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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] 27 Missbräuche legaler Waffen

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

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Re: [Ag-waffenrecht] 27 Missbräuche legaler Waffen


Chronologisch Thread 
  • From: Snakecleaver <Snakecleaver AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] 27 Missbräuche legaler Waffen
  • Date: Wed, 11 Apr 2012 16:23:30 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


Kilian Wied schrieb:
[...]
Problem bei privaten "Sicherheitsdiensten" ist allerdings, dass der Waffenschein nur auf den Inhaber lautet; dieser kann die Erlaubnis dann an seine Bediensteten weiter geben, _ohne_ dass diese "Wächter" irgend eine geregelte Ausbildung haben müssten - persönliche Zuverlässigkeit genügt, und die schätzt der Inhaber des Wachgewerbes ein, ohne dass es staatlich überprüft wird.
[...]
G*... Lou

Das ist falsch!
Ich selbst habe das Prozedere mit gemacht.
Das Sicherheitsunternehmen, das einen Waffenschein hat und die Waffe an seine Bedienstete ausgibt muss folgendes machen:
* Nachweis der Waffensachkunde für Berufswaffenträger

* Antrag bei der Erlaubnisbehörde damit der Mitarbeiter auf den Waffenschein Namentlich eingetragen wird

* Erlaubnisbehörde startet Überprüfung auf Zuverlässigkeit wie bei jedem anderen legalen Waffenbesitzer
(behördliches Führungszeugnis, Abfrage beim STA ob Verfahren offen sind oder Anzeigen vorliegen usw.)

Neben der Schulung, die min. 200€ kostet zzgl. der Fahrtkosten zum Schulungsort, Unterbringung, Arbeitslohn usw. kostet
eine solche Eintragung z.B. hier bei uns in der Kreispolizeibehörde 250€.
Das Unternehmen hat also schon mal Kosten von min. 500€ bevor sein neuer Mitarbeiter mit einer Waffe im Holster entsprechende Aufträge ausführen darf.
Dabei muss der Mitarbeiter den Waffenschein zu der Waffe immer bei sich tragen.
Ohne macht er sich dem unerlaubten Führen einer Waffe schuldig.




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