ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht
Listenarchiv
- From: <charly.strolchi AT t-online.de>
- To: <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: [Ag-waffenrecht] (kein Betreff)
- Date: 29 Mar 2012 15:36 GMT
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
- List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>
Aus der Homepage des DWJ:
DJV: Verwahrung des Waffenschrank-Schlüssels: kein Tresor erforderlich
In welcher
Form Waffen
und Munition aufbewahrt werden müssen, ist im Waffengesetz geregelt.
Seit dessen
Novellierung 2009 sind Waffenbesitzer zudem angehalten, den
kontrollierenden
Behörden die sachgemäße Verwahrung nachzuweisen. Was aber geschieht mit
den
Schlüsseln von Waffenschränken?
Zur Aufbewahrung des Schlüssels zum Waffenschrank
äußern
sich weder das Waffengesetz oder die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung
(AWaffV), noch die kürzlich beschlossene (aber immer noch nicht im
Bundesanzeiger veröffentlichte) Waffenverwaltungsvorschrift. Darauf
weist der
DJV hin.
Das Waffengesetz verlangt lediglich, dass
Nichtberechtigte
keinen Zugriff zu den Waffen haben dürfen. Das bedeutet konkret, dass
der
Schlüssel zum Waffenschrank beispielsweise nicht auf demselben liegen
oder in
der Wohnung an einem Schlüsselbrett hängen darf. Eine Aufbewahrung in
einem
weiteren Schrank, der dem gleichen Schutzniveau wie dem des
Waffenschrankes
entspricht, ist zwar sinnvoll, aber nicht zwingend erforderlich. Es
reicht aus,
dass der Schlüssel so versteckt ist, dass Unbefugte keinen Zugriff
darauf – und
dadurch auf Waffen und Munition – haben.
Auf Reisen müssen Waffe
und
Munition nicht zwingend im Waffenschrank verwahrt werden. Vorübergehend
kann der
Kleiderschrank im Hotelzimmer ausreichen, wenn Verschluss oder
Vorderschaft
entfernt werden. Für den Transport im Auto gilt nach der AWaffV: Die
Waffe muss
nicht unbedingt in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden,
sondern
darf lediglich nicht zugriffsbereit sein. Das heißt: Sie darf bei einem
Transport in einem unverschlossenen Behältnis nicht innerhalb von drei
Sekunden
mit weniger als drei Handgriffen in Anschlag gebracht werden können.
Eine
Schlüsselrolle übernimmt der Schlüssel hier ebenfalls
nicht.
- Re: [Ag-waffenrecht] (kein Betreff), (fortgesetzt)
- Re: [Ag-waffenrecht] (kein Betreff), Guido Körber, 20.03.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] (kein Betreff), Snakecleaver, 20.03.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] (kein Betreff), m.schieferdecker, 21.03.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] (kein Betreff), techwessel, 20.03.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] (kein Betreff), laszloboehm, 21.03.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] (kein Betreff), Snakecleaver, 21.03.2012
- [Ag-waffenrecht] Ausweitung Waffenbegriff, Oliver T. Vaillant, 22.03.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Ausweitung Waffenbegriff, Guido Körber, 22.03.2012
- [Ag-waffenrecht] (kein Betreff), charly.strolchi, 23.03.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] (kein Betreff), Susanne Putsche Dobert, 23.03.2012
- [Ag-waffenrecht] (kein Betreff), charly.strolchi, 29.03.2012
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