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ag-soziale_marktwirtschaft - Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Maßnahmenkatalog Sozialstaat, Grundfürsorge und Lohnnebenkosten

ag-soziale_marktwirtschaft AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Wirtschaft, Finanzen, Soziales - soziale Marktwirtschaft

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Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Maßnahmenkatalog Sozialstaat, Grundfürsorge und Lohnnebenkosten


Chronologisch Thread 
  • From: milton2011 <milton2011 AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-soziale_marktwirtschaft AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Maßnahmenkatalog Sozialstaat, Grundfürsorge und Lohnnebenkosten
  • Date: Sat, 28 Jan 2012 10:22:16 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-soziale_marktwirtschaft>
  • List-id: "Wirtschaft, Finanzen, Soziales - soziale Marktwirtschaft" <ag-soziale_marktwirtschaft.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


aloa5 schrieb:
Pono schrieb:
Du kannst die NIT Seite ganz weglassen.
Und ich habs oben beschrieben, du kannst alles weglassen.
Ich will NUR wissen, warum sich dein Modell
so viel anders verhalten soll als NIT,

Das ZGE ist ausdifferenziert. Eben mehr ein Sozialstaat als ein typ. BGE und das NIT ist eher ein Kombilohn/BGE.

/Aloa,
es spricht nicht für Ihre wissenschaftliche Kompetenz, wenn Sie mit Lügen gegen NIT argumentieren.

1. Sozialstaat ist die Existenzgarantie des Lebensunterhaltes nach Art. 1 und 20 GG, er muss Art. 6 GG Schutz von Ehe und Familie und Art. 3 GG Gleichbehandlung aller Bürger beachten. Zum Existenzminimum gehört auch eine KV-Prämie als Recht auf Gesundheit, sie gehört zum Recht auf Leben. Er gilt für Alle Bürger und ist deshalb auch von Allen Bürgern zu finanzieren.
2. Die Sozialversicherungen sind KEINE staatlichen Leistungen, sondern als Körperschaften Öffentlichen Rechtes gesetzlich. Ihre Leistungen stehen nur Mitgliedern durch Beitragszahlungen zu. Deshalb sind sie auch nicht von allen Bürgern zu finanzieren, sondern nur von Mitgliedern. Der Rechtsanspruch begründet sich nicht aus dem GG, sondern aus Beitragszahlungen. Deshalb hat die RV auch einen Bestandsschutz.

Bei der KV herrscht freie Kassenwahl, weil alle Bürger sie benötigen, aber deshalb nur KV-Kopfpauschale aus Steuermitteln, bei RV und AV sollten eigentlich nur die Arbeitnehmer finanzieren und selbst bestimmen.
/

Ein NIT50 mit 1600 Euro Angelpunkt und 200 Euro KV wie von Milton beschrieben erzeugt 600 Euro für jemanden (jeden) der nicht arbeitet. Zusatzarbeit wird mit 50% belohnt und es wird bis zu einem Betrag von 1600 Euro ein relativ hoher Kombilohn gezahlt.

/Und das ist auch gut so, es verbreitert den Mittelstand, fördert also die Realwirtschaft, und ermöglicht gerade den Niedriglöhnern ihre Beiträge für RV und AV, die zahlen heute sowieso 0 Steuern, aber die Sozialabgaben drücken sie relativ am meisten. Mit NIT können sie die Vorsorge viel leichter stemmen./

Das ZGE ist ausdifferenziert und hat zwei Angelpunkte. Einer liegt bei 900 Euro (Kosten) und einer liegt darüber, wo hängt von den zu ersetzenden Wohnungskosten ab. Ab etwa 780 Euro Bruttolohn ist man beim ZGE aus der Grundsicherung raus und erhält noch bis zu einem weiteren Punk Wohnungsgeld (bei 400 Euro Wohnungskosten sind das 1650 Brutto).

/Und was machen Sie mit den Erwerbslosen ? Weiterhin HartzIV ? Sie haben die Grundsicherung ohne Arbeit sicherzustellen. ZGE ist schlechter als bGE, sie geben es selbst zu.-))/

Mit 600 Euro kann man als Einzelperson nicht wohnen und leben. Ein NIT in dieser Höhe würde also das Wohnungsgeld nicht ersetzen.

/Das Wohngeld soll ja auch nicht ersetzt werden, aber bGE gilt wie bisher als anrechenbares Netto. Und die Kommunen als Wohngeldträger werden von der Grundpauschale entlastet. Auch bei bGE steht nach Leitsatz 4 des Urteiles vom 9.2.2010 weiterhin Anspruch auf begründete Leistungen über die Pauschale hinaus.

