Zum Inhalt springen.
Sympa Menü

ag-soziale_marktwirtschaft - Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Lohnnebenkosten nicht nebensächlich

ag-soziale_marktwirtschaft AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Wirtschaft, Finanzen, Soziales - soziale Marktwirtschaft

Listenarchiv

Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Lohnnebenkosten nicht nebensächlich


Chronologisch Thread 
  • From: sepp25 <sepp25 AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-soziale_marktwirtschaft AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Lohnnebenkosten nicht nebensächlich
  • Date: Wed, 14 Mar 2012 10:39:07 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-soziale_marktwirtschaft>
  • List-id: "Wirtschaft, Finanzen, Soziales - soziale Marktwirtschaft" <ag-soziale_marktwirtschaft.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


blackdrag schrieb:
sepp25 schrieb:
blackdrag schrieb:
sepp25 schrieb:
Also der Unternehmer hat einen Produktpreis alt = 25.- € + Mwst. Darin sind ca 5% Wagnis und Gewinn kalkuliert. (1,25€ Gewinn)
Neu hat er 46% weniger Produktionskosten (25-1,25)*0,54 = 12,83 € + 1,25 = 14,08 €.
woher kommen diese 46% eigentlich? Klingt nach einer Annahme.

Kannst Du ersehen in der "BGE-Systematik3" die ich 2 Threats vorher angehängt habe.
Dort auf Seite 7 findest Du die Lohnkosten für Arbeitgeber, Nettolohn der Mitarbeiter sowie theoretischen Produktpreis bei 1 Std Arbeit, einmal Netto und dann Brutto.

Dann das Nettoeinkommen des Mitarbeiters + bGE gibt die Kaufkraft (AN-Budget)

Viel Spaß.
Also bei den Lohnkosten für den Arbeitgeber sehe ich da in der Tabelle -27% bei gleichem Lohn, 46% werden es nur, wenn der Lohn sinkt.

Wenn du den Bruttolohn vergleichst, hast Du recht. Wenn du aber als Bezugspunkt den Nettolohn des Mitarbeiters voraussetzt (das bleibt ja in der Tasche) kannst du in der selben Spalte bleiben.
Die Tabelle soll verdeutlichen, welche Resultate mit bGE evtl. Lohnverhandlungen bringen würden.
Das Arbeitnehmerbudget verdoppelt sich mit bGE bei gleichem Nettolohn.

-- Gruß




Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.

Seitenanfang