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ag-waffenrecht - [Ag-waffenrecht] Ausweitung Waffenbegriff

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

[Ag-waffenrecht] Ausweitung Waffenbegriff


Chronologisch Thread 
  • From: "Oliver T. Vaillant" <o.t_vaillant AT yahoo.de>
  • To: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [Ag-waffenrecht] Ausweitung Waffenbegriff
  • Date: Thu, 22 Mar 2012 08:49:41 +0000 (GMT)
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Noch gefährlicher ist die Ausweitung des Waffenbegriffs ins Uferlose.

In Dänemark gelten nicht nur Messer aller Art als "Waffen", sondern schon Zimmerer-Werkzeuge; wer kein Zimmerer bei der Arbeit ist und trotzdem solche Werkzeuge hat, macht sich dort strafbar.

In GB gilt nach dem "offensive weapon act" schon _jeder_ Gegenstand als "Waffe", für den der Besitzer keine "plausible Erklärung" hat; die Beweislast (auch für die Plausibilität) liegt dabei beim Besitzer des Gegenstands. Nach dem gleichen Gesetz begründet schon die _Vermutung_ des Waffenbesitzes (solange sie zumindest noch denkmöglich ist) eine Durchsuchungsbefugnis _ohne_ Gerichtsbeschluss. Damit ist der _Habeas_Corpus_Act_ definitv aufgehoben.

Als "Waffe" wurden dabei schon gewöhnliche Schlüsselbünde gezählt, und einmal sogar ein Bleistiftstummel von 2 inch Länge; Hintergrund:

Im spätviktorianischen London wurde 1892 einmal eine Leiche gefunden, ohne dass die Todesursache offensichtlich war; bei der Obduktion fand sich dann in der linken Herzkammer ein Bleistiftstummel.
Tatsächlich ist es möglich, einen Bleistift mit erstaunlich wenig Kraft bis ins Herz zu treiben, also gelten Bleistifte nach dem "offensive weapon act" ohne Weiteres als "Waffen" i.S.d.G., deren Mitführen Durchsuchung und Festnahme (auf unbegrenzte Zeit) begründet.

Das ist kein Witz, sondern traurige Tatsache.

Die Verschärfung der Waffengesetze soll offensichtlich nicht der Sicherheit dienen (dazu ist sie untauglich); sie soll offenbar einen grundsätzlichen Umbau der Verfassung einleiten. Danach wird dann gelten: alles, was nicht explitz erlaubt ist, gilt von "Rechts" wegen als verboten und ist strafbar.

G*... Lou




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