das nennt man auch die "Flucht ins Privatrecht".


G*... Lou










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