"Der Gesetzgeber kann den typischen Bedarf zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums durch einen monatlichen Festbetrag decken, muss aber für einen darüber hinausgehenden unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf einen zusätzlichen Leistungsanspruch einräumen."/

Es ist damit das BGE-typische das es für den einen, z.B. nicht arbeitenden Partnern "zu viel" ist und den anderen, z.B. einem Single "zu wenig". Die sagen wir 200 Euro Kosten pro Single wie z.B. Arbeitslose und Studenten kommen also noch oben drauf während ein Arbeitsanreiz für alle anderen "nicht-Wohnungsinhaber" beim NIT noch etwas stärker sinkt.

/Es ist die Eigenschaft des bGE, dass es den Schutz von Ehe und Familie nun in Form von Paargemeinschaften auch auf übrige Wohngemeinschaften überhaupt gewährt./

Das ist der /systemische/ Unterschied auf welchen Du hinaus wolltest. Du musst Dir dabei die Folgen vor Augen halten. Erstens kommen die Zusatzkosten oben drauf, zweitens lässt messbar die Arbeitswilligkeit nach, was (H.-O.) weiteres Geld kostet.

/Das ist wissenschaftlicher Unfug.
1. Es kommen keine Zusatzkosten oben drauf, das Wohngeld wird nur zweigeteilt, einmal als Bundespauschale, einmal regionale Unterschiede als Ausgleich der Kommunen. D.h. aber, die Kommunen werden von der Grundpauschale entlastet, benötigen also weniger Gewerbesteuer nach Art. 28 GG, aber diese Gewerbesteuer ist auch vorabzugsfähig von der NIT.
2. Bei bGE spielt Arbeitswilligkeit keine Rolle, der Aufwand für bGE ist immer ziemlich konstant (Einwohnerzahl * bGE * 12). Das ist ja der Vorteil von bGE und NIT, der Sozialstaat wird beschäftigungsunabhängig. Und die Umverteilung ist eine Nullsumme, also keine volkswirtschaftlichen Kosten. Der H-O-Effekt erledigt sich durch NIT auf Wertschöpfung./

Das bedeutet entweder die 50% sind nicht zu halten oder das ausdifferenzieren beginnt. Das würde bedeuten z.B. nicht 600 Euro auszuzahlen sondern analog des ZGE 400 Euro zzgl. Wohngeld welches ja eh´ schon ausbezahlt werden muss. Letzteres wäre wahrscheinlicher, da Steuersätze über 50% gar bei schlechtem Verlauf schlecht durchsetzbar sind.

/1. Die 50 % sind zu halten, sie erbringen 2011 ja 982 Mrd.. Es ist nur eine Frage, wie viel Subventionen man der Wirtschaft gibt.
2 Einkommensteuersätze über 50 % sind verfassungswidrig.
3. Für bGE 800/500 Euro reichen ca. 40 %, aber dann gibt es weder Subventionen an die Wirtschaft, dafür aber 20 % mehr Nettoaufwand für Öffentlichen Dienst, Renten und ALG 1.
Der Steuersatz von 50 % reduziert diese Kosten und spendiert der Wirtschaft ihre bisherigen Subventionen./

Unter dem Strich hat man dann aber das gleiche wie man aktuell schon hat. Einen Steuer-Freibetrag - nur mit Steuervereinfachung. Dann steht ggfs. die Vereinfachung im Vordergrund und stellt ein enormes Hindernis dar. Das ZGE ist auf Durchsetzbarkeit getrimmt. Man kann es (ganz praktisch) durchführen. Das NIT hat nicht nur die Hürde des Konventionsfreien auszahlens vor sich sondern es hapert am Arbeitsrecht (wegen der SV; juristische Hürden)

/Glatte Lüge, die SV werden bei bGE nicht angetastet, im Gegenteil, bGE ersetzt die Halbe Rente aus dem AG-Anteil.
Zudem hat ZGE als progressiver Steuertarif das GG-Hindernis Ehegattensplitting, bGE als NIT ist aber sogar Familiensplitting.
Und die Lohnsummensteuer trifft auf den Widerstand der Arbeitgeber, sie bestrafen damit Arbeit in D, was die Riester-Rente die Arbeitgeber entlastet hat, das wollen Sie jetzt wieder haben. Äußerst naiv.
Zudem sollte es das Ziel sein, Sozialversicherungen nur aus Beiträgen zu finanzieren und nicht aus Steuermitteln, das ist nur bei einer KV für Alle Bürger gerechtfertigt. Aber da reicht die Finanzierung des Beitrages.
/

und an einer großen Steuerreform sowie an etlichen anderen "Kleinigkeiten" wie RV und Pensionen etc. welche man evtl. nicht in die Systemik einbauen kann.
Das würde relativ schnell deutlich wenn sich jemand hinstellen und ein detailierter ausgearbeitetes NIT-Modell vorstellen würde.

