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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] (kein Betreff)

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] (kein Betreff)


Chronologisch Thread 
  • From: laszloboehm AT aol.com
  • To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] (kein Betreff)
  • Date: Wed, 14 Mar 2012 16:17:54 -0400 (EDT)
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Und wenn ich mir eine 5 Gramm schwere Murmel in den A..... stecke und abfeuere ist mei A.... dann erlaubnispflichtig weil Gasdruckwaffe mit über 0,5 J?
Oder gilt die Regelung mit der Semi Automatik?
In diesem Land gibt es so viele Luxusprobleme
 
Gruß
 
Laszlo


-----Ursprüngliche Mitteilung-----
Von: Philipp Neumann <PhilippNeumann AT mtd-systems.de>
An: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
Verschickt: Mi, 14 Mrz 2012 12:30 pm
Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] (kein Betreff)

Am 14.03.2012 09:24, schrieb charly.strolchi AT t-online.de:
Aber lassen wir das. Noch was zum Thema Anscheinswaffen. Dass dieser unsägliche Paragraf 2003 nicht enthalten war war völlig korrekt, um ein Ausufern zu vermeiden. Dann jedoch kamen die Polizeigewerkschaften, die den Beamten unterstellten im Einsatz gefährdet zu sein. Es kam aber zu keinem Schusswaffengebrauch gegen einen mit Soft-Air ausgerüsteten Gegenüber. So blöd waren die Polizisten denn doch nicht. Also musste in den Gewerkschaftszeitungen die Gefährlichkeit von Soft-Air-Waffen demonstriert werden, mit Meldungen wie "auf 10 m kann eine CD-Hülle durchschossen werden". Dass es sich dabei um einen Versuch mit einer stärkeren Feder handelte, was die Waffe also erlaubnispflichtig machte, stand nicht drin - wurde verschwiegen. So kam dann der §42a, der die Linie völlig durchbrach. Es kann weder einem Richter, noch einem Staatsanwalt oder Verteidiger klar gemacht werden dass drei optisch gleiche Soft-Air-Waffen einmal eine Straftat, einmal eine Owi und einmal gar nichts darstellen. Ich habe darüber schon mal 45 Minuten lang in einem Gerichtssaal referiert und erntete nur Kopfschütteln. Von der Verwechslungsgefahr Federunterstützter Einhandmesser mit Springmessern (erstere können  auch eine 20 cm lange Klinge haben und sind nur Einhandmesser) gar nicht zu reden. Und 95% der kontrollierenden Polizisten haben den 42a nie richtig gelesen, die Sozialadäquaten Zwecke sind unbekannt (Sicherstellung von Macheten bei einem Waldarbeiter) oder auch dass Anscheinswaffen ohne Beschriftung eben keine sind (Sicherstellung einer Soft-Air AK47). Auch neonfarbene Teile lassen diese rausfallen, und das kann auch der Abzugsbügel sein.

Wie zum Beispiel in den USA wo jede Airsoftwaffe eine Neon Rote Mündung hat und somit eine Verwechslungsgefahr erheblich minimiert wird.
Abgesehen von imho unbegründeten Regelung das Airsoftwaffen mit mehr als 0,5J nur Semi automatisch schießen dürfen.

MFG Phil

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