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ag-waffenrecht - [Ag-waffenrecht] (kein Betreff)

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

[Ag-waffenrecht] (kein Betreff)


Chronologisch Thread 
  • From: <charly.strolchi AT t-online.de>
  • To: <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [Ag-waffenrecht] (kein Betreff)
  • Date: 20 Mar 2012 16:37 GMT
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Hallo!

Was eigentlich habt Ihr gedacht wird passieren? Es gibt im Bereich Waffenrecht nur Pro oder Contra. Einen Anti-Waffen-Aktivisten zu überzeugen ist wie den Teufel zum Katholizismus zu bekehren.

Zum Thema Waffenregister. Das wird kommen, ist aber komplett unnötig. Bisher schon ist jeder Waffenbesitzer bei einer Abfrage der Einwohnerdaten mit "waffenrechtlicher Erlaubnis" (Bayern) gekennzeichnet. Und das lässt sich auch nicht löschen. Während jedermann seine Daten schützen kann und die Weitergabe im automatisierten Verfahren sperren lassen kann sind für Behörden diese Daten nach wie vor zu sehen, und damit auch die Tatsache des Waffenbesitzes.

Das Waffenregister ist also für die polizeiliche Arbeit unnötig, da die Daten bereits abrufbar sind auch auch abgerufen werden. Und wer schon mal erlebt hat wie sich die Denkweise verändert bekommt das kalte Grausen. Beispiel: Bürger A ruft die Polizei, weil Bürger B ihn beleidigt und die Tür eintreten will. Bei der Anfahrt erfährt die Streife dass Bürger B vorbestraft ist und Bürger A eine waffenrechtliche Erlaubnis besitzt. Der Einsatz war ein Paradebeispiel wie es nicht gehen sollte, der Grundtatbestand trat in den Hintergrund und der um Hilfe rufende Waffenbesitzer war fast schon der Böse, es war wichtiger ihm seine Waffe abzunehmen als ihm zu helfen.... Es ist so passiert!

Was bei diesen Regelwütigen immer übersehen wird ist die Tatsache dass die Daten dann automatisch mit den Fahndungsdaten abgeglichen werden. Und da in einer Waffenbesitzkarte nur z. B. Pistol Heckler & Koch Kaliber 9 mm Nr. 123456 steht, nicht jedoch der Typ, wird das ein absolutes Chaos und der Alptraum für jeden Waffensachbearbeiter. Denn wenn man z. B. eine P7 hat und eine P10 ist ausgeschrieben dann steht die Polizei in der Tür und prüft, was im schlimmsten Fall auch mit SEK bewerkstelligt wird. Und solange die ausländischen Fahndungen im Schengen-Raum lauten können "sonstige Schulterwaffe" und Nummer dann sehe ich schwarz. Das dauert Jahre bis das alles kontrolliert ist. Bei einem K98 wurde von jedem Hersteller jedes Fertigungsjahr die gleiche Nummernfolge verwendet, auch die Idee dann jede Waffe individualisieren zu können ist utopisch, denn vom K98 mit einer Nummer gibt es meinetwegen hunderte, da ja in der WBK weder Hersteller noch Jahr vermerkt sind.

Zum Thema Messer, ich habe ja schon mal darauf hingewiesen dass das WaffG ein nie endendes Gesetz ist, was demzufolge auch keine Rechtssicherheit bieten kann, denn jede Entscheidung des BKA zu einem Thema, ob Messer, Gewehr oder Taschenlampe, ist Teil des Gesetzes. So sind Taschenlampen schon wegen der Form zu einem verbotenen Gegenstand erklärt worden, Einstufungen zu Messern gibt es dutzende, bei Stichwerkzeugen entscheidet die Scheide zwischen Straftat und rein gar nichts. Wenn hierzu Detailinformationen gewünscht werden schreibe ich das gerne mal zusammen.

Beste Grüße
Uwe Weber


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