/Das Modell ist ja detailliert ausgebaut :/

Die Lösung NES ist seit 1942 bzw. 1795 bekannt :

http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Negative_Einkommenssteuer.png

Man dreht die Gerade Netto = Brutto so weit um das ProKopfEinkommmen, bis für Brutto = 0 Netto = bGE ist. Der Drehwinkel ist der Steuersatz bGE/Existenzminimum.

Das ist der Familien- und Sozialausgleich nach der Formel :

EkSt. = bGE * (Einkommen/ProKopfEinkommen - Familienköpfe)

Nehmen wir hier 50 %, dann haben wir 6 Folgerungen :

*1. Der Öffentliche Dienst kostet nur die Hälfte, die andere Hälfte bekommen die Staatsdiener ja als Bürger als bGE.
2. Bei RV und AV ist das genauso, die Lohnzusatzkosten der AG können dann entfallen, sie werden Anteil der NES. Arbeitnehmer führen sie allein weiter.
3. Der KV-Beitrag ist Bestandteil des Existenzminimums, also bGE.
4. Mindesteinkommen durch bGE ersetzt Mindestlohn.
5. bGE ist in allen sonst. Sozialleistungen (SGB) anrechenbares Netto.
6. Die Personaleinsparungen bei Finanzen, Arbeit und Soziales können in Bildung, Jugend- und Sozialarbeit umgewidmet werden.*

Nimmt man einen Steuersatz von 50 %, dann finanziert er auch neben bGE die bisherigen Subventionen aus den sonst. Steuern außer MwSt.. Diese können dann entfallen. Das zeigen die Daten der VGR von destatis :

2009 2010 2011
1806 1898 1964 Mrd. Volkseinkommen, davon
1232 1263 1320 Mrd. Arbeitnehmereinkommen, davon
_992 1019 1076 Mrd. Arbeitnehmerentgelt (Inländer)
_240 _244 _244 Mrd. bisherige AG-Sozialabgaben
_574 _635 _644 Mrd. Unternehmenseinkommen

1806 1898 1964 Mrd. Volkseinkommen, davon
_736 _754 _782 Mrd. Bürgereinkommen bGE
_496 _509 _538 Mrd. Arbeitnehmernettoeinkommen
_407 _440 _444 Mrd. Unternehmensnettoeinkommen
_167 _195 _200 Mrd. Subventionen an Unternehmen

bGE ist nur die Umwidmung der AG-Sozialabgaben als Einkommensteuer für bGE, aber dadurch wird bGE lohnquotenunabhängig !

Ihr Modell erfüllt nicht die Zukunft :

"Was aber passierte, wenn die Möglichkeiten zur Substitution menschlicher Arbeitskraft voranschritten, wenn es gemessen an der Wertschöpfungssteigerung vernünftig erschiene, die gegenwärtig noch besetzten, nach Maßgabe der Automatisierbarkeit aber ersetzbaren Arbeitskräfte auch noch zu entlassen?...
Erstrebenswert ist sie dann, wenn das Sozialleistungssystem so umgebaut wird, daß es nicht in erster Linie von Beitragszahlern abhängig ist, sondern von der Wertschöpfungsleistung, von der sie abschöpft. " (Milton Friedman)

Sie verstoßen in der Differenzierung gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des GG.
NIT erfüllt ihn, gleiche Steuer für Alle Bürger, gleiches bGE für Alle Bürger.

bGE erfüllt Leitsatz 4 des Urteiles vom 9.2.2010, es ist eine reine Steuerreform für Freie Bürger.
Gesellschafts- und Wirtschaftspolitik wie ZGE hat in einem bGE nichts zu suchen. Die Bürger brauchen unbürokratisch ihre Existenzsicherung, der bürokratische Wohlfahrtsstaat ist durch den bedingungslosen Sozialstaat zu ersetzen. Bedingungslosigkeit ist billiger als Bürokratie und GG-lich als garantierte Freiheit sowieso geboten.

Das sollte Piraten eigentlich klar sein, so wenig Staat wie möglich, so viel wie unbedingt nötig. Und das ist NIT.-)))




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