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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] (kein Betreff)

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] (kein Betreff)


Chronologisch Thread 
  • From: tomalavr AT aol.com
  • To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] (kein Betreff)
  • Date: Fri, 16 Mar 2012 09:04:03 -0400 (EDT)
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Hallo Uwe,

das klingt danach, dass das WaffG in weiten Teilen handwerklicher
Pfusch darstellt und eigentlich auf den Prüfstand der Realität gehört.

Grüße
Volker


-----Ursprüngliche Mitteilung-----
Von: charly.strolchi <charly.strolchi AT t-online.de>
An: ag-waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
Verschickt: Fr, 16 Mrz 2012 12:59 pm
Betreff: [Ag-waffenrecht] (kein Betreff)

Hallo Kilian, hallo Volker!

Zum ersten, Teppichmesser zählen zu den Einhandmessern, hier greift also auch der42a. Ich habe eine polizeiliche Ausarbeitung zum Thema Messer, die werde ich maleinstellen bzw. verschicken.
 
Auch Küchenmesser, die ich zumgrillen mit an den See nehme, fallen da rein so sie Klingen mit mehr als 12 cmhaben. Ich gehe ich meinen Vorträgen auf all diesen Schmarrn ein, wie ich jaschon schrieb - federunterstütztes Einhandmesser im Vergleich zum erlaubten Springmesser, ersteres darf ruhig 20 cm Klinge haben ohne dass es zumverbotenen Gegenstand wird - weiß aber 99% der kontrollierenden Beamten nicht. Einleidiges Problem für Waffenrechtslehrer.

Die Butterflymesser z. B. wurdendamals auf Initiative von Hamburg und Berlin ins Gesetz gebracht, wie sich nachLektüre der Polizeilichen Kriminalstatistik herausstellte mit gefakten Angaben,denn der Missbrauch von Schülern z. B. war dann in der Statistik zur Gewalt anSchulen gar nicht drin, da tauchte das Messer nicht mehr auf.
 
Bei Butterflymessern kommt es nur auf den schwenkbaren zweigeteilten Griff an, so wurde mit Bescheid des BKAbereits ein Picknickkorb verboten, da die Messer dort eben diese Griffe hatten, abereine normale Klinge hatten die höchstens zum streichen von Butter auf einBrötchen geeignet war, zumal die Spitze wie bei einem Brotmesser abgerundet war.

Rettung aus einem Auto zählt nicht als sozialadäquater Zweck- vergleiche hier Urteil aus Stuttgart, die Gerichte in BW folgen derLandeslinie und urteilen völlig praxisfern -, andererseits werden Mittelalterfesteals Brauchtum gewertet, denn sonst müssten all die "Gewandeten" mit Dolchund Schwert mit Anzeige rechnen.

Beim führen scheiden sich dieGeister, je nach Ordnungsamt kann das auch im Zusammenhang mit dem Zweck sein, sosehen das die meisten, also auf dem Weg zum Grillabend oder wenn ich dasEinhandmesser als Brotzeitmesser führe. Wie schon gesagt, viele Beamte lesen den 42a nichtkomplett, so kommt es dass z. B. schon Waldarbeitern die Macheteabgenommen wurde, da Klingenlänge mehr als 12 cm. Auch nicht jedes wie einEinhandmesser aussehende muss auch eines sein, ich kenne Fälle da wurden "normale"Messer abgenommen und angezeigt.
Ich habe auch schon gehört dass die Klingeeines Leatherman Tools, wenn ich das mit einer Hand öffnen kann, was bei denalten absolut geht, so angesehen wurde.

Der 42a unterbricht dieSystematik des WaffG, wie ich bereits mal im Zusammenhang mit Soft-Air undAnscheinswaffen geschrieben hatte, da er eben auch WaffG-fremde Messer mit einbezieht,ebenso kann auch ein entsprechendes präpariertes Stuhlbein plötzlich hier eineHiebwaffe sein.

Gruß Uwe Weber --
Ag-waffenrecht mailing list
Ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-waffenrecht